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Hauptbahnhof und 45m Abstand zum aktiven Gleis

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gartentaucher

Geowizard
In Deutschland ist doch fast alles Privatgelände, der Schlosspark genauso wie der Aussichtsturm, die Kuhweide und der Hochsitz, der Briefkasten und der Gartenteich der Firma xy. Da dürften viele Caches nicht sein und blühen und gedeihen trotzdem.
 

pom

Geoguru
gartentaucher schrieb:
Das ist halt nicht erlaubt.
panisa schrieb:
Also ich kenne min. 30 Caches die weniger als 10 m Neben den Gleisen liegen. Ich glaube es kommt auch auf die Situation vor Ort an.

Hauptsache, Ihr habt was geschrieben.

Groundspeak schrieb:
Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different.

§62 der Eisenbahnbetriebsordnung schrieb:
(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet,
 

gartentaucher

Geowizard
Hauptsache, Ihr habt was geschrieben.

Entschuldigung, dass ich mir erlaubt habe, auf eine Frage zu antworten.

Ich halte diese auf-dem-Bahnhof-ist-es-verboten-Regel für totalen Schwachsinn.
Aber das und was Groundspeak und die Eisenbahnbetriebsordnung dazu sagen, interessiert nicht, wenn der Reviewer schreibt: "Aus Sicherheitsgründen fordern wir einen Mindestabstand zu befahrenen Gleisen von 45 Metern. Siehe hierzu auch die Richtlinien: http://www.die-reviewer.info/guidelines.htm. Leider kann ich daher Deinen Cache nicht freischalten." und "Tja die welche vorab schon lagen betrifft diesen Schicksal nicht, aber die neuen Regeln verbieten das eben ob es sinnvoll ist oder nicht, ich muss mich leider daran halten, hoffe du kannst das verstehen."

Nein, ich kann es nicht verstehen, gerade weil auf Bahnsteigen täglich 1000e Leute rumlaufen und jeder klar zwischen Bahnsteig und Gleisen unterscheiden kann. Aber Gesetz ist nun man Gesetz.
 

panisa

Geocacher
Manche suchen den Cache bei einem Mystery auch an den Mystery Koords, bzw deren Nähe.

Dann wirds echt gefährlich, wenn die mitten auf die Gleise des Pforzheimer Hauptbahnhofes zeigen. Leider ist man da 3km im OFF

Siehe Log ... :twisted:
http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=362d8795-48d1-4d54-9ddf-7c1b8866b41f


Greetz PANISA
 

gartentaucher

Geowizard
Also, wenn der Verstecker selbst schreibt, dass man
- die Gleise nicht betreten
- die Mauern und Zäune nicht überklettern
- nicht mitten in den Teich, auf die Autobahn, durch das Feld, in das Gebäude ...
- nicht auf der Weide des wilden Stiers suchen
muss, dann muss man doch ziemlich hohl sein, wenn man den Cache trotzdem dort vermutet.

Will Groundspeak sowas alles verhindern, dann sollte Cachen verboten werden.
 

pom

Geoguru
gartentaucher schrieb:
Siehe hierzu auch die Richtlinien: http://www.die-reviewer.info/guidelines.htm. Leider kann ich daher Deinen Cache nicht freischalten." und "Tja die welche vorab schon lagen betrifft diesen Schicksal nicht, aber die neuen Regeln verbieten das eben ob es sinnvoll ist oder nicht, ich muss mich leider daran halten, hoffe du kannst das verstehen."
Laogai, ApproV und Kringel kannten die Guidelines. Die heutigen Reviewer setzen offenbar andere Prioritäten oder scheren sich nicht um ihr "Geschwätz von gestern."

Sogar der Link zu den Reviewern schrieb:
Caches, die in direkter Nähe zu aktiven Bahnstrecken liegen. Grundsätzlich benutzen wir den Abstand von 45 Metern, allerdings können eure lokalen Bestimmungen davon abweichen. Es gelten immer die örtlichen Gesetze.
Genau wie immer die 0,1-Meilen-Regel gilt. :roll:
 
A

Anonymous

Guest
Lakritz schrieb:
Vielleicht sollte man mal drauf hinweisen, dass hier "gesunder Menschenverstand" gilt.
Selbst wenn man zu einem Tradi ohne Beschreibung losrennt, wird man einen Bahnhofscache nie auf oder an den Gleisen suchen. (Wenn es jemand trotzdem täte, hätte er schon alleine mit dem Gedanken daran sein Recht auf Leben verwirkt. :lol: )

Sehe ich auch so,

wie wäre es mit einer neuen Kategorie:

DARWIN AWARD Caches.

GermanSailor
 
A

Anonymous

Guest
jmsanta schrieb:
gartentaucher schrieb:
Ist ein Privatwald eigentlich auch ein privates Gelände?
Deutscher Segler, dein Auftritt! :lol:
Ich denke, dass Wald Privatbesitz, aber die Bahn immer noch ein Staatsbetrieb ist.

Fast alle Caches befinden sich nicht auf dem Privatgelände der Cache-Eigentümer. Es ist eben nur eine Frage wie man ein Cache legt. Büchse im Privatwald ist okay. Nicht okay ist es, Nägel in Bäume zu schlagen, den Wald zu verwüsten, Plastiktüten zu verwenden oder dem Eigentümer die Nutzung seines Waldes (Reiten, Jagd) untersagen zu wollen, weil man dann beim Cachen gestört wird.

Unabhängig davon ist mir ein Cache im Wald (Privat oder Nicht) lieber, als eines am Bahnsteig, auch wenn ich dies wohl machen würde, Zeit ist ja aufgrund der Verspätungen genug.
 

boerni

Geocacher
gartentaucher schrieb:
Also, wenn der Verstecker selbst schreibt, dass man
- die Gleise nicht betreten
- die Mauern und Zäune nicht überklettern
- nicht mitten in den Teich, auf die Autobahn, durch das Feld, in das Gebäude ...
- nicht auf der Weide des wilden Stiers suchen
muss, dann muss man doch ziemlich hohl sein, wenn man den Cache trotzdem dort vermutet.
Das stimmt, ist aber kein Grund für das Legen des Caches. Intelligenz wird in den Regeln von Groundspeak nicht als Voraussetzung erwähnt.
Und denke auch an Kinder. Die gehen oft den direkten Weg und scheren sich nicht um Gefahren.

Ein anderes Argument, dass noch nicht ausreichend erwähnt wurde ist der Sicherheitsaspekt. Wenn ich als Mugel beobachte, wie jemand ein kleines Paket an eine vesteckte Stelle im Bahnhof steckt - dann rufe ich die Polizei, und dann kann's richtig Ärger geben. Und es soll keiner sagen, bei einem Hauptbahnhof könne er sicher sein, nicht beobachtet zu werden.

Und das noch gleich zu Klarstellung:
Ja, ich brauche solle Caches nicht zu machen und genau, deshalb sind sie auf meiner Ignore-List. Und trotzdem finde ich soche Caches gefährlich und deshalb blöde.
 

ksmichel

Geocacher
Je restriktiver die bestehenden oder geglaubten Regeln angewendet werden, desto intensiver werden die Bemühungen, sich drumherum zu lügen.

ksmichel
 

-tiger-

Geowizard
DerAndere schrieb:
Auch bei opencaching sind meines Wissens Caches auf privatem Gelände (ohne Erlaubnis) untersagt.
Bei Opencaching gilt die aktuelle deutsche Rechtslage. Wenn du irgendwo nicht hingehen darfst, darfst du dort auch keinen Cache verstecken. Mein Garten ist Privatgelände, was durch eine befriedung deutlich gemacht wird. Damit verbietet dir das geltende Recht, dort einzudringen, also wird das nix mit dem Cache. Der Parkplatz eines hiesigen sehr realen Supermarkts ist ebenfalls Privatgelände, aber nicht befriedet, also kein Betretungsverbot, er gehört zum öffentlichen Raum. Du darfst dich dort prinzipiell aufhalten, ohne dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen. Tatsächlich liegt auf jenem Parkplatz ein regelkonformer (gc.com) Cache.

