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Achtung! klagenderJagdpächter!

Kenjin

Geocacher
kauke schrieb:
Er mußte auch zugeben, daß ihn nicht nur die Cacher in diesem Gebiet stören, sondern alle anderen Waldbenutzer (harmlose Spaziergänger, Gassiführer usw.) ebenfalls.

Einen legalen Telefonmitschnitt hast Du davon leider nicht, oder? Mit der Aussage dürfte der bei so ziemlich jedem Richter (ausser einem aus Hamburg) sich eine blutige Nase holen. Aber vielleicht hast Du ja den Lautsprecher am Telefon angehabt, und Dein Ehepartner (oder sonst wer) hat zugehört... Da hätte man ja zumindest einen Zeugen für die Aussage. ;-)
 

Ufudu

Geonewbie
kauke schrieb:
Wir haben uns mittlerweile telefonisch mit dem Jäger(der identisch mit dem Rechtsanwalt ist) auseinandergesetzt.
Ich glaube, einen anderen Rechtsanwalt als sich selber hätte er auch nicht für diese "der Wald gehört mir ganz alleine"-Sache überzeugen können. Sehr traurig, wenn es Leute gibt, die dann auch noch so verbohrt sind, und es nicht schaffen in einem persönlichem Gespräch eine Lösung finden. :cry:
 

Carsten

Geowizard
kauke schrieb:
Wir haben uns mittlerweile telefonisch mit dem Jäger(der identisch mit dem Rechtsanwalt ist) auseinandergesetzt.

Gibt es bei euch in der Gegend keinen Cacher, der identisch mit einem Zivilrechtsanwalt ist? :twisted:
 

ekorren

Geocacher
Ufudu schrieb:
kauke schrieb:
Wir haben uns mittlerweile telefonisch mit dem Jäger(der identisch mit dem Rechtsanwalt ist) auseinandergesetzt.
Ich glaube, einen anderen Rechtsanwalt als sich selber hätte er auch nicht für diese "der Wald gehört mir ganz alleine"-Sache überzeugen können. Sehr traurig, wenn es Leute gibt, die dann auch noch so verbohrt sind, und es nicht schaffen in einem persönlichem Gespräch eine Lösung finden. :cry:

Ich habe den Thread schon eine Weile als passiver Mitleser verfolgt, jetzt geb ich doch mal etwas Senf dazu ab...

Für mich ist eigentlich mehr als offensichtlich, dass es niemals wirklich darum ging, den Wald "geocacherfrei" zu bekommen. Hier versucht vielmehr jemand, mit einem neuen Trick am Kuchen der lukrativen Abmahnungen teilzuhaben, die sonst vor allem im Bereich des Onlinehandels grassieren. Der wirkliche Zweck hinter der Aktion ist die sogenannte Kostennote - er hofft also, für diesen "freundlichen Hinweis" das Anwaltshonorar einstreichen zu können.

Deswegen wird er sich auch niemals auf Sachargumente einlassen, denn an einer Klärung des Sachverhalts hat er überhaupt kein Interesse. Er hofft wahrscheinlich, mit seiner Aktion durchzukommen, um sie anschliessend in größerem Maßstab einsetzen zu können. Irgendwo muss das Geld für die neue Yacht ja herkommen...
 

SabrinaM

Geowizard
Aber wenn er damit durchkommt, werden andere Jäger nachziehen können, und das ist es, was mir Sorgen bereitet :(

Sicher ist dieser Fall als Einzelfall schon traurig genug, aber wenn der Erfolg hat und sich das unter Jägern rundspricht (und ich bin mir sicher, das wird es), kriegen wir ein riesen Problem :? :twisted:
 

wutzebear

Geoguru
SabrinaM schrieb:
Aber wenn er damit durchkommt,
Klar gibt es den Spruch, auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand, aber trotzdem muss der Kerl damit erstmal durchkommen.

Seine Aufforderung, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ging schon mal schief. Daher muss er vor Gericht ziehen, wenn er was erreichen will und riskiert dabei die Gegenklage, die im Falle des Verlierens für ihn Kosten nach sich ziehen würde.

