Ich wollte auch nicht den Oberlehrer spielen. Aber ich denke,dass es wenige wissen,das dies bereits ein Verstoss gegen das Waffengesetz ist und ich finde es auch etwas überzogen, denn wenn ich mal die "Gefährlichkeit" des Taschenmesser gegen die eines Ausbeinmessers setze, frage ich mich ernsthaft warum das eine legal am Gürtel getragen werden darf, das andere aber nicht....... 
