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Groundspeak besucht die Höhle des Löwen

Wenn ich den Versammlungsbegriff nicht falsch verstanden habe:

- Muss bei einer Veranstaltung zur Ansammlung aufgerufen werden
- Muss für alle an einem Ort zu einer Zeit zur Ansammlung aufgerufen werden

Trifft das auf einen Cache zu? Nö.
 

UF aus LD

Geowizard
Team Hellspawn schrieb:
Wenn ich den Versammlungsbegriff nicht falsch verstanden habe:
- Muss bei einer Veranstaltung zur Ansammlung aufgerufen werden
- Muss für alle an einem Ort zu einer Zeit zur Ansammlung aufgerufen werden
Trifft das auf einen Cache zu? Nö.

Der Versammlungsbegriff stammt aus dem Versammlungsrecht und hat mit dem Betretungsrecht nix zu tun.....
Als Beispiel nehme ich mal die Formulierung aus dem Pfälzisch Waldgesetz ( § 22 Abs. 4):
(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
......
7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald.

Die Versammlungsfreiheit Artikel 8 aus dem Grundgesetz gilt unter Berücksichtigung der Versammlungsgesetze auch im Wald. :p
 

Jaga

Geocacher
Teddy-Teufel schrieb:
...damit ich die Tiere nachts nicht erschrecke fahre ich ohne Licht. Der Jäger erkennt meine helle Hose als Spiegel eine Rehbockes und bumms...

Nee, ganz so schlimm ist es nicht. Du musst nur ernsthaft aufpassen bei Jägern in Österreich. Die denken anders als die hiesigen. Dort solltest Du beim Radfahren keine Schuhe der Marke "Reebock" tragen, weil dort der Schriftzug "Reebock" auf den Sohlen steht und die abgewinkelten Sohlen im Mondlicht schimmern könnten. Und wenn ein österreichischer Jäger "Reebock" liest, dann schießt der. Der kleine Rechtschreibunterschied zum jagbaren Wild, das sich mit "H" schreibt, spielt in der Nacht keine Rolle.

Gilt aber nur in Österreich.
 

Zappo

Geoguru
....was sich in Österreich auch nicht bewährt hat:

http://www.heute.at/kurioses/cme23764,339991

Z.
 
UF aus LD schrieb:
Der Versammlungsbegriff stammt aus dem Versammlungsrecht und hat mit dem Betretungsrecht nix zu tun.....
Als Beispiel nehme ich mal die Formulierung aus dem Pfälzisch Waldgesetz ( § 22 Abs. 4):
(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
......
7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald.

Die Versammlungsfreiheit Artikel 8 aus dem Grundgesetz gilt unter Berücksichtigung der Versammlungsgesetze auch im Wald. :p

Hm, aber auch für organisierte Veranstaltungen ist die Ansammlung und damit der fest bestimmte Zeitpunkt notwendig, das trifft allerhöchstends auf diese "ich sags jetzt nicht" Rudel-FTF zu, oder? :D Wobei der bestimmte Zeitpunkt da auch nur mittelbar gegeben ist... ;)

Fallen anderweitige Treffen nicht unter Spontandemos nach dem Brokdorf-Beschluss? ;) Die bilden sich da schliesslich durch den aktuellen Anlass augenblicklich! :lachtot:



Geocachen erfüllt einfach Bedingungen für eine organisierte Veranstaltung nicht oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden?

LG
 

Nachtfalke

Geowizard
Boarischer Jaga schrieb:
Dort solltest Du beim Radfahren keine Schuhe der Marke "Reebock" tragen, weil dort der Schriftzug "Reebock" auf den Sohlen steht und die abgewinkelten Sohlen im Mondlicht schimmern könnten. Und wenn ein österreichischer Jäger "Reebock" liest, dann schießt der. Der kleine Rechtschreibunterschied zum jagbaren Wild, das sich mit "H" schreibt, spielt in der Nacht keine Rolle.

Also wenn auf Deinen Schuhen "Reebock" steht, solltest Du sie dem Händler um die Ohren hauen und ihn dann wegen Markenpiraterie anzeigen ;) ... *SCNR*
 

blackbeard69

Geomaster
UF aus LD schrieb:
Das ist vergleichbar mit den Seiten des z.B. gpsies auf denen Wanderrouten veröffentlicht werden können; da wird auch keine Bezirksregierung auf die Idee kommen GPSies würde Wanderungen veranstalten.
Ich glaube, ich kann da noch eins draufsetzen: Dass Wandervereine wie beispielsweise der Eifelverein ihre markierten Wanderwege mit den Grundstückseigentümern und Förstern absprechen, gehört dazu, aber ich habe noch nirgends etwas davon gehört, dass ich bereits durch das bloße Begehen eines solchen Wanderweges an einer organisierten Veranstaltung teilnehme.