Das Abschrecken zu Beginn hat also nicht geklappt, und sobald er sachliche Argumente nennen muss, steht er auf ganz wackligen Füßen. Daher rechne ich erst gar nicht damit, dass eine Klage erhoben wird.
 

ekorren

Geocacher
SabrinaM schrieb:
Aber wenn er damit durchkommt, werden andere Jäger nachziehen können, und das ist es, was mir Sorgen bereitet :(

Die Jäger sind gar nicht das Problem, sondern die gewissenlosen Rechtsanwälte, die sich damit eine Einnahmequelle verschaffen wollen. Der Jäger ist hier nur als Statist bzw. als Strohmann nötig (um eine angebliche Schädigung zu begründen) und zieht auch keinen ernsthaften Nutzen aus einer solchen Abmahnung. Der wirkliche Nutzniesser ist eben der Rechtsanwalt, der über die Kostennote mit minimalem Aufwand mal eben vierstellige Beträge in die Kasse bekommt - wenn sie am Ende bezahlt werden. Dass der Anspruch hier wie in vielen Fällen zweifelhaft und möglicherweise gar nicht durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage. Abmahnungen zielen ja auch meist eher auf Angst und Einschüchterung als auf tatsächliches Fehlverhalten. Die irrsinnig kurzen Fristen haben auch primär den Sinn, zu verhindern, dass der Abgemahnte sich informieren und Gegenstrategien überlegen kann. Man hofft einfach, dass er im ersten Schreck schnell bezahlt und unterschreibt. Wenn nicht, kann man es immer noch auf eine Klage ankommen lassen oder es einfach beim Nächsten probieren.

Dass im konkreten Fall Klient und Anwalt identisch sind, macht die Sache besonders pikant, ändert aber nichts an meiner Einschätzung, dass es ihm primär um die Kostennote geht. Wenn es ihm nämlich um die Ruhe gehen würde, dann hätte er keine solche Abmahnung gegen den Cacher geschickt, sondern um die Entfernung des Caches nachgesucht.

Interessant wäre aber auch die Frage, ob er bei Personalunion überhaupt eine Kostennote in dieser Höhe stellen darf. Schliesslich wäre er ja auch in der Lage gewesen, den entsprechenden Brief als Privatperson ohne anwältliche Hilfe zu schreiben. Weitere Fragen wären die nach der Angemessenheit des Streitwertes, und natürlich danach, ob überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt.

Im Onlinehandel dienen meist angebliche Konkurrenten als Strohmänner, also Kleingewerbliche, die irgendwo in einem ähnlichen Bereich ein paar Alibi-Artikel zum Verkauf anbieten. Mit dem Hinweis auf eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten des Klienten werden dann z.B. Formulierungsfehler in den AGB abgemahnt (natürlich mit hoher Kostennote). Dass es reichlich unglaubwürdig ist, dass ein Kleingewerblicher mit minimalem Umsatz relevanten Schaden dadurch nimmt, dass irgendeiner von einigen zehntausend anderen im selben Markt, der vielleicht noch nicht mal auch nur einen identischen Artikel im Angebot hat, die Rücknahmebedingungen minimal falsch formuliert hat, spielt hierbei keine Rolle.

Leider hat die Juristenlobby bisher verhindert, dass dieses - m.W. weltweit einmalige - Instrument wieder auf seinen ursprünglichen Zweck (einfache aussergerichtliche Beilegung von kleineren Streitigkeiten) beschränkt wird.
 

speerwerfer

Geocacher
Mich würde immer noch interessieren, woher der Anwalt die adresse des Cacheowners hatte? Irgendwer muss da doch unterstützt haben, oder?
 

Die Baumanns

Geowizard
Was ist das für ein Vogel.
Kann man den Kerl nicht andersherum anzeigen??
Wegen Nötigung oder so.
Solchen Pfuschern muß doch das Handwerk gelegt werden.
Es kann doch nicht sein, das der unbescholtene Bürger belästigt.

Aber unabhängig davon, könnte man ja gerade zu den obligatorischen Jagzeiten mit einer Taschenlampe um Rudel im Wald spazieren gehen.
Wer da wohl den längeren Atem hat, denn wenn wir uns nicht rechtswiederig verhalten, kann er da gar nichts machen.

Hast Du übrigens schon mal mit dem zuständigen Forstamt gesprochen ??

Gruß Guido
 

Kenjin

Geocacher
Frage an die mitlesenden Juristen hier:
Normalerweise darf (zumindest bei Abmahnungen / Unterlassungserklärungen etc.) der Rechtsanwalt doch nicht von sich aus tätig werden, sondern braucht einen Mandanten. Auch wenn dieser häufig "nur" Strohmann ist. Ist die Personalunion (Mandant = Rechtsanwalt = "Geschädigter") in diesem Fall überhaupt "legal"? Oder schiesst sich unser jagender Jurist hier nicht schon selber ins Knie?

Ok, kann natürlich daran liegen, das kein vernünftiger Jurist diese Nummer vertreten würde, aber das ist ja egal.

Also ich würde schon wegen der Personalunion das Ganze vor Gericht kommen lassen. Kommt da bestimmt auch super an... :wink: :wink:
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Wird das eigentlich ein Event, wenn das wirklich zu der negativen Feststellungsklage kommt?
 

