Alpini
Geomaster
Danke fuer Eure Einschaetzung, aber ist ein Strafbefehl ein Jahr nach dem Vorkommnis nicht etwas spaet?
Und gerade nochmal nachgelesen: Rund ein Jahr nach dem tödlichen Zugspitz-Berglauf ist der Veranstalter am Montag zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen für schuldig, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Falls binnen zwei Wochen kein Einspruch eingelegt werden sollte, werde das Urteil rechtskräftig.
Also doch eher nach einer Verhandlung, oder?
Und das mit den zivilrechtlichen Folgen ist zwar klar eine zweite Baustelle, aber wenn es den Strafbefehl gibt, wird sich der zivilrechtliche Gegner sicher daran festhalten und versuchen was zu bekommen.
Und gerade nochmal nachgelesen: Rund ein Jahr nach dem tödlichen Zugspitz-Berglauf ist der Veranstalter am Montag zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen für schuldig, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Falls binnen zwei Wochen kein Einspruch eingelegt werden sollte, werde das Urteil rechtskräftig.
Also doch eher nach einer Verhandlung, oder?
Und das mit den zivilrechtlichen Folgen ist zwar klar eine zweite Baustelle, aber wenn es den Strafbefehl gibt, wird sich der zivilrechtliche Gegner sicher daran festhalten und versuchen was zu bekommen.