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Geocachingverbot wegen Schweinegrippe, 100€ Strafe

Zappo

Geoguru
Hallo,
über einen Artikel über das Pilzsammelverbot in der Sperrzone2 (in dem ein Pilzsammler aus dem Wald kam) habe ich aus Spaß nach Geocaching gegoogelt und erschreckendes gefunden.
https://www.kreis-bergstrasse.de/ak...4/146-afrikanische-schweinepest-2-verfuegung/
Somit wäre in Südhessen in einer riesigen Zone das Geocaching nicht mehr erlaubt. Müßten dann nicht die Caches deaktiviert werden?

Das ist wie mit den Felsensperrungen, Hochwasser oder anderen Betretungseinschränkungen: Vor Ort befindlichen Schilder/Anweisungen usw ist Folge zu leisten. Deshalb die betroffenen Caches jedesmal zu de- und wiederaktivieren halte ich für überzogen. Über ne Logsperre könnte man da eher nachdenken.

Gruss Zappo
 
Ich finde eine temporäre Deaktivierung von Caches die nicht legal besucht werden können eine nette Dienstleistung für die Suchenden nach dem Motto: Bitte plant nicht diesen Cache ein, aktuell darf man nicht ran.

Ob man es muss? Wahrscheinlich nicht. Wie schon geschrieben müssen regionale Gesetze stets beachtet werden und das Gehirn sollte auch eingeschaltet bleiben.
 

jennergruhle

Geoguru
Laut Pressemitteilung gibt es da eine "gesperrte Zone", die auch auf einer interaktiven Karte dargestellt wird:
https://visualgeoserver.fli.de/visu...DD3C612ABFBD20A35666122DB60E856452FA25C1C2C56

Wie viele infizierte Schweine begegnen denn den Cachern so in der Innenstadt von Mainz oder Wiesbaden? Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Innenstädte jetzt nicht betreten werden dürfen. Also kann das Verbot des Pflückens eines Caches vom Regenrohr am Bahnhof kaum als "unerlaubte Handlung im Schweinepestgebiet" gelten, oder? Angeleinte Hunde, das Verbot die Wege im Wald zu verlassen sowie die Meldepflicht für verendete Wildschweine erscheinen mir da eher sinnvoll.
 
Die Innenstadt von Biblis (erste Karte) wird man sicher weiterhin betreten dürfen - für uns Geocacher sicher relevanter ist jedoch "Zudem dürfen die Wege in den Wald-Gebieten der Restriktionszone nicht verlassen werden." und damit sollte eine Vielzahl der Caches nicht mehr erreichbar sein.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Vor Ort befindlichen Schilder/Anweisungen usw ist Folge zu leisten.
Warum meinst du, dass es da Schilder gibt? Die Ausdehnung der Vebotszone ist riesig, das kann man nicht mit Schildern machen, daher gibt es eine Allgemeinverfügung mit Karte.
Wie schon geschrieben müssen regionale Gesetze stets beachtet werden und das Gehirn sollte auch eingeschaltet bleiben.
Kontrollierst du vor jeder Cachetour die Website des jeweiligen Landkreises oder der Bezirksregierung oder der Gemeinde auf Verbote?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Innenstädte jetzt nicht betreten werden dürfen.
Von einem Betretungsverbot der Innenstädte ist ja nicht die Rede. Was aber in Bezug auf Geocaching tatsächlich verboten ist, bleibt unklar, denn die Allgemeinverfügung ist in diesem Punkt unklar oder widersprüchlich.

Bei "Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr" sind die Verbote auf Waldgebiete beschränkt. Dort gibt es aber kein generelles Betretungsverbot, sondern nur ein Wegegebot. Man muss auf "befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen" bleiben, also für die meisten Waldbesucher keine echte Einschränkung. In dieser Verfügung ist das der Punkt 1.1.6.:
https://www.kreis-bergstrasse.de/ak...he-bekanntmachungen-2024/038-ab-5-av-asp-neu/

Geocaching ist aber unter dem Punkt 1.1.7. geregelt. Hier gilt das Verbot "im gesamten Gebiet der in Ziffer I 1. bestimmten infizierten Zone". Und das ist nicht auf Wald beschränkt, sondern laut der Karte die ganze westliche Hälfte des Landkreises einschließlich der Städte.

Allerdings sagt die Begründung zu 1.1.7. etwas anderes:

"Das Verbot von Geocaching und anderen Formen der „Schnitzeljagd“ ist eine vorbeugende, geeignete Maßnahme, um eine Beunruhigung von möglicherweise mit ASP infizierten Wildschweinen und einer damit verbundenen Versprengung entgegenzuwirken. Wildschweine könnten sich durch Geocaching oder „Schnitzeljagd“ betreibende Personen im Waldgebiet der Sperrzone gestört fühlen. Eine Beunruhigung könnte dazu führen, dass infizierte Wildschweine in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Wildschweine vorhanden sind. Die Tierseuche könnte auf diese Weise immer weiter verschleppt werden. Als Waldgebiet im Sinne dieser Anordnung gelten die in § 2 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), genannten Flächen."

