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Haftung als Owner für T5-Caches bei Unfällen anderer

LFRB

Geocacher
Bursche schrieb:
LFRB schrieb:
...um aufs Klettern zurück zu kommen, da haben wir ja die gleiche Situation:
....

Da müsste man ja sämtliche Klettertouren und Klettersteige abbauen und schwierige Wanderwege sperren (die werden auch veröffentlicht und wurden von jemandem angelegt).
....

Schön dass sich ein "Alpin" Kletterer meldet. Hast du Einblick in den DAV?
Wie oft werden Klettersteige kontrolliert? wöchentlich? nach jedem Gewitter?
Wie oft werden die Wanderwege kontrolliert? Ich kenn das so, dass dir jeder Hüttenwirt über den tagesaktuellen Zustand deiner nächsten Tour Auskunft gibt.

Ich habe auch noch in keiner Tourenbeschreibung gelesen: "Folgt ab Garmisch Hbf. den weiß-roten Markierungen und nehmt ein Seil mit." Da wird jede Schwierigkeit und jede mögliche Gefahrensituation beschrieben. Und man sieht auch unterwegs an den Abzweigungen Warnschilder.... "Achtung nur für geübte Kletterer" etc.

Das wären Kriterien, an den wir uns möglicherweise orientieren könnten.

Es ist aber zu befürchten dass geocaching nicht so wohlwollend beurteilt wird, wie das Bergsteigen, ich befürchte uns wirds da eher gehen wie dem besonders gefährlichen Spiel Mikadohttp://www.aufsichtspflicht.de/knowhow/rechtsprech/sonstiges.htm

Ich bin kein "Alpin" sondern "Sportkletterer" und habe eine Weiterbildung besucht zum "Sachkundigen für PSA gegen Absturz" im Industriebereich. Nebenberuflich arbeite ich in einem Waldseilpark als Sicherheitstrainer. Das nur mal am Rande.
Bei den ganzen Weiterbildungen wird immer auch die rechtliche Seite beleuchtet...

Ich kann Dir jedenfalls sagen dass bei Klettertouren NICHT jede Schwierigkeit und Gefahrensituation beschrieben wird...was übrigens ziemlich albern wäre :lachtot: und immer nur subjektiv erfolgen könnte...es gibt Kletterer für die ist eine 5er Tour absolutes Limit, andere rennen solche Touren ungesichert die Wand hoch...
 

Grimpel

Geocacher
buddeldaddy schrieb:
Och, da kenn ich aber andere Wege in den Hochalpen wo nix steht ... (...)
Ja, nee, das hilft jetzt aber nicht weiter bei der Frage, ob und wer da eventuell haftet. Daraus abzuleiten, dass Wanderer immer auf eigenes Risiko unterwegs sind, halte ich für falsch. Google listet zu "wanderweg haftung" z.B. diverse Leitfäden zum Thema Verkehrssicherungspflicht gerade aus den Alpenländern (Schweiz, Österreich) auf.

Und Beispiel für Deutschland:
"KUHATTACKE: Führt ein markierter Wanderweg über eine Weide, auf der Rinder des Haupt- und Landesgestüts weiden, so kann ein Wanderer, der den Weg nutzt und von einer "durchdrehenden Kuh" angegriffen und verletzt wird, Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land verlangen. Das Schild "Weidevieh - Betreten auf eigene Gefahr" befreit den Staat nicht von der Haftung. Die Begründung der Richter des Landgerichtes München II: "Nicht einmal einen überängstlichen Wanderer hätte das Schild vom Betreten des Wanderwegs abhalten können." (AZ: 5 O 5817/04)"
(zitiert aus Berliner Zeitung online)
 

buddeldaddy

Geomaster
Grimpel schrieb:
Und Beispiel für Deutschland:
"KUHATTACKE: Führt ein markierter Wanderweg über eine Weide, auf der Rinder des Haupt- und Landesgestüts weiden, so kann ein Wanderer, der den Weg nutzt und von einer "durchdrehenden Kuh" angegriffen und verletzt wird, Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land verlangen. Das Schild "Weidevieh - Betreten auf eigene Gefahr" befreit den Staat nicht von der Haftung. Die Begründung der Richter des Landgerichtes München II: "Nicht einmal einen überängstlichen Wanderer hätte das Schild vom Betreten des Wanderwegs abhalten können." (AZ: 5 O 5817/04)"
(zitiert aus Berliner Zeitung online)