Die Einstufung von Geocaching als organisierte Veranstaltung hätte meiner Meinung nach aber genau das zur Folge...

Und zurück zum eigentlichen Thema:

DWJ_Bund schrieb:
War halt nen ziemlich einfach gehaltener, funktioneller Stand, man zeigt Flagge (im wahrsten Sinne,hihi), man kam ins Gespräch mit Jägern/Förstern. "Passt scho", würd der Bayer sagen.

Und nen offizielles Statement von Groundspeak fänd ich auch mal interessant. Soll schließlich groß Presse(konferenz) mit Fernsehen(? wenn ich das richtig verstanden hab) dort gewesen sein, wie man uns am GS-Stand erzählte.
Auch ich wäre neugierig auf eine offizielle (oder von mir aus halboffizielle) Rückmeldung :)

Thomas
 

radioscout

Geoking
DWJ_Bund schrieb:
Ich sehe das ebenfalls so wie Guido.

Lass Dich nicht zu sehr von einem (kommunikationsstarken?) Mitarbeiter in eine "Denkecke" drängen!
Auch wenn es nur eine Meinung ist zeigt es uns sehr deutlich, daß man an "hoher Stelle" kritisch auf uns schaut.
Und das kann uns nicht egal sein.
 

Bursche

Geowizard
blackbeard69 schrieb:
Ich glaube, ich kann da noch eins draufsetzen: Dass Wandervereine wie beispielsweise der Eifelverein ihre markierten Wanderwege mit den Grundstückseigentümern und Förstern absprechen, gehört dazu, aber ich habe noch nirgends etwas davon gehört, dass ich bereits durch das bloße Begehen eines solchen Wanderweges an einer organisierten Veranstaltung teilnehme.

Die Einstufung von Geocaching als organisierte Veranstaltung hätte meiner Meinung nach aber genau das zur Folge...

Das Problem hatten auch schon die Wandervereine:
http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-muenchen-nord/volkssportverein-veraergert-ueber-gebuehr-wandertag-220343.html
 

Teddy-Teufel

Geoguru
WIr haben uns mit dem Chef des örtlichen Forstamtes unterhalten. Ihm Infos in die Hand gegeben, damit er auf seinen Dienstberatungen endlich einmal weiß wovon er spricht. Er seinen Jägern und Förstern erklären kann, wie das mit dem Caching läuft, daß es keine Versammlungen sind und demzufolge auch nichts angemeldet werden muß. Ganz wichtig, er hatte nichts von Guidelines, Reviewer und Freischalten gewußt. Beim Erwähnen von möglichen CITOs hat er aufgehorcht und sehr gestaunt, denn so etwas veranstalten Wanderer, Nordik-Walking-Gruppen und Pilzsammler bekanntlich ja nicht.
Der Zusammenstoß mit einem sehr unfreundlichen Pächter bei Ahlbeck wurde auch ausgewertet. Wir waren uns einig, daß der Ton die Musik macht und wenn er die Geocacher sofort wörtlich angreift und anblafft, braucht er sich nicht über das Echo und die Anzeige bei der Polizei wundern.
Letztendlich hat der Forstamtsleiter erklärt, er freut sich, daß wir auf ihn zugegangen sind. Jetzt hat er sogar einen Ansprechpartner "Geocaching-Forstbeauftragten" :D bei uns und wir denken, daß es eine vernünftige Zusammenarbeit wird.
Eindeutig ist jedoch, wenn ein Waldpächter keine Caches haben möchte, sollte das akzeptiert werden.
Übrigens was noch bei heraus kam: Pilzsammler, Blaubeerpflücker, Nordik Walking- und sonst was für Sport- und Wandergrupen werden genauso argwöhnisch beäugt, wie wir.
 

blackbeard69

Geomaster
Bursche schrieb:
Das Problem hatten auch schon die Wandervereine:
http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-muenchen-nord/volkssportverein-veraergert-ueber-gebuehr-wandertag-220343.html
Laut dem Artikel hat ein lokaler Wanderverein einen "Wandertag" ausgerufen, und das ist meiner Meinung nach eine organisierte Veranstaltung, weil zusätzlich zu einer definierten Wegstrecke auch ein festgelegtes Zeitfenster -- evt. sogar eine gemeinsame Startzeit -- kommt.

Das wäre beim Geocaching meiner Meinung nach frühestens dann der Fall, wenn es ein Eventlisting gäbe, dessen erklärter Zweck es ist, im Riesenrudel einen oder mehrere bestimmte Caches abzulaufen.

