Zappo
Geoguru
Wobei da das alte Thema wieder hochkommt - WIE lauten denn die Regeln? Wenn man das wüßte, wärs ja einfacher. Selbst beim besten Willen kann ich keinen Zusammenhang herstellen zwischen meinen nichtstörenden Dosen am Wegesrand im Nutzwald und einer Zustimmung des Jägermannes. Wie schon mal geschrieben: Das ist, als wenn ich die Genehmigung des Luftfahrtamtes einhole, um Drachen steigen zu lassen. Das fällt einfach nicht in den Aufgaben- und Beurteilungsbereich des Betreffenden - wegen pillepalle.steingesicht schrieb:.....Für die Einhaltung der Regeln vor Ort sind immer noch wir Geocacher selber verantwortlich und sollten dazu normalerweise auch in der Lage sein.
Daß das an speziellen Orten, bei Nachtcaches oder anderen weitergehenden Tätigkeiten den Bereich das Jägers streifen oder beeinträchtigen kann - und somit eine Absprache und Verständigung nötig werden kann, ist klar. Genau wie die Tatsache, daß die Verständigung der beteiligten wünschen- und erstrebenswert ist.
Und welche Aktivitäten durchs allgemeine Betretungsrecht des Waldes abgedeckt sind, ist ja auch immer noch unklar. Bis jetzt kann ich keinen Unterschied feststellen zwischen einer einer (von wem auch immer) ausgeschilderten Rundwanderung und einem Wandermulti - wahrscheinlich ist eine Finaldose auf 10 km sogar naturverträglicher als die entsprechende Wegebeschilderung.
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