Hui, das erinnert mich an einen Kuhangriff der mir galt. So schnell war ich noch nie mit einem Rucksack von der Weide über das Gatter. (Angriff von "20!!" Kühen :schockiert: mit einer "fast" Einkesselung :schockiert: :schockiert: - die gingen "taktisch" vor und haben mir fast den Weg abgeschnitten :motz: :hilfe: ). Ebenfalls, markierter Bergweg (Heilbronner Hütte) durch eine abgegatterte Weide. So etwas hatte ich noch nie erlebt: ein koordiniertes, taktisches Vorgehen gegen den "Eindringling" :???: ....

Hätten die mich erwischt, hätte ich, glaub ich, auch nicht mehr klagen können ... so wie die drauf waren ... :segen:

Auf der Konstanzer Hütte habe ich dann gehört, dass ich nicht das einzige "fast" Opfer war ... Leute, esst mehr Steaks :pistolen:
 

Gorkde

Geocacher
-jha- schrieb:
Bursche schrieb:
zB. Cacher findet sich auf dem Dach einer alten Fabrik wieder und "muß" sich nun abseilen,...
Wo ist das Problem? Bei "T5" und "Climbing required" sollte man Equipment dabei haben, welches man sicher beherrscht. Und man sollte in der Lage sein, Situationen einzuschätzen, um im Zweifel auch abzubrechen.
Wer nicht in der Lage ist, einen Rückzieher zu machen, wenn etwas nicht geht oder er sich unsicher fühlt, der sollte einen großen Bogen um alles über T2,5 machen.

In den Alpen kann man an jedem zweiten Wanderweg abstürzen und das bei schlechtem Schuhwerk, falscher Bekleidung oder Wetterumschwung noch provozieren. Trotzdem sind die Alpen weder abgezäunt, noch hängen überall Schilder, noch werden sämtliche Wege ständig kontrolliert. Wer ohne Ortskenntnis und ohne Bergführer geht, der ist seines eigenen Glückes Schmied.

OMG!

Wen soll man auch verklagen wenn er die Alpen nicht abzäunt! Lass doch mal einen sachliche Info stehen ohne die die Infos rüberbringen immer anzupupen :datz:
 

Gorkde

Geocacher
LFRB schrieb:
...um aufs Klettern zurück zu kommen, da haben wir ja die gleiche Situation:

-Ein Erschliesser einer Klettertour bohrt Haken ein
-Er begeht die Tour und "veröffentlicht" diese dann in einem Kletterführer mit Angabe der Schwierigkeit
-Es klettert nun jemand die Tour und kommt dabei zu schaden

Ich habe schon von vielen Kletterunfällen gehört, aber noch NIE davon dass ein Routenerschliesser haftbar gemacht wurde! Vorausgesetzt das Material zum setzen der Haken war i.O. und der Haken entsprechend gesetzt.

Weiterhin gibt es Touren die ohne Haken auskommen (Selbstsicherung mit Friends o.ä.), hier wird jediglich die Info veröffentlicht:
-"Da kann man hochklettern und ich habe es als so und so schwer empfunden."
Wer jetzt meint er müsste da auch hoch...Sorry der kann wohl nicht den Erstbegeher haftbar machen :lachtot:

Beim Cachen ist es doch genauso:
-Ich verstecke etwas und gebe bekannt wo. Zusätzlich gebe ich an wie schwer + evtl. was von mir benötigt wurde (dies ist immer subjektiv!).
Wenn nun jemand meint er müsse auf die Suche gehen und im passiert dabei etwas dann kann ja wohl schlecht eine Haftung auf mich übertragen werden...

Da müsste man ja sämtliche Klettertouren und Klettersteige abbauen und schwierige Wanderwege sperren (die werden auch veröffentlicht und wurden von jemandem angelegt).

Auch hier gilt: Nur meine Meinung und keine Rechtsberatung!

Noch etwas: Nein es gibt keine Ausbildungspflicht für Sportkletterer :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: (die Frage kam irgendwo weiter oben auf).

Gruss
LFRB

Klingt sehr schlüssig, wenn da wirklich keiner haftet, sehe ich das beim GC auch so.

Auf der Konstanzer Hütte habe ich dann gehört, dass ich nicht das einzige "fast" Opfer war ... Leute, esst mehr Steaks

Die scheinen die Störung Ihrer Weide nicht zu mögen und hatten wohl viel Übung in Sachen Taktik, wenn es ein offizieller Weg ist :D

Pullermann schrieb:
Als Owner eines Klettercaches bei dem bereits ein Cacher abgestürzt ist und sich schwer verletzt hat (er musste mit dem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden), kann ich euch berichten, was ich mir danach von den Behörden anhören musste. Nämlich NIX!
Der Kripobeamte meinte nur lapidar: "Wenn er so´n Blödsinn macht, ist er selber Schuld wenn er sich weh tut!"
Ermittelt wurde trotzdem kurz mal. Und zwar gegen die Cacherkollegen, die den Verunglückten auf seiner Tour begleiteten. Es hätte ja sein können, dass es kein Unfall gewesen wäre, sondern das es sich dabei um einen Mordversuch handelte. Diesen Verdacht konnte der Verunglückte aber zum Glück selber aus dem Weg räumen, als er nach ein paar Tagen wieder ansprechbar war.
Übrigens gehörte zu der Truppe auch ein Höhenretter der Feuerwehr, der zunächst die Sicherung und dann die Bergung des Cachers übernommen hat. Dem wurden auch keine Vorhaltungen gemacht.

Darf man fragen um welchen Cache es geht bzw. wie das passiert ist, wenn schon 2 zum Sichern dabei waren, einer davon Höhenretter? Was ist dem Kletterer passiert? Gibt es irgendwo Infos?
 

buddeldaddy

Geomaster
do1000 schrieb:
Sicher, dass das ein Angriff war? [ :D ]

Sorry für OT ...

JA, das war ein geplanter Angriff ...

... ich bin durch´s Tor, da muuht mich so ne doofe Kuh an. Ich sag noch "Grüß Gott" und geh weiter. Dann muuht die so richtig, sie muuhte zum sammeln. Ich dreh mich neugierig um und sehe, wie von hinten links und rechts sich die Meute sammelt. Nach vorne geschaut, auch da kamen sie von links und rechts auf mich zu. Die blöde Kuh muuhte nicht mehr, sie blies geradezu zum Angriff. Je schneller ich wurde, je schneller wurden die Viecher. Irgendwann habe ich die Lücke erspäht und bin ab durch die Mitte über so einen Tritt über den Stacheldraht. Wie ich das geschafft habe, keine Ahnung.

Positver Effekt, ich war aufgewärmt für die Tour und konnte direkt die Jacke ausziehen.

Die Viecher haben sich dann noch am Zaun gesammelt und haben mir enttäuscht hinterher geschaut ....

Hinterher ist es witzig, aber wenn 20 Kühe im Trab auf dich zukommen ist das in dem Moment nicht witzig.... Aber, wie gesagt es ging nicht nur mir so.

Der Weg war übrigens nicht gesperrt und es stand kein Schild dran.

Wahrscheinlich hat der Hüttenwirt am Fenster gestanden und hat gefilmt und gelacht ...
 

Gorkde

Geocacher
Aber
a) sind Kühe intelligente Wesen und lernen dass siemit einer solchen Taktik Leute vertreiben können
und
b) Sind es glaube ich Fluchttiere und ich denke wenn Du Dich groß gemacht hättest und schreiend auf die zugerannt wärst, wären ie Hufe geflogen und die hätten am anderen Ende der Weide um Ihr Leben zitternd gestanden.

Das funktioniert angeblich bei vielen Tieren. Meisst ist wichtig nicht zu flüchten, sondern zum Gegenangriff zu blasen soweit ich weiss. Hab ich mal zum Thema Bärenangriff gelesen. Fliehen = Chance gleich null. Schreiend drauf zu rennen Chance 50% oder so, besser als nix....

Dumm ist nur wenn die Theorie dann falsch ist :D
 

adorfer

Geoguru
Gorkde schrieb:
Lass doch mal einen sachliche Info stehen ohne die die Infos rüberbringen immer anzupupen :datz:
Ich habe nichts gegen Infos.
Was es bis jetzt gab waren Vermutungen und einen Vergleiche mit einem Urteil bei ein Besoffener auf einem Kinderspielplatz auf der Wippe aus knapp einem Meter Fallhöhe am Genickbruch gestorben ist.

Da es sich bei Cachern nicht -wie bei den ebenfalls angesprochenen Kidern/Jugendlichen und deren Jugendgruppenleitern- um Schutzbefohlene handelt, vermag ich auch daraus keine sinnvollen Analogieschlüsse ableiten.

Um auf zumindest derzeitig bekannte Faktenlage zurückzukommen:
Bislang gab es weder straf- noch zivilrechtliche Haftungsansprüche gegenüber Cacheownern.
Dem gegenüber stehen (leider) mehrere, auch schwer verunglückte Cacher und solche, die mit Glück unverletzt von Feuerwehr (etc.) gerettet werden mussten.
Es wurde auch nicht gegenüber Einsatzkräften verheimlicht, dass es sich um die Suche nach Geocaches handelt auf der die Unfälle passierten.

Moralische/ethische Aspekte sind dabei natürlich außen vor und dass Cachebeschreibungen tabu sein sollten, die die Suchenden vorsätzlich in gefährliche Sackgassen führen.
 

Bursche

Geowizard
Ich versuch´s nochmal:

Es gibt in der Juristerei selten absolute Wahrheiten!

Es gibt täglich hunderte Verkehrsunfälle, mal muss einer bezahlen mal bekommt einer Geld, mal muss einer ins Gefängnis und mal muss einer Strafe zahlen. Für den Straßenverkehr gibts auch noch eine Straßenverkehrsordnung und trotzdem können viele Verkehrsunfälle nicht nach einem einheitlichen Schema beurteilt werden, auch nicht, wenn ich ich 1000 andere Entscheidungen aus dem Verkehrsrecht hinzuziehe.

Für das Geocachen gibts keine mir bekannte Entscheidung.

Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass man sich auf die Standardausreden Disclaimer, Eigenverantwortung.... nicht verlassen kann. Ich habe versucht, das System zu erklären und ich habe eine Empfehlung gegeben, wie man (meiner Meinung nach) das Haftungsrisiko minimieren kann.

Sollte irgendwann ein Cache-Owner vor einem Richter stehen, wird sich der Richter erstmal erklären lassen, was geocachen überhaupt ist. Ob er dann Parallelen zum Klettersteig des DAV oder zur Schaukel auf dem Spielplatz zieht oder welche Maßstäbe er sonst anlegt, dass kann heute niemand vorhersagen. Wenn er dann eine Entscheidung fällt, dann nur für diesen einen Fall.

Nach der "Kuhentscheidung" wurde Deutschland auch nicht "entrindet" und nach der "Schaukelentscheidung" gibt es immer noch Spielplätze ohne Matten. Es wird weiterhin caches geben und es wird Unfälle beim cachen geben. Owner sollten trotz dem Spaß, den wir mit den Dosen haben, nicht vergessen, dass sie eine Verantwortung gegenüber den anderen Cachern haben. Dieser Verantwortung werden sie gerecht, wenn sie sich Gedanken machen, sich informieren, vor Gefahren warnen, kontrollieren und bei Problemen Änderungen vornehmen.
 

buddeldaddy

Geomaster
Bursche schrieb:
. Owner sollten trotz dem Spaß, den wir mit den Dosen haben, nicht vergessen, dass sie eine Verantwortung gegenüber den anderen Cachern haben. Dieser Verantwortung werden sie gerecht, wenn sie sich Gedanken machen, sich informieren, vor Gefahren warnen, kontrollieren und bei Problemen Änderungen vornehmen.

Exakt, mehr kann ein Owner auch nicht mehr machen. Besser kann man es nicht ausdrücken.
 

adorfer

Geoguru
Du schriebst eingangs in diesem Thread:
Bursche schrieb:
[..]führt den Cacher in den Bereich von Felswänden. Dies ist zunächst aber nicht ersichtlich. Hat man die Dose gefunden, führt der Pfad weiter, vermutlich sind auch schon viele Cacher diesem Pfad einige Meter weiter gefolgt. Der Pfad führt aber in noch steileres Gelände und es wird wirklich gefährlich.
Mehrere Cacher haben in ihren Logs davon berichtet, dass sie einige Meter da lang gegangen sind.
Um "gefahrlos" zum Weg zurück zu kommen, muss man umkehren und an der nächsten Abzweigung einem Pfad nach oben folgen.

Und kamst zum Schluss:
Bursche schrieb:
In dem oben geschilderten Fall komme ich zu dem Ergebnis, dass ein Richter eine Haftung des Owners bejahen könnte. Zum Schutz der nachfolgenden Cacher habe ich NM geloggt. Dem Owner habe ich unter Hinweis auf meine berufliche Qualifikation eine mail geschrieben, indem ich ihn auf das Haftungsrisiko hingewiesen habe.

Auf meine Nachfrage kam:
Bursche schrieb:
-jha- schrieb:
Dann werde doch mal konkret:
Um welchen Cache geht es? Wegepunkt!
Nein! Das war nur als Beispiel gedacht. Hier gehts um die allgemeine Frage nach der Haftung und nicht um eine konkrete Dose!
Wie man an einem "Beispiel" einen SBA logt ist mir nach wie vor nicht klar.

Jetzt sagst Du:
Bursche schrieb:
Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass man sich auf die Standardausreden Disclaimer, Eigenverantwortung.... nicht verlassen kann. [..]
Sollte irgendwann ein Cache-Owner vor einem Richter stehen, wird sich der Richter erstmal erklären lassen, was geocachen überhaupt ist.

Erläutere doch mal, wie Du das in Beziehung setzt zu "Der Owner haftet Deiner Meinung nach, wenn er zu wenig Text schreibt und den Disclaimer nicht mehrfach oben und unten in der Cachebeschreibung wiederholt" und "Der Owner haftet, wenn er extrem viel Text schreibt, so dass die Cacher die relevanten Informationen in dem vielen Text nicht finden."
 
Kurzer Zwischenruf zur klettertechnischen Rechtssprechung in Österreich:

- Wenn ich eine Route klettere, und dort eventuell sogar Sicherungen zurücklasse, UND diese veröffentliche - hafte ich trotzdem NICHT für irgendwas was in der Route passiert.
Warum ? Weil ich den 'Besitz' an der Route aufgegeben habe, und das ganze nicht als 'Weg' im Sinne des Gestzes gilt. Das Veröffentlichen der Route ändert daran NICHTS - denn das ist seit Jahren gang und gäbe unter Kletterern.
-> Hierfür brauche ich auch nicht die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers.

- Wenn ich viele Kletterrouten nebeneinander einrichte, und diese gut absichere (Klettergarten) dann kann ich sehrwohl haftbar gemacht werden. Natürlich nur bei grober Fahrlässigkeit (vermeidbare Gefahren ignoriert - so z.B. ein riesiger Stein der bald fallen könnte, oder ein falsch gesetzter Haken).
-> Erlaubnis des Grundstückseigentümers nötig.

- Wenn ich einen Klettersteig einrichte, gilt dieser als 'Weg' - das heißt ich hab Wegsicherungspflicht, ich habe Haftungspflicht, und ich muss den Weg auch (mindestens einmal im Jahr) prüfen/warten.
-> Erlaubnis des Grundstückseigentümers nötig, evtl. weitere Genehmigungsverfahren.
==============================================================
Kurzum: ICH würde einen Cache eher zwischen Kletterroute und Klettergarten einordnen. Warum ? Weil ich zwar die Natur nicht verändere, und damit keinen wirklichen 'Weg' schaffe, aber ich den Besitz an der 'Tour' nicht aufgegeben habe, und sie zudem veröffentliche.

Daraus ergibt sich meiner Meinung nach: Grobe Fahrlässigkeit kann einen haftbar machen. Sonst wird man vermutlich nicht haftbar sein. Und das deckt sich einigermaßen mit der Auffassung von Bursche, und mit der allgemeinen Meinung - anhand derer sich ja die Rechtssprechnung anlehnen sollte.
Ob es natürlich 'zumutbar' ist, dass ich als 'Besitzer' den Cache auf grobe Gefahren überprüfe ist natürlich absolut ungeklärt...