In der Begründung wird also auf "Waldgebiet" Bezug genommen, obwohl in der Verbotsvorschrift gar nicht von Wald die Rede ist. Da hilft wohl nur eine Nachfrage beim Landratsamt.

Und zu der Frage, ob man betroffene Caches disablen sollte: Ich würde das auf jeden Fall machen, denn ein Cache, der nicht legal aufgesucht werden kann, muss m.E. disabled werden. Nicht jeder Cacher wird das Verbot kennen, solche von außerhalb schon gar nicht. Warum also tatenlos zusehen und alle Sucher rechtswidrige Taten begehen lassen, wenn der Owner das mit ein paar Mausklicks ändern kann?
 

DL3BZZ

Geoguru
Wir hatten hier in Brandenburg entlang der Oder auch eine Verbotszone wegen der Pest. Es wurden Caches archiviert, weil die Zone gut 2 Jahre bestand. Komplettes Betretungsverbot gab es nicht.
Also, von heut auf morgen wird da auch das Verbot nicht aufgehoben, sich informieren als Owner ist empfehlenswert
 

jennergruhle

Geoguru
Von einem Betretungsverbot der Innenstädte ist ja nicht die Rede. Was aber in Bezug auf Geocaching tatsächlich verboten ist, bleibt unklar, denn die Allgemeinverfügung ist in diesem Punkt unklar oder widersprüchlich.

Bei "Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr" sind die Verbote auf Waldgebiete beschränkt. Dort gibt es aber kein generelles Betretungsverbot, sondern nur ein Wegegebot. Man muss auf "befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen" bleiben, also für die meisten Waldbesucher keine echte Einschränkung. In dieser Verfügung ist das der Punkt 1.1.6.:
https://www.kreis-bergstrasse.de/ak...he-bekanntmachungen-2024/038-ab-5-av-asp-neu/

Geocaching ist aber unter dem Punkt 1.1.7. geregelt. Hier gilt das Verbot "im gesamten Gebiet der in Ziffer I 1. bestimmten infizierten Zone". Und das ist nicht auf Wald beschränkt, sondern laut der Karte die ganze westliche Hälfte des Landkreises einschließlich der Städte.
Tja... Dass im Wald die Wege nicht verlassen werden dürfen, ist klar - und dass dort dann eben viele Caches nicht mehr legal aufgesucht werden können.

Aber ein Verbot des Ablesens von virtuellen Informationen in der Innenstadt (deren Betreten ja erlaubt bleibt) und des Online-Loggens eines Fundes (Virtuals, Lab caches etc.) erscheint mir dann doch an den Haaren herbeigezogen. Denn das würde ein "Geocaching-Verbot" ja beinhalten. Ein Verbot anderer rein virtueller Location-based-Games wie Pokémon Go, Ingress oder Munzee besteht ja nicht. Und "Geocaching-Verbot" würde ja auch bedeuten, dass man das Hobby nicht mal dazu ausüben darf, zu Hause den nächsten Mystery-Cache zu lösen.

Es geht hier doch nur um den Schutz vor einer Seuche, und die Gefahren durch Tiere / Kadaver in der Landschaft. Nicht um das Verbot von Spielen mit vielen verschiedenen Aspekten.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Wie gesagt, es gibt einen Widerspruch zwischen dem Wortlaut der Vorschrift und dem mutmaßlichen Sinn. Der Wortlaut ist:
"Im gesamten Gebiet der infizierten Zone sind Geocaching und andere Formen der Schnitzeljagd verboten."

Und dieses Gebiet umfasst die violette Linie, also auch alle Städte und Gemeinden.

sperrzone.jpg
Ein Verbot anderer rein virtueller Location-based-Games wie Pokémon Go, Ingress oder Munzee besteht ja nicht.

