gartentaucher
Geowizard
Ist ein Privatwald eigentlich auch ein privates Gelände?
Deutscher Segler, dein Auftritt!gartentaucher schrieb:Ist ein Privatwald eigentlich auch ein privates Gelände?
gartentaucher schrieb:Das ist halt nicht erlaubt.
panisa schrieb:Also ich kenne min. 30 Caches die weniger als 10 m Neben den Gleisen liegen. Ich glaube es kommt auch auf die Situation vor Ort an.
Groundspeak schrieb:Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different.
§62 der Eisenbahnbetriebsordnung schrieb:(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet,
Hauptsache, Ihr habt was geschrieben.
Gehört Groundspeak jetzt schon zur Legislative in D? :shock:gartentaucher schrieb:Will Groundspeak sowas alles verhindern, dann sollte Cachen verboten werden.
Laogai, ApproV und Kringel kannten die Guidelines. Die heutigen Reviewer setzen offenbar andere Prioritäten oder scheren sich nicht um ihr "Geschwätz von gestern."gartentaucher schrieb:Siehe hierzu auch die Richtlinien: http://www.die-reviewer.info/guidelines.htm. Leider kann ich daher Deinen Cache nicht freischalten." und "Tja die welche vorab schon lagen betrifft diesen Schicksal nicht, aber die neuen Regeln verbieten das eben ob es sinnvoll ist oder nicht, ich muss mich leider daran halten, hoffe du kannst das verstehen."
Genau wie immer die 0,1-Meilen-Regel gilt.Sogar der Link zu den Reviewern schrieb:Caches, die in direkter Nähe zu aktiven Bahnstrecken liegen. Grundsätzlich benutzen wir den Abstand von 45 Metern, allerdings können eure lokalen Bestimmungen davon abweichen. Es gelten immer die örtlichen Gesetze.
Lakritz schrieb:Vielleicht sollte man mal drauf hinweisen, dass hier "gesunder Menschenverstand" gilt.
Selbst wenn man zu einem Tradi ohne Beschreibung losrennt, wird man einen Bahnhofscache nie auf oder an den Gleisen suchen. (Wenn es jemand trotzdem täte, hätte er schon alleine mit dem Gedanken daran sein Recht auf Leben verwirkt.)
Ich denke, dass Wald Privatbesitz, aber die Bahn immer noch ein Staatsbetrieb ist.jmsanta schrieb:Deutscher Segler, dein Auftritt!gartentaucher schrieb:Ist ein Privatwald eigentlich auch ein privates Gelände?![]()
Das stimmt, ist aber kein Grund für das Legen des Caches. Intelligenz wird in den Regeln von Groundspeak nicht als Voraussetzung erwähnt.gartentaucher schrieb:Also, wenn der Verstecker selbst schreibt, dass man
- die Gleise nicht betreten
- die Mauern und Zäune nicht überklettern
- nicht mitten in den Teich, auf die Autobahn, durch das Feld, in das Gebäude ...
- nicht auf der Weide des wilden Stiers suchen
muss, dann muss man doch ziemlich hohl sein, wenn man den Cache trotzdem dort vermutet.
Bei Opencaching gilt die aktuelle deutsche Rechtslage. Wenn du irgendwo nicht hingehen darfst, darfst du dort auch keinen Cache verstecken. Mein Garten ist Privatgelände, was durch eine befriedung deutlich gemacht wird. Damit verbietet dir das geltende Recht, dort einzudringen, also wird das nix mit dem Cache. Der Parkplatz eines hiesigen sehr realen Supermarkts ist ebenfalls Privatgelände, aber nicht befriedet, also kein Betretungsverbot, er gehört zum öffentlichen Raum. Du darfst dich dort prinzipiell aufhalten, ohne dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen. Tatsächlich liegt auf jenem Parkplatz ein regelkonformer (gc.com) Cache.DerAndere schrieb:Auch bei opencaching sind meines Wissens Caches auf privatem Gelände (ohne Erlaubnis) untersagt.
-tiger- schrieb:so ist das an vielen mir bekannten Bahnhöfen mittlerweile
Klasse Beitrag zum SchnapszahlChristian und die Wutze schrieb:Klasse!
Womit wir automatisch wieder bei POMs Beitrag auf der ersten Seite angekommen sind (local trespassing laws) und das Thema zweifelsfrei geklärt ist.-tiger- schrieb:Bei Opencaching gilt die aktuelle deutsche Rechtslage. Wenn du irgendwo nicht hingehen darfst, darfst du dort auch keinen Cache verstecken. Mein Garten ist Privatgelände, was durch eine befriedung deutlich gemacht wird. Damit verbietet dir das geltende Recht, dort einzudringen, also wird das nix mit dem Cache. Der Parkplatz eines hiesigen sehr realen Supermarkts ist ebenfalls Privatgelände, aber nicht befriedet, also kein Betretungsverbot, er gehört zum öffentlichen Raum. Du darfst dich dort prinzipiell aufhalten, ohne dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen. Tatsächlich liegt auf jenem Parkplatz ein regelkonformer (gc.com) Cache.DerAndere schrieb:Auch bei opencaching sind meines Wissens Caches auf privatem Gelände (ohne Erlaubnis) untersagt.
Auf den Bahnsteig übertragen bedeutet das, wenn keine Absperrung da ist und der Bahnsteig von jedermann betreten werden kann (so ist das an vielen mir bekannten Bahnhöfen mittlerweile) spricht nach deutschem Gesetz nichts dagegen, daß du dich dort aufhältst. Damit spricht auch nichts gegen einen Cache (er wäre maximal Umweltverschmutzung, vergleichbar mit einer dort entsorgten leeren Flasche, das ist aber immer der Fall). Damit ist der Cache automatisch auch OC konform.
Tiger
Vielleicht Will und Anna Kür?DocW schrieb:Wer schult eigentlich unsere Herren Revjua/Appruwa??
Dort gilt die Hausordnung des Eigentümers. Und die sieht AFAIK keine Spiele innerhalb ihrer Anlagen vor.-tiger- schrieb:Auf den Bahnsteig übertragen bedeutet das, wenn keine Absperrung da ist und der Bahnsteig von jedermann betreten werden kann (so ist das an vielen mir bekannten Bahnhöfen mittlerweile) spricht nach deutschem Gesetz nichts dagegen, daß du dich dort aufhälst. Damit spricht auch nichts gegen einen Cache (er wäre maximal Umweltverschmutzung, vergleichbar mit einer dort entsorgten leeren Flasche, das ist aber immer der Fall). Damit ist der Cache automatisch auch OC konform.