Thomas
 

bikemission

Geocacher
"Betreten auf eigene Gefahr“ auch im Wald
Düsseldorf/Berlin (DAV). Waldbesucher müssen sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen, das heißt auf plötzliche Hindernisse gefasst sein und rechtzeitig reagieren können. Wer dies nicht beachtet, kann für einen Unfall nicht den Waldbesitzer verantwortlich machen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 9. Januar 2008 (AZ: 19 U 28/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad einen Waldweg. Der Weg verengt sich zum Ende und mündet abschüssig auf eine asphaltierte Straße. Die Böschung zur Straße hin ist mit einer breit angelegten Treppe versehen. Der Kläger bemerkte die Treppe zu spät und stürzte auf den Asphaltboden. Hierbei zog er sich einen dreifachen Bruch der Speiche/Elle am linken Unterarm, einen dreifachen Bruch des Unterkiefers, eine Platzwunde am Kinn, Schürfwunden an Händen und Gesicht sowie Zahnfrakturen zu. Der Waldbesitzer sollte für den entstandenen Schaden aufkommen und Schmerzensgeld von mindestens 6.500 Euro zahlen.

Der Kläger bekam jedoch weder vor dem Landgericht noch vor dem Oberlandesgericht Recht. Für die Richter war ein Verstoß des Beklagten gegen seine Verkehrssicherungspflicht nicht erkennbar. Ein solcher liege nur dann vor, wenn der Waldbesitzer solche Gefahren schafft oder duldet, mit denen ein Waldbesucher nicht rechnen muss. In diesem Fall sei aber davon auszugehen, dass der Kläger mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs war und daher nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.

Ich gehe durch den Wald mit meinem GPS und suche anhand der Koordinaten einen Cache, über den ich mich nicht gründlich informiert habe und finde mich plötzlich vor einem Baum und sehe in 25m Höhe eine Dose. Ich sollte in der Lage sein, feststellen zu können dass es kein gesicherter Wanderweg ist der gefahrlos auf den Baum führt. Ich sollte in der Lage sein, beurteilen zu können dass es für mich als normaler Fußgänger nicht möglich ist auf diesen Baum zu Fuß zu gelangen.

Wenn ich trotzdem auf einen Baum klettere, um eine Dose in 25m zu erreichen und damit rechnen muss dass ich 25m in die Tiefe stürzen könnte und mich den Gegebenheiten nicht anpasse (Kletterausrüstung, Sicherung etc.) dann muss ich damit rechnen zu Schaden kommen zu können. Wer soll denn für mein Fehlverhalten aufkommen, wenn ich nicht in der Lage bin mein Können einzuschätzen bzw. mich vorsätzlich in Gefahr begebe.

Interessant wird es glaube ich, wenn der Waldbesitzer und der Cacheowner ein und dieselbe Person darstellen.

§14 Bundeswaldgesetz:
Das Radfahren ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Die Länder regeln die Einzelheiten.
Ich denke, das Gleich gilt auch für Fußgänger.

Regards

CMC bikemission
 

adorfer

Geoguru
Die Schatzjäger schrieb:
Daraus ergibt sich meiner Meinung nach: Grobe Fahrlässigkeit kann einen haftbar machen. Sonst wird man vermutlich nicht haftbar sein. Und das deckt sich einigermaßen mit der Auffassung von Bursche, und mit der allgemeinen Meinung - anhand derer sich ja die Rechtssprechnung anlehnen sollte.
Meinst Du auch, dass ein Owner eines T5-Tradis grob fahrlässig handelt, wenn er im Listing nicht darauf hinweist, dass man nach Abschluss umkehren muss zur angegebenen Parkplatzkoordinat, weil der Weg "weiter" in sehr steiles Gelände führt (und deutlich anspruchsvoller ist als der Weg vom Parkplatz zum Tradi)?

Ich mag für mich nicht nachvollziehen, warum ich als Owner dort von einem Richter haftbar gemacht werden soll für einen Weg den ich in meinem Cachlisting nicht empfohlen habe, nur dadurch dass ich es unterlasen habe, vor ihm zu warnen.

Das würde nämlich bedeuten, dass ich als Owner das Umfeld meiner Caches wirklich großräumig (welcher Abstand? 1km?) absuchen müsste auf z.B. Erdlöcher, Hornissennester und was sonst noch so "überraschend" sein könnte wie ein Trampelpfad, der "plötzlich" felsig und steil wird. Zumal wenn der Richter es als unzumutbar für die Opfer ansieht, in solchen Situation selbstständig die Entscheidung zur Umkehr zu treffen und stattdessen den Owner haftbar macht.
 
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