Doch, denn das Verbot gilt auch "für andere Formen der Schnitzeljagd".
Es kann aber sein, dass die ganze Verordnung nicht für Städte gilt, denn die Rechtsgrundlage ist die Schweinepest-Verordnung und diese regelt u.a.:

"Die zuständige Behörde kann für das gefährdete Gebiet, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft beschränken."
 

jennergruhle

Geoguru
es gibt einen Widerspruch zwischen dem Wortlaut der Vorschrift und dem mutmaßlichen Sinn
Genau das meinte ich - der exakte Wortlaut (überhaupt nichts tun, das irgendwie mit Geocaching oder ähnlichen Spielen zu tun hat) ist nicht das, was zum Zwecke der Seuchenbekämpfung beabsichtigt ist (Betreten der freien Landschaft beschränken zum Zwecke der Senkung der Ansteckungswahrscheinlichkeit).
 

eMundeS

Geocacher
Die in den obigen Beiträgen angezeigten Karten betreffen den Süden Hessens. Inzwischen setzen sich die Maßnahmen auch im südlich angrenzenden Baden-Württemberg fort, also Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim. Im Radio SWR wurde explizit ein Geocaching Verbot genannt. Die entsprechende Allgemeinverfügung nennt aber konkret das Wegegebot im Wald:
"So wird in der Sperrzone II eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet und freizeitliche Aktivitäten im Wald sind nur noch auf den befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. "

Also würde ich einen im Wald abseits der Wege versteckten Cache deaktivieren, die anderen nicht. Die würde/ werde ich auch weiter suchen.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Das betrifft aber wieder nur einen Teil des angrenzenden Landkreises. Und in BaWü hat man das oben genannte Problem mit städtischen Caches besser gelöst:

"Im gesamten Gebiet der in Ziffer I 1. bestimmten infizierten Zone sind Geocaching und andere Formen der Schnitzeljagd verboten. Davon ausgenommen sind Gebiete, die zusammenhängend bebaut sind."
 

eMundeS

Geocacher
Ja, das ist klarer und, im Gegensatz zu einem generellen GC-Verbot, auch rechtlich sicher.

Das Verbot betrifft auf der hessischen Seite viele der besten Caches Deutschlands, zum Beispiel den Geist des Hagen, mit über 10.000 FP. Diese Dosen liegen, in Abstimmung mit den Forstbehörden, tatsächlich im Wald abseits der Wege und wurden von den Ownern bereits deaktiviert "wegen afrik. Schweinepest in diesem Waldgebiet". Bleibt zu hoffen, dass die Reviewer hier behutsam agieren und nicht nach 4 Wochen mit Archivierung drohen.
 

345

Geocacher
Und ja das wird passieren, wäre ja nicht der erste Fall wo ein Reviewer nicht so mitdenkt.Ich hoffe es bleibt uns erspart, wir werden sehen.
 

Zappo

Geoguru
Kontrollierst du vor jeder Cachetour die Website des jeweiligen Landkreises oder der Bezirksregierung oder der Gemeinde auf Verbote?
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Es gibt unzählige andere Tätigkeiten abseits von Ceocaching und "ähnlichen Schnitzeljagden", die in manchen Gebieten teilweise und zeitweise verboten sind. Nur weil wir bei GC die Möglichkeit haben, unsere Ziele in Ruhestand zu versetzen, haben oder machen das andere nicht. Wanderkartennutzer, Komoot-tourengeher/radler oder schlicht private Rumstrolcher an Burgen, Felsen, Höhlen und Bunkern müssen sich deshalb durch Eruieren von Veröffentlichungen und Schilderlesen weiterhelfen.
Oder Strafe zahlen.

Im übrigen stehen -zumindest hier- bei Schweinepest genügend Schilder. Nicht an jedem Weg, aber z.B. am Ortsschild.

Ich sehe das immer noch so, dass die Aufmerksamskeitpflicht bzgl. Erlaubnis beim Sucher liegt -- oder zumindest grösstenteils.
Klar, Schweinegrippe geht länger und ist kartographiert - aber wenn ich wegen Jagd, Holzarbeiten oder Waldkalken nicht durchkann, dann geh ich eben nicht durch*.

Gruss zappo

*ich wäre froh, die SCHWEINE würden bei mir nicht durchlaufen.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Und was war jetzt der Grund, dass du es für "überzogen" hältst, solche Caches, die nicht legal erreicht werden können, zu disablen? Eine Logsperre hältst du hingegen für sinnvoll. Es ist doch widersprüchlich, als Owner einen Cache aktiv zu lassen, aber eingehende Logs zu löschen.
 

JackSkysegel

Geoking
Ich denke auch das disablen am sinnvollsten wäre. So wird es auch direkt auf der Karte offensichtlich. Dann noch den Grund mit in das Disable-Logg und es ist eine runde Sache.
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Ziel ist schließlich auch, die Menge an Besuchern zu reduzieren. Da müssen wir einfach durch. Letztendlich ist jeder Owner selbst dafür verantwortlich, seine Caches zu pflegen und ggf. auch zu deaktivieren.
 

lolyx

Geoguru
Ein einem der verlinkten Beiträge hieß es, es gehe darum das die Wildschweine nicht aufgeschreckt werden und dann das Gebiet wechseln (und so die Pest weiter verbreiten).
 
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