Geocaching sehe ich hingegen so wie die Familie, die am Sonntag Vormittag ihre Wanderkarte aus dem Schrank holt, draufschaut und entscheidet: Heute fahren wir mal da hin und laufen den Wanderweg zu dem Aussichtsturm. Genehmigungspflichtige organisierte Veranstaltung??? :irre:

Das Legen eines Caches sehe ich weiterhin auch nicht als "organisierte Veranstaltung", weil der definierte Zeitpunkt für die "Veranstaltung" fehlt. Ich sehe aber umgekehrt ein, dass eine Absprache mit dem lokalen Förster als zuständige Amtsperson mindestens sinnvoll ist, so wie auch Wandervereine ihre Wanderwege mit ihm absprechen/planen.

Thomas
 

Zappo

Geoguru
...laut dem Ordnungsamt unsere Gemeinde ist sogar so etwas was wie eine Geburtstagsfeier, ein Polterabend oder eine Verabredung zum Bogenschießen eine Veranstaltung und somit genehmigungspflichtig - auch auf eigenem Grundstück.

Gruß Zappo
 

Starglider

Geoguru
Zappo schrieb:
...laut dem Ordnungsamt unsere Gemeinde ist sogar so etwas was wie eine Geburtstagsfeier, ein Polterabend oder eine Verabredung zum Bogenschießen eine Veranstaltung und somit genehmigungspflichtig - auch auf eigenem Grundstück.
Die haben alle gemeinsam das sie zu einer bestimmten Zeit stattfinden weil die Leute sich dort treffen wollen um etwas gemeinsam zu unternehmen.
Die einzige Art von Geocache auf die das zutrifft wäre ein Event.

Ich wette wenn man mal die Sekundärliteratur zu diesem Teil der Waldgesetze durchforstet wird man festsstellen das es darum geht die Schäden und Belästigungen zu regeln die große Menschenansammlungen im Wald verursachen können.

Und so gesehen müssten eigentlich alle die sich zum Rudelcachen treffen erstmal beim Forstamt anmelden. Darauf wie, ob und wann sowas passiert hat der Cacheowner ja den geringsten Einfluss.
 

Teddy-Teufel

Geoguru
Zappo schrieb:
...laut dem Ordnungsamt unsere Gemeinde ist sogar so etwas was wie eine Geburtstagsfeier, ein Polterabend oder eine Verabredung zum Bogenschießen eine Veranstaltung und somit genehmigungspflichtig - auch auf eigenem Grundstück.
Der Witz ist gut, ich bewundere dich immer wieder, was du so hervor bringst.
Starglider schrieb:
Die haben alle gemeinsam das sie zu einer bestimmten Zeit stattfinden weil die Leute sich dort treffen wollen um etwas gemeinsam zu unternehmen.
Die einzige Art von Geocache auf die das zutrifft wäre ein Event.
Wenn Ostern Oma, Opa, Eltern und Kinder in den Wald gehen, um dort vorher versteckte Osternester zu suchen, ist es das Gleiche als wenn sie ein paar Geocaches suchen würden.
Sind wir in Deutschland mit unserem Beamtentum etwa schon soweit, daß man das anmelden, Gebühren und Kulturumlage zahlen muß???

Übrigens wird mir jetzt klar, warum sich die Außerirdischen bisher noch nicht gemeldet haben. Weil sie längst mitbekommen haben, wie bescheuert die Menschheit in Wirklichkeit ist. :motz:
 

friederix

Geoguru
Zappo schrieb:
...laut dem Ordnungsamt unsere Gemeinde ist sogar so etwas was wie eine Geburtstagsfeier, ein Polterabend oder eine Verabredung zum Bogenschießen eine Veranstaltung und somit genehmigungspflichtig - auch auf eigenem Grundstück.
Willst Du damit sagen, wenn Du 10 Freunde zu Deinem Geburtstag zum Grillen einlädtst, muss Du vorher zum Ordnungsamt?
Also wenn das hier auch der Fall wäre, hatte das Ordnungsamt am Freitag vor einem Sommerwochenede 24 Std. zu tun.
Und wenn dann noch die auswärtigen Cacher, die die 5-Herzen-Tour geplant haben dazu kommen, müssten die glatt 2 neue Mitarbeiter einstellen ...

Ist das in Schröck wirklich so?
 

friederix

Geoguru
Teddy-Teufel schrieb:
Übrigens wird mir jetzt klar, warum sich die Außerirdischen bisher noch nicht gemeldet haben. Weil sie längst mitbekommen haben, wie bescheuert die Menschheit in Wirklichkeit ist. :motz:

Nö, das liegt an einem Versehen bei der Erdentstehung: :lachtot:

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SCNR, - wurde gerade via Fratzenbuch verteilt ...
 
