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Unfall bei Weserbrücke Beverungen

OP
Horrorheinz

Horrorheinz

Geocacher
Sie wenden sich an G$. Dort bekommen sie spätestens die Daten.

Das glaube ich aber nicht. Die Caches sind archiviert, das dürfte den offiziellen Stellen reichen.
Interessanter ist, wer die Rechnung für den Einsatz erhält. Und da hat die Feuerwehr ja schon jemanden. Da wird sich niemand die Mühe machen einen Cacheowner auf verschiedenen Geocachingseiten zu ermitteln und in Seattle nachzufragen. Rechnung nach Wiesbaden und fertig.
 

hcy

Geoguru
Interessanter ist, wer die Rechnung für den Einsatz erhält.
Wird immer mal wieder behauptet, aber ist das wirklich so? Zahlt man so einen Rettungseinsatz tatsächlich selbst? Ist ja nichts anderes als wenn man bei irgend einem anderen Extremsport (Bergsteigen, Skifahren, Fallschirmspringen) verunfallt.
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Wird immer mal wieder behauptet, aber ist das wirklich so?
Die Personenrettung ist eine der Aufgaben der Feuerwehr. Die Kosten werden vom Staat getragen. Sie können dem Verursacher oder der geretteten Person nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Ich glaube kaum, dass der Cacher beabsichtigt hat, am Seil hängen zu bleiben und in Lebensgefahr zu geraten. Ebenfalls gehe ich davon aus, dass er sowas nicht zum ersten Mal gemacht hat und halbwegs weiß, wie man sowas macht. Ich würde sagen, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlung erlaubt war oder nicht. Folglich braucht er den Einsatz meiner Meinung nach nicht zahlen.

Der Landkreis oder wer auch immer da für die Feuerwehr zuständig ist kann natürlich von Fahrlässigkeit ausgehen und den Einsatz in Rechnung stellen. Widerspricht der Gerettete, geht die Sache vor Gericht und wird dort geklärt.
 
OP
Horrorheinz

Horrorheinz

Geocacher
Laut dem Zeitungsbericht kletterte der Cacher "...über Absperrgitter und Stacheldraht hinweg...". Da geh ich doch mal locker von grober Fahrlässigkeit aus.
Auch bedingten Vorsatz sehe ich hier als erfüllt an, setzt sich doch der Cacher über Sicherungsmaßnahmen hinweg und hat noch eine Strickleiter dabei. Damit hat er in Kauf genommen, daß etwas passieren kann.
Aber das kann ja die Feuerwehr entscheiden. Bzw. deren Träger.
 

DNF_BLN

Moderator
Teammitglied
https://www.rtl.de/cms/geocacher-faellt-von-bruecke-rettung-nur-durch-zufall-5063723.html

Und wieder ein super duper Beispiel für genaue Recherchen.

Was bitte ist den Zufall daran das er gerettet wurde wenn der Begleiter den Notruf wählt.
:ironie:Das der Begleiter die Nummer vom Notruf weiß, nicht selber in Ohnmacht gefallen ist.

Zufall wäre es wenn er unter der Brücke hängen würde, schlecht einsehbar und es käme ein Hundemuggel, Hahrradmuggel zufällig vorbei und würde ihn entdecken. Wobei bei dem Hundemuggel der Hund vermutlich sich auffälliger verhalten würde. Unsere haben immer bemerkt wenn jemand in der Nähe war.

"Um seinem Ziel näherzukommen, verfolgt ein 28-Jähriger in Beverungen (Nordrhein-Westfalen) in einer modernen Schnitzeljagd seinen GPS-Koordinaten. Diese bringen ihn jedoch in eine ziemlich missliche Lage."

"verfolgt ein 28jähriger ......... seinen GPS-Koordinaten", wie macht man das. Rennen die vor einem Weg und man muss da dann Hals über Kopf hinterher :irre3:

Die Koordinaten haben ihn also in eine ziemlich missliche Lage gebracht. :2thumbs: Schlussfolgerung, niemals sich mit Koordinaten einlassen.

Und allen anderen Berichten nach ist er ja auch nicht von der Brücke gefallen, sondern hing unter der Brücke.

"kann den todesmutigen, aber auch leichtsinnigen Geocacher retten." Woher wissen die Reporter eigentlich das er todesmutig und leichtsinnig war. Vielleicht war er ein erfahrener Kletterer oder Extremsportler. Hausbesitzer die ihre Dachrinnen mit selbstgebauten Eigensicherungskonstruktionen säubern sind in meinen Augen viel todedmutiger und leichtsinnig, als die meisten Geocacher die an so etwas rangehen.

Sorry, aber bei soviel schreibenden Sachkompetenz kriege ich dann manchmal einen dicken Hals.
 

DNF_BLN

Moderator
Teammitglied
Ich glaube bei der Feuerwehr/ Polizei sind sicherlich Personen die auch cachen gehen. Auch wenn der Cache und der Owner bei OC DSGVO konform gelöscht wurde, gibt es ja noch genügend Querverweise auf GC. Und dort ist sein Profil noch vorhanden.

Bei OC DSGVO konform gelöscht. Da könnte vielleicht mic@ genauere Auskunft geben.
 

schatzi-s

Geowizard
Sorry, aber bei soviel schreibenden Sachkompetenz kriege ich dann manchmal einen dicken Hals.
Das ist leider normal, aber auch irgendwie verstaendlich. Ein Journalist kann sich nicht mit allem auskennen und Details, die dem Insider auffallen, interessieren den normalen Leser meist nicht.
Beim Tauchen ist es z. B. immer die Sauerstoffflasche, die der Taucher statt der Pressluftflasche dabei hat ...

Man sollte solche Differenzen einfach dazu nutzen, sich bewusst zu machen / sich daran zu erinnern, Artikel zu hinterfragen und nicht alles zu glauben.

Was die Kosten anbelangt (Achtung: Infos konnten nicht ueberprueft werden): Vor einer Weile sind hier in der Naehe mal nachts Jugendliche ueber einen Zaun gestiegen und auf einen Sendemast geklettert: Grosses Kino mit Feuerwehr, Hoehenrettung und kreisendem Hubschrauber.

Es hiess, dass sie die Kosten in Hoehe von ca. 60.000 Euro uebernehmen sollten. Interessanterweise jedoch nicht durch drei geteilt, sondern (fragt mich nicht mehr nach der Begruendung) jeder den vollen Betrag!
Soweit ich weiss, hat der Anwalt dagegen keinen Einspruch eingelegt, sondern nur gegen den Hubschraubereinsatz, der seiner Meinung nach ueberfluessig war (und natuerlich hohe Kosten verursacht hat).

Nebenbei: Das Gesicht eines Hoehenretters beim anschliessenden Interview war einfach herrlich: Er strahlte ueber das ganze Gesicht und hat sich definitiv ueber den Einsatz gefreut :)

Fuer mich heisst das: Sollte ich mal auf etwas klettern und dabei erwischt werden und es sich abzeichnet, dass das einen groesseren Einsatz bewirken koennte, dann nichts wie runter und dabei ganz klar vermitteln, dass man die Situation beherrscht und es keinerlei Rettung bedarf.
 

DL3BZZ

Geoguru
Was die Kosten anbelangt (Achtung: Infos konnten nicht ueberprueft werden): Vor einer Weile sind hier in der Naehe mal nachts Jugendliche ueber einen Zaun gestiegen und auf einen Sendemast geklettert: Grosses Kino mit Feuerwehr, Hoehenrettung und kreisendem Hubschrauber.
Das erinnert mich an einem Cache im HSK, da wurden auch Cacher angeklagt, wegen Hausfriedensbruch.
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Laut dem Zeitungsbericht kletterte der Cacher "...über Absperrgitter und Stacheldraht hinweg...". Da geh ich doch mal locker von grober Fahrlässigkeit aus.
Auch bedingten Vorsatz sehe ich hier als erfüllt an, setzt sich doch der Cacher über Sicherungsmaßnahmen hinweg und hat noch eine Strickleiter dabei. Damit hat er in Kauf genommen, daß etwas passieren kann.
Mal angenommen, bei dem Cacher handelt es sich um einen ausgebildeten, erfahrenen technischen Kletterer, der sich schon etliche Male beruflich von Windkraftanlagen abgeseilt hat oder so. Da würde man davon ausgehen, dass er genau weiß, was er tut. Unfälle passieren trotzdem. Er hat aber auf keinen Fall beabsichtigt, in Gefahr zu geraten und hat das Risiko eines solchen Unfalles als extrem gering eingeschätzt. Daher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Die Kosten des Einsatzes können ihm also nicht auferlegt werden.

Anders sieht es natürlich bei der Überwindung der Absperrungen aus. Hier könnte eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen, die entsprechend mit einem Bußgeld oder einer Strafzahlung geahndet werden kann. Dabei ist die Rettung aber nicht von Belang.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Backup ...
Ich hoffe, dass dies nicht die übliche Auslegung der DSGVO ist. Wenn ich die Löschung meiner Daten verlange und keine Notwendigkeit einer weiteren Speicherung vorliegt, darf ich auch davon ausgehen, dass anschließend keine Daten mehr vorhanden sind. Wie mit Backups umgegangen wird, ist aber tatsächlich eine interessante Frage. Die will (und oftmals kann) man ja nicht verändern. Wenn ich Sicherungen beispielsweise 3 Jahre aufbewahre, verstoße ich dann gegen die DSGVO?
 

DNF_BLN

Moderator
Teammitglied
Bitte wieder zum Thema zurückkehren. Die DSGVO betrifft ja nur einen kleinen Aspekt der Geschichte und kann gerne in einem eigenen Thresd behandelt werden.
 

Vio-la

Geocacher
Es hiess, dass sie die Kosten in Hoehe von ca. 60.000 Euro uebernehmen sollten. Interessanterweise jedoch nicht durch drei geteilt, sondern (fragt mich nicht mehr nach der Begruendung) jeder den vollen Betrag!
Das heißt wahrscheinlich nur, dass die drei als Gesamtschuldner betrachtet wurden. Der Anspruchsinhaber kann sich also einen Beliebigen von den Dreien aussuchen und von ihm die 60000 verlangen, den Rest muss der Ausgesuchte dann im Innenverhältnis klären, also versuchen, von den anderen beiden was rauszubekommen.
Fuer mich heisst das: Sollte ich mal auf etwas klettern und dabei erwischt werden und es sich abzeichnet, dass das einen groesseren Einsatz bewirken koennte, dann nichts wie runter und dabei ganz klar vermitteln, dass man die Situation beherrscht und es keinerlei Rettung bedarf.
Das hätte der mit dem Fuß in der Schlinge steckende Geocacher sicher auch gemacht, wenn er gekonnt hätte.

Bei Bergrettungen kommt es immer wieder zu solchen Beschwerden über eine angeblich unnötige Rettung.
 
OP
Horrorheinz

Horrorheinz

Geocacher
Mal angenommen, bei dem Cacher handelt es sich um einen ausgebildeten, erfahrenen technischen Kletterer, der sich schon etliche Male beruflich von Windkraftanlagen abgeseilt hat oder so. Da würde man davon ausgehen, dass er genau weiß, was er tut. Unfälle passieren trotzdem. Er hat aber auf keinen Fall beabsichtigt, in Gefahr zu geraten und hat das Risiko eines solchen Unfalles als extrem gering eingeschätzt. Daher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Die Kosten des Einsatzes können ihm also nicht auferlegt werden.

Anders sieht es natürlich bei der Überwindung der Absperrungen aus. Hier könnte eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen, die entsprechend mit einem Bußgeld oder einer Strafzahlung geahndet werden kann. Dabei ist die Rettung aber nicht von Belang.


Ich hoffe, dass dies nicht die übliche Auslegung der DSGVO ist. Wenn ich die Löschung meiner Daten verlange und keine Notwendigkeit einer weiteren Speicherung vorliegt, darf ich auch davon ausgehen, dass anschließend keine Daten mehr vorhanden sind. Wie mit Backups umgegangen wird, ist aber tatsächlich eine interessante Frage. Die will (und oftmals kann) man ja nicht verändern. Wenn ich Sicherungen beispielsweise 3 Jahre aufbewahre, verstoße ich dann gegen die DSGVO?
Nun, das ist aber reine Spekulation.

Wenn ich etwas tue, wobei etwas passieren kann, muß ich damit rechnen.
Grobe Fahrlässigkeit liegt bei der Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße vor und bedeutet leichtfertiges Handeln, d. h. die Nichtbeachtung einfacher, offenkundiger und grundlegender Regeln oder die Verletzung besonders wichtiger Sorgfaltsregeln und die Inkaufnahme eines möglichen Schadens. Und wenn ich irgendwo hochklettere, ist klar, daß ich dabei runterfallen kann.
Wir wissen ja nicht, wie der Unfall abgelaufen ist, aber da er passiert ist, hat der Cacher wohl die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen.
 

lolyx

Geowizard
Nun, das ist aber reine Spekulation.

Wenn ich etwas tue, wobei etwas passieren kann, muß ich damit rechnen.
[...]
aber da er passiert ist, hat der Cacher wohl die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen.
Nein.
z.B. schon mal einen Wohnungsbrand gehabt?
Oder du fährst du einen PkW und hattest schon mal einen Wildunfall
 

mgo

Geocacher
Für die Feuerwehr zum Retten werden sie sich an den Verunfallten bzw. seine Versicherung halten.
Was aber sein kann ist, dass sie eine Gruppe mit Spezialausrüstung zum Entfernen des Caches schicken und versuchen, das dem Owner zu berechnen.
So wie sich die letzten Logs auf GC lesen war die Dose aber seit 2017 nicht mehr da. Dann gäbe es nichts mehr abzuräumen, was natürlich kein Hindernis sein muss, trotzdem einen Trupp loszuschicken.
Der mögliche Hausfriedensbruch der 73 Besucher von 2011-2017 sollte verjährt sein (3 Jahre)
 

DNF_BLN

Moderator
Teammitglied
Aber der soll ja bei OC noch aktiv gewesen sein. Der Cache und vermutlich dann auch der Cacher.
 
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