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Unfall bei Weserbrücke Beverungen

mgo

Geocacher
Ein aktiver Cache bei OC, bedeutet nicht, dass die Dose noch vorhanden ist. Und es gibt Leute die Cacheorte besuchen, selbst wenn keine Dose da ist.
 

Ich_bin_es_nur

Geomaster
Der Owner der Dose ist aber maximal als Anstifter zu einem Hausfriedenbruch zu sehen und das auch nur sehr theoretisch. Für die Kosten eines Rettungseinsatzes wird er nie und nimmer zur Verantwortung gezogen. Da müsste ja jeder Parkhausbesitzer auch immer zahlen, wenn mal wieder ein Suizid-Kandidat ober auf dem Dach steht und die Feuerwehr (und nicht nur die) das volle Einsatzprogramm auffahren.
 

DNF_BLN

Moderator
Teammitglied
Ein aktiver Cache bei OC, bedeutet nicht, dass die Dose noch vorhanden ist. Und es gibt Leute die Cacheorte besuchen, selbst wenn keine Dose da ist.
Naja, da muss ja noch irgendwas zu finden gewesen sein. Ich habe bis jetzt von keinem Fall gehört wo ein Owner sich so schnell DSGVO konform löschen lassen hat.
 

schatzi-s

Geowizard
Ist es in der Praxis nicht auch eher so, dass Rettungseinsaetze von Personen quasi immer vom Staat uebernommen werden?

Wo sollte sonst auch die Grenze gezogen werden?

Bei einem Unfall wurde quasi immer per Definition eine Sorgfalt verletzt. Rennt mir ein Reh vors Auto, war ich im Zweifelsfall zu schnell und eine Wohnung brennt auch nicht von alleine ab, da gibt es z. B. die unvorschriftsmaessige Elektroinstallation, die dann "etwas" warm wurde ... oder die auf dem Herd vergessene Pfanne.

Als Grenzen wuerden mir hoechstens Vorsatz und illegales Handeln einfallen. Aber auch illegal hat verschiedene Abstufungen: Fahre ich mit 60km/h durch die 50er Zone ist das etwas Anderes als in der Spielstrasse. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte.

Wir leben nun einmal in einer Sozialgemeinschaft (was ich sehr gut finde!) und die kommt eben auch fuer den Lungenkrebs des Rauchers und das gebrochene Bein des Skifahrers auf.
 

Zappo

Geoguru
Vielleicht sollte man einfach die beiden Aspekte trennen.

Ob ich die RETTUNG bezahlen muss, wenn mir etwas passiert und Rettung nötig ist, ist m.Es geregelt. Da greifen solche Dinge wie "grobe Fahrlässigkeit" usw. Und Näheres wird im Zweifelsfall ein Zivilgericht klären.

Das hat aber mit der Frage, ob mir der Unfall bei ner Übertretung eines Gesetzes passiert ist bzw. an einem Ort, wo ich nicht sein dürfte, nichts zu tun. Das gibt dann eben ne STRAFE.

Gruss Zappo
 

schatzi-s

Geowizard
Vielleicht sollte man einfach die beiden Aspekte trennen.

Ob ich die RETTUNG bezahlen muss, wenn mir etwas passiert und Rettung nötig ist, ist m.Es geregelt. Da greifen solche Dinge wie "grobe Fahrlässigkeit" usw. Und Näheres wird im Zweifelsfall ein Zivilgericht klären.

Das hat aber mit der Frage, ob mir der Unfall bei ner Übertretung eines Gesetzes passiert ist bzw. an einem Ort, wo ich nicht sein dürfte, nichts zu tun. Das gibt dann eben ne STRAFE.

Gruss Zappo
s. o., ich denke, dass das zusammen gehoert. Das Uebertreten von Gesetzen ist definitiv grob fahrlaessig, wobei grobe Fahrlaessigkeit nicht zwangslaeufig das Uebertreten eines Gesetzen bedeutet

Darueber, dass das illegale Handlungen zusaetzlich bestraft werden (koennen), besteht sicherlich Einigkeit, es geht hier aber um die Kosten der Rettungsaktion.

Meines Wissens wird nur der bewusste Fehlalarm garantiert dem Verursacher (soweit ermittelbar) in Rechnung gestellt.


P. S.: Was heisst m.Es?
 

Vio-la

Geocacher
Also ich kenne einen Fall, da musste der jugendliche (älter als 14 J) SBahnsurfer den Einsatz bezahlen. Ob das nun der Hubschrauber plus Rettungswagen (mit Letzterem kam er ins KH, weil er sich beim Surfen schwer verletzt hatte) oder nur der Hubschrauber (der diente wohl der Aufklärung) war, weiß ich nicht mehr, jedenfalls waren es mehrere 1000 EUR.
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Nun, für das S-Bahnsurfen gibt es keine Ausbildung, das ist einfach nur bescheuert und grob fahrlässig.
 
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