Die Baumanns

Geowizard
Also §2 Forstgesetz regelt das Betreten von Wäldern.
Ich habe heute Kontakt zu einem cachenden Jäger gehabt,
ansprechparten für Dich sollte dort erst einmal die untere Jagdbehörde sein, evtl. pfeifen die schon den Jäger zurück.
Denn er kann Dich nicht aus dem Wald vertreiben.
Ansonsten über den Jagdverband mal Theater machen und dick mit Presse drohen, das mögen sie wohl auch nicht.
Bei Bedarf mail ich Dir per PN den Namen den cachende Jägers zu, so das Du evtl. mit ihm mal in Kontakt treten kannst.

Zu den Nachtwanderungen stehe ich immer noch, man muß ja nicht cachen, aber er kann es nicht verbieten.
Dafür würde ich auch die 50 km anreisen.

Gruß Guido
 

alex3000

Geowizard
Die Höhe des Schadens ist vom Kläger nachzuweisen bzw. der Eintritt des Schadens AN SICH ist Dir zu beweisen.
Und da hakt es auch schon aus.

Ich will in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Aktionen von Tierschützern verweisen, die vorsätzlich und wiederholt u.a. Treibjagden "stören".
Die gerufene Polizei weiß auch nicht recht damit umzugehen und fordert schließlich die Demonstranten zu ihrer eigenen Sicherheit auf, die Plätze zu verlassen. Aus Verlegenheit werden dann Platzverweise ausgesprochen.
 

Saadli

Geocacher
Moin!

Direkt vorweg: Ich bin selbst juristischer Laie! Aber:

Hier geben User nettgemeint Tips, die den Unterschied zwischen

Zivil- und Strafrecht
Abmahnung und Anklage
Klage und einstweiliger Verfügung
Schadenersatz und Erstattungsansprüche von Anwaltsgebühren

nichtmal Ansatzweise kennen!

Wende dich mit deinem Thema an einen Rechtsanwalt, der was von Zivilrecht, vielleicht sogar speziell Abmahnungen versteht.

Lässt du die gesetzte Frist verstreichen und meldest dich nicht, könnte der Anwalt per einstweiliger Verfügung versuchen, die Unterlassungserklärung einzufordern. Trifft der schlaue Anwalt auf dummen Richter, dann liegt das echt in Gottes Hand und du bist die Gerichtsgebühren auf jeden Fall los.

Aufgrund des vermutlich geringen Streitwertes sollte die Beauftragung des Anwaltes nicht zu teuer sein und wird von einer Rechtschutz übernommen, bei ungünstigen Konstellationen kann es dir viel Geld sparen...

Grüße
 

hetkwaad

Geocacher
Ich habe gerade folgende Seite gefunden:

http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=30925&highlight=geocaching

Gruß hetkwaad
 
A

Anonymous

Guest
Carsten schrieb:
AnOFi schrieb:
Zaun heisst Betreten verboten egal wie viele Löcher der hat polizeilich des Geländes verwiesen.

Das ist aber nun nichts Neues und hat auch nichts mit Jagdpächter oder Förster zu tun.
Nicht jeder hier weiß, dass das deutsche Recht, die guten Umgangsformen, Ökologie und dergleichen auch für Geocacher gelten.

Ich verstehe den Jäger nicht, wie kann man auf die Idee kommen, dass Gruppen von Leuten (Rudelcachen) ausgestattet mit Maglites, Surfire-Taschenlampen, Stirnlampen und piepsenden PMR Funkgeräten, dazu noch laut sich Unterhaltend, die Jagd oder das Wild beeinträchtigen könnten? Auch kann einem Baum nichts besseres passieren, als dass jemand einen Reflektor in die Rinde nagelt. Und welcher Jagdpächter freut sich nicht über eine Plastiktüte mit Inhalt zu der nach ein paar Wochen ein "Nerd-Trail" führt?

Zum Glück sind Geocacher da toleranter, wenn es um Andere geht. (Reiter, Jäger, Grundeigentümer) Wann kapieren es diese "Anderen" endlich, dass sich alles dem Geocaching unterzuordnen hat?

GermanSailor
 

TMC

Geocacher
hetkwaad schrieb:
Ich habe gerade folgende Seite gefunden:
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=30925&highlight=geocaching
Liest sich ganz witzig und stammt erfreulicherweise aus den Jahren 2005-2006. :)
 

TMC

Geocacher
Während das hier durchaus aktuell ist:
www.wildundhund.de (Auszug) schrieb:
30 März 2008 21:24 Titel: Re: Geocaching
ne hilft nix ...die laufen bei uns auch rum....wannebee outdoorfreaks eben...
90% von denen können keine eiche von ner buche unterscheiden
 
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