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Hauptbahnhof und 45m Abstand zum aktiven Gleis

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radioscout

Geoking
ksmichel schrieb:
Je restriktiver die bestehenden oder geglaubten Regeln angewendet werden, desto intensiver werden die Bemühungen, sich drumherum zu lügen.
Könnte es sein, daß die nahezu wörtliche Auslegung der Guidelines ohne Ausnahmen eine Reaktion der Reviewer auf diese Schummeleien ist?

Das würde mich nicht wundern. Die Admins sitzen immer am längeren Hebel.
 

Grampa65

Geowizard
radioscout schrieb:
ksmichel schrieb:
Je restriktiver die bestehenden oder geglaubten Regeln angewendet werden, desto intensiver werden die Bemühungen, sich drumherum zu lügen.
Könnte es sein, daß die nahezu wörtliche Auslegung der Guidelines ohne Ausnahmen eine Reaktion der Reviewer auf diese Schummeleien ist?

Das würde mich nicht wundern. Die Admins sitzen immer am längeren Hebel.

Die Frage ist doch, befolgen die Reviewer blind eine Vorgabe aus den USA oder denken sie nach und merken, daß in Deutschland die Rechtslage eine andere ist?
 

radioscout

Geoking
Grampa65 schrieb:
Die Frage ist doch, befolgen die Reviewer blind eine Vorgabe aus den USA oder denken sie nach und merken, daß in Deutschland die Rechtslage eine andere ist?
Da musst Du sie schon selber fragen. Ich kann es Dir leider nicht sagen. :wink:

Ich könnte mir aber vorstellen, daß es eine Art "Dienst nach Vorschrift" als Reaktion auf Schummeleien und Tricks ist.

Bisher gab es immer eine Reaktion von TPTB und die war immer mit Einschränkungen verbunden. Frag mal einen Cacher, der lange dabei ist, was früher alles möglich war.
 

Grampa65

Geowizard
radioscout schrieb:
Bisher gab es immer eine Reaktion von TPTB und die war immer mit Einschränkungen verbunden. Frag mal einen Cacher, der lange dabei ist, was früher alles möglich war.
Ich bin lang genug dabei, deswegen nervt mich das ja so. Irgendwelche Spinner meinen, sie müßten ihre blöden Ideen durchdrücken, und von oben wird mit Einschränkungen reagiert. :evil:
 

zwergbaum

Geocacher
Christian und die Wutze schrieb:
Dann hören die Spekulatius auf (ist ja noch nicht Advent).

Wie bei deinem lokalen Dealer gibt es den noch nicht????
Ach ja stimmt der wird ja erst in ca. 3 Wochen ausgeliefert.....
Aber ich habe das ZEug noch nie gemocht.
 

Grampa65

Geowizard
Christian und die Wutze schrieb:
Könnte bitte einer der Reviewer hierzu seinen Kommentar abgeben? Dann hören die Spekulatius auf (ist ja noch nicht Advent).

Das würde ich auch gern mal von 'offizieller' Seite wissen:
US Regelung oder deutsche 'local laws' ?
 

radioscout

Geoking
Ich habe mal nachgeschaut. Es gibt einen Punkt in der Hausordnung, der Geocaching im Bf verbietet.
Es ist der, der den Missbrauch von Wänden, Decken, Ausrüstungsgegenständen und Flächen verbietet.

Damit ist wohl jedes Cacheversteck abgedeckt, es sei denn, jemand bastelt einen schwebenden Cache.
 

Grampa65

Geowizard
radioscout schrieb:
Ich habe mal nachgeschaut. Es gibt einen Punkt in der Hausordnung, der Geocaching im Bf verbietet.
Es ist der, der den Missbrauch von Wänden, Decken, Ausrüstungsgegenständen und Flächen verbietet.

Damit ist wohl jedes Cacheversteck abgedeckt, es sei denn, jemand bastelt einen schwebenden Cache.

Stimmt nicht. Ich kann Dir zwei Caches in Bahnhöfen sagen, die da nicht drunter fallen.
 

-tiger-

Geowizard
radioscout schrieb:
Dort gilt die Hausordnung des Eigentümers. Und die sieht AFAIK keine Spiele innerhalb ihrer Anlagen vor.

Was in der Hausordnung steht dürfte IMHO irrelevant sein, so lange man nicht auf sie hingewiese wurde bzw. sie wie im Fall eines Mietvertrags per Unterschrift anerkennt. Bei uns auf dem Bahnsteig ist mir noch nie eine Hausordnung begegnet, ich habe keine Ahnung was da drinsteht. Das Hausrecht des Eigentümers bleibt davon natürlich unberührt (auch wenn der Charakter eines Bahnhofs als öffentliches Gebäude die Lage hier verkompliziert). Wenn dich die Bahnhhofssecurity samt deinem Cache wegschickt, musst du deinen kram einpacken und das wars mit Cache, egal ob eine Regel in der Hausordnung das verbietet oder nicht. Das kann aber auf jedem öffentlich zugänglichen Privatgelände passieren.

Ich kann in einem Bahnhofscache trozt Hausordnung keine Straftat erkennen, die es von Seiten einer Listing-Plattform erforderlich machen würde, von sich aus solche Caches zu löschen oder nicht zuzulassen. Erst wenn der Eigentümer des Geländes explizit die Entfernung des Caches verlangt, sehe ich die Notwendigkeit, den Cache auch online zu löschen. Das hat aber wieder nix mit Bahnhöfen zu tun sondern allgemein mit dem Thema Hausrecht.

Tiger
 

DerAndere

Geocacher
Wo bekommen wir 'nen Reviewer her der dieses Thema mal abschließend beantwortet. Nur darauf warten das einer mitliest bringt uns noch so weit, das diese thema komplett ausufert...

- mh lecker... Popcorn -
 

McForrester

Geocacher
Ich bin zwar noch nicht sehr lange dabei, aber gerade deswegen hab ich mir ja vieles so durchgelesen. Zum Thema 45-Regel kann ich eigentlich nicht viel sagen, aber zum Thema Caches auf Bahnhöfen hab ich auf GC.de folgendes gefunden:

GC.de schrieb:
Aus aktuellem Anlass:
Aufgrund einer freundlichen Bitte vom Flughafen Hamburg möchten wir auf eine mögliche Problematik von ausgelegten Caches auf dem Gelände von Flughäfen, Bahnhöfen oder ähnlichen Orten hinweisen.



Aufmerksame Mitarbeiter des Hamburger Flughafens haben eine Familie angesprochen, die mit "irgendeinem Gerät in der Hand" herumlaufend etwas gesucht haben. Das Hobby Geocaching wurde erklärt, das Cache-Versteck gehoben und durch die Familie nach Rücksprache mit den Sicherheitskräften gleich mitgenommen. Das Versteck lag wohl an oder in einem Parkhaus.



Unter unglücklichen Umständen kann so ein Behältnis an so einer Stelle in der heutigen Zeit einen Bombenalarm auslösen, der mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein kann.



Ggf. holt sich die öffentliche Hand möglicherweise die Kosten für einen solchen Einsatz beim Verursacher (hier der auslegende Owner) wieder.



Bitte überdenkt das Auslegen von Caches an solchen Orten, damit es da nicht mal zu einem negativen Vorfall kommt.