Night-Fly
Geomaster
-jha- schrieb:...
Ich mag für mich nicht nachvollziehen, warum ich als Owner dort von einem Richter haftbar gemacht werden soll für einen Weg den ich in meinem Cachlisting nicht empfohlen habe, nur dadurch dass ich es unterlasen habe, vor ihm zu warnen...
tja, das würd im fall der fälle wohl in der urteilsbegründung stehen. das ist übrigends das schriftstück, welches das gericht NACH dem prozess ausstellt...
achja und unwissenheit schützt bekanntlich vor strafe nicht. nur weil an der schusswaffe kein zettel hängt: Du darfst nicht töten! ist es gleichzeitig erlaubt und man kann sich von der schuld nicht freisprechen...
ich weiß auch gar nicht, warum wir hier noch um haarspalterei betreiben? es gibt wohl kein rechtskräftiges urteil, somit ist die rechtslage unklar, was für mich auch eine art schutz darstellt...
selbst wenn, das risiko muss wohl jeder auf sich nehmen, hier eventuell haftbar gemacht zu werden, oder zumindest den versuch zu ertragen.
wer damit nicht um kann, soll einfach nicht cachen und speziell nicht T5...
urteile aus dem ausland sind auch nicht aussagekräftig, oder stehen wir vor ausländischen richtern und müssen uns da verantworten?