Auf den Bahnsteig übertragen bedeutet das, wenn keine Absperrung da ist und der Bahnsteig von jedermann betreten werden kann (so ist das an vielen mir bekannten Bahnhöfen mittlerweile) spricht nach deutschem Gesetz nichts dagegen, daß du dich dort aufhälst. Damit spricht auch nichts gegen einen Cache (er wäre maximal Umweltverschmutzung, vergleichbar mit einer dort entsorgten leeren Flasche, das ist aber immer der Fall). Damit ist der Cache automatisch auch OC konform.

Tiger
 

DocW

Geowizard
-tiger- schrieb:
DerAndere schrieb:
Auch bei opencaching sind meines Wissens Caches auf privatem Gelände (ohne Erlaubnis) untersagt.
Bei Opencaching gilt die aktuelle deutsche Rechtslage. Wenn du irgendwo nicht hingehen darfst, darfst du dort auch keinen Cache verstecken. Mein Garten ist Privatgelände, was durch eine befriedung deutlich gemacht wird. Damit verbietet dir das geltende Recht, dort einzudringen, also wird das nix mit dem Cache. Der Parkplatz eines hiesigen sehr realen Supermarkts ist ebenfalls Privatgelände, aber nicht befriedet, also kein Betretungsverbot, er gehört zum öffentlichen Raum. Du darfst dich dort prinzipiell aufhalten, ohne dabei gegen ein Gesetz zu verstoßen. Tatsächlich liegt auf jenem Parkplatz ein regelkonformer (gc.com) Cache.

Auf den Bahnsteig übertragen bedeutet das, wenn keine Absperrung da ist und der Bahnsteig von jedermann betreten werden kann (so ist das an vielen mir bekannten Bahnhöfen mittlerweile) spricht nach deutschem Gesetz nichts dagegen, daß du dich dort aufhältst. Damit spricht auch nichts gegen einen Cache (er wäre maximal Umweltverschmutzung, vergleichbar mit einer dort entsorgten leeren Flasche, das ist aber immer der Fall). Damit ist der Cache automatisch auch OC konform.

Tiger
Womit wir automatisch wieder bei POMs Beitrag auf der ersten Seite angekommen sind (local trespassing laws) und das Thema zweifelsfrei geklärt ist.
Wer schult eigentlich unsere Herren Revjua/Appruwa??
 
Auch wir hatten vor kurzem das Problem mit der 45m-Abstandsregel, die wir bis dahin noch gar nicht kannten :? . Der Cache wäre, wie wahrscheinlich auch ein Blinder im Google Earth erkannt hätte :wink: , ohne überschreiten der Gleise oder der naheliegenden Autobahn zu erreichen gewesen. Dies wurde auch dem Reviewer mitgeteilt, aber es waren halt nur gute 10 Meter abseits der Gleise, neben einem Feldweg. Diskussionen brachten nix, also haben wir die Dose neben den "bösen" Gleisen wieder eingesammelt. :twisted:
 

radioscout

Geoking
-tiger- schrieb:
Auf den Bahnsteig übertragen bedeutet das, wenn keine Absperrung da ist und der Bahnsteig von jedermann betreten werden kann (so ist das an vielen mir bekannten Bahnhöfen mittlerweile) spricht nach deutschem Gesetz nichts dagegen, daß du dich dort aufhälst. Damit spricht auch nichts gegen einen Cache (er wäre maximal Umweltverschmutzung, vergleichbar mit einer dort entsorgten leeren Flasche, das ist aber immer der Fall). Damit ist der Cache automatisch auch OC konform.
Dort gilt die Hausordnung des Eigentümers. Und die sieht AFAIK keine Spiele innerhalb ihrer Anlagen vor.
 
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