Starglider schrieb:
Zappo schrieb:
...laut dem Ordnungsamt unsere Gemeinde ist sogar so etwas was wie eine Geburtstagsfeier, ein Polterabend oder eine Verabredung zum Bogenschießen eine Veranstaltung und somit genehmigungspflichtig - auch auf eigenem Grundstück.
Die haben alle gemeinsam das sie zu einer bestimmten Zeit stattfinden weil die Leute sich dort treffen wollen um etwas gemeinsam zu unternehmen.

Code:
§14 VersG:
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

Dem entsprechen die o.g. Tätigkeiten aber nicht, da fehlt die Öffentlichkeit...

Starglider schrieb:
Die einzige Art von Geocache auf die das zutrifft wäre ein Event.

Das wäre dann ja in der Tat öffentlich. Allerdings nur Anmelde- und nicht Genehmigungspflichtig.

Falls ich mich mit dem Versammlungsgesetz juristisch auf dem Holzweg befinde wäre ich über eine Aufklärung dankbar welche Gesetze dann tatsächlich zutreffen! :)

Starglider schrieb:
Und so gesehen müssten eigentlich alle die sich zum Rudelcachen treffen erstmal beim Forstamt anmelden. Darauf wie, ob und wann sowas passiert hat der Cacheowner ja den geringsten Einfluss.

Das sehe ich ähnlich: Anmelden muss der der die Veranstaltung durchführt. Und das ist im Regelfall nicht der Owner...

LG
 

Beleman

Geowizard
blackbeard69 schrieb:
Das wäre beim Geocaching meiner Meinung nach frühestens dann der Fall, wenn es ein Eventlisting gäbe, dessen erklärter Zweck es ist, im Riesenrudel einen oder mehrere bestimmte Caches abzulaufen.
Es gibt auch Wanderevents – von denen ich zwei bereits veranstaltet habe und ein drittes plane. Vermutlich stehe ich mit anderthalb Beinen im Knast, weil ich die auch nirgends angemeldet habe (außer bei GC ;) ) ...
 

Mandragora

Geocacher
Starglider schrieb:
Zappo schrieb:
...laut dem Ordnungsamt unsere Gemeinde ist sogar so etwas was wie eine Geburtstagsfeier, ein Polterabend oder eine Verabredung zum Bogenschießen eine Veranstaltung und somit genehmigungspflichtig - auch auf eigenem Grundstück.
[...]
Code:
§14 VersG:
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
[...]
Starglider schrieb:
Die einzige Art von Geocache auf die das zutrifft wäre ein Event.
Das wäre dann ja in der Tat öffentlich. Allerdings nur Anmelde- und nicht Genehmigungspflichtig.

Falls ich mich mit dem Versammlungsgesetz juristisch auf dem Holzweg befinde wäre ich über eine Aufklärung dankbar welche Gesetze dann tatsächlich zutreffen! :)

Ich bin selbst kein Jurist, habe aber gerade meinen privaten Paragraphenreiter hier im Haus angesprochen. Das Problem ist, dass (wie so häufig) die Definition einer Versammlung strittig ist und bspw. von einer Menschenansammlung abgegrenzt werden muss. So existiert sowohl eine Mindermeinung, dass jegliche Zusammenkunft von drei oder mehr Personen eine Versammlung darstellt, wie auch eine andere, bei der die sich Versammelnden ein gemeinsames Interesse irgendeiner Art vorhanden sein muss.
Maßgebliches Unterscheidungskriterium zwischen einere Menschenansammlung und einer Versammlung ist nach herrschender Meinung jedoch ein "gemeinsamer verbindender Zweck, der eine Meinungsbildung oder Meinungsäußerung zum Gegenstand hat" (auf diese Weise werden z.B. die Zuschauer einer Sportveranstaltung vom Vesammlungsbegriff ausgenommen, da dort zwar auch ein verbindender Zweck des Zusammenkommens besteht, der aber nicht im Zusammenhang mit einer Meinungsbildung oder -äußerung steht).
Bei den Bayern ist ist das ganze sogar noch einmal ein wenig anders (vgl. LStrVG Art. 23 "Menschenansammlung") - hier gibt es auch noch ein Landesgesetz....

Mit anderen Worten: Wir als Laien werden nie eine eindeutige Klärung finden. Aber zumindest wissen wir, dass auch oben beschriebenen Meinungen aus irgendwelchen Ämtern nicht des Weisheits letzter Schluss ist.
 
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