Was sollen sie machen? Gelöscht ist gelöscht.Das wird ihm aber im Endeffekt nichts nützen. Falls da eine offizielle Stelle bei OC nachfragen wird, bin ich mir sicher das es ihm nichts nützt.
Was sollen sie machen? Gelöscht ist gelöscht.Das wird ihm aber im Endeffekt nichts nützen. Falls da eine offizielle Stelle bei OC nachfragen wird, bin ich mir sicher das es ihm nichts nützt.
Wird immer mal wieder behauptet, aber ist das wirklich so? Zahlt man so einen Rettungseinsatz tatsächlich selbst? Ist ja nichts anderes als wenn man bei irgend einem anderen Extremsport (Bergsteigen, Skifahren, Fallschirmspringen) verunfallt.Interessanter ist, wer die Rechnung für den Einsatz erhält.
Die Personenrettung ist eine der Aufgaben der Feuerwehr. Die Kosten werden vom Staat getragen. Sie können dem Verursacher oder der geretteten Person nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.Wird immer mal wieder behauptet, aber ist das wirklich so?
Werbefinanzierter "Journalismus". Welche Texte will man denn sonst erwarten?Sorry, aber bei soviel schreibenden Sachkompetenz kriege ich dann manchmal einen dicken Hals.
Und das bei solch einem Sender ;-) Die Blödzeitung äh, ach, egal, hat/hätte bestimmt auch so einen Artikel geschriebenWerbefinanzierter "Journalismus". Welche Texte will man denn sonst erwarten?
Wo ein Wille ist, ist auch ein Backup ...Was sollen sie machen? Gelöscht ist gelöscht.
Das ist leider normal, aber auch irgendwie verstaendlich. Ein Journalist kann sich nicht mit allem auskennen und Details, die dem Insider auffallen, interessieren den normalen Leser meist nicht.Sorry, aber bei soviel schreibenden Sachkompetenz kriege ich dann manchmal einen dicken Hals.
Das erinnert mich an einem Cache im HSK, da wurden auch Cacher angeklagt, wegen Hausfriedensbruch.Was die Kosten anbelangt (Achtung: Infos konnten nicht ueberprueft werden): Vor einer Weile sind hier in der Naehe mal nachts Jugendliche ueber einen Zaun gestiegen und auf einen Sendemast geklettert: Grosses Kino mit Feuerwehr, Hoehenrettung und kreisendem Hubschrauber.
Mal angenommen, bei dem Cacher handelt es sich um einen ausgebildeten, erfahrenen technischen Kletterer, der sich schon etliche Male beruflich von Windkraftanlagen abgeseilt hat oder so. Da würde man davon ausgehen, dass er genau weiß, was er tut. Unfälle passieren trotzdem. Er hat aber auf keinen Fall beabsichtigt, in Gefahr zu geraten und hat das Risiko eines solchen Unfalles als extrem gering eingeschätzt. Daher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Die Kosten des Einsatzes können ihm also nicht auferlegt werden.Laut dem Zeitungsbericht kletterte der Cacher "...über Absperrgitter und Stacheldraht hinweg...". Da geh ich doch mal locker von grober Fahrlässigkeit aus.
Auch bedingten Vorsatz sehe ich hier als erfüllt an, setzt sich doch der Cacher über Sicherungsmaßnahmen hinweg und hat noch eine Strickleiter dabei. Damit hat er in Kauf genommen, daß etwas passieren kann.
Ich hoffe, dass dies nicht die übliche Auslegung der DSGVO ist. Wenn ich die Löschung meiner Daten verlange und keine Notwendigkeit einer weiteren Speicherung vorliegt, darf ich auch davon ausgehen, dass anschließend keine Daten mehr vorhanden sind. Wie mit Backups umgegangen wird, ist aber tatsächlich eine interessante Frage. Die will (und oftmals kann) man ja nicht verändern. Wenn ich Sicherungen beispielsweise 3 Jahre aufbewahre, verstoße ich dann gegen die DSGVO?Wo ein Wille ist, ist auch ein Backup ...
Das heißt wahrscheinlich nur, dass die drei als Gesamtschuldner betrachtet wurden. Der Anspruchsinhaber kann sich also einen Beliebigen von den Dreien aussuchen und von ihm die 60000 verlangen, den Rest muss der Ausgesuchte dann im Innenverhältnis klären, also versuchen, von den anderen beiden was rauszubekommen.Es hiess, dass sie die Kosten in Hoehe von ca. 60.000 Euro uebernehmen sollten. Interessanterweise jedoch nicht durch drei geteilt, sondern (fragt mich nicht mehr nach der Begruendung) jeder den vollen Betrag!
Das hätte der mit dem Fuß in der Schlinge steckende Geocacher sicher auch gemacht, wenn er gekonnt hätte.Fuer mich heisst das: Sollte ich mal auf etwas klettern und dabei erwischt werden und es sich abzeichnet, dass das einen groesseren Einsatz bewirken koennte, dann nichts wie runter und dabei ganz klar vermitteln, dass man die Situation beherrscht und es keinerlei Rettung bedarf.
Nun, das ist aber reine Spekulation.Mal angenommen, bei dem Cacher handelt es sich um einen ausgebildeten, erfahrenen technischen Kletterer, der sich schon etliche Male beruflich von Windkraftanlagen abgeseilt hat oder so. Da würde man davon ausgehen, dass er genau weiß, was er tut. Unfälle passieren trotzdem. Er hat aber auf keinen Fall beabsichtigt, in Gefahr zu geraten und hat das Risiko eines solchen Unfalles als extrem gering eingeschätzt. Daher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Die Kosten des Einsatzes können ihm also nicht auferlegt werden.
Anders sieht es natürlich bei der Überwindung der Absperrungen aus. Hier könnte eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen, die entsprechend mit einem Bußgeld oder einer Strafzahlung geahndet werden kann. Dabei ist die Rettung aber nicht von Belang.
Ich hoffe, dass dies nicht die übliche Auslegung der DSGVO ist. Wenn ich die Löschung meiner Daten verlange und keine Notwendigkeit einer weiteren Speicherung vorliegt, darf ich auch davon ausgehen, dass anschließend keine Daten mehr vorhanden sind. Wie mit Backups umgegangen wird, ist aber tatsächlich eine interessante Frage. Die will (und oftmals kann) man ja nicht verändern. Wenn ich Sicherungen beispielsweise 3 Jahre aufbewahre, verstoße ich dann gegen die DSGVO?
Das kann immer mal passieren. Das passiert sogar Profis bei der besten Planung.Wir wissen ja nicht, wie der Unfall abgelaufen ist, aber da er passiert ist, hat der Cacher wohl die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen.
Nein.Nun, das ist aber reine Spekulation.
Wenn ich etwas tue, wobei etwas passieren kann, muß ich damit rechnen.
[...]
aber da er passiert ist, hat der Cacher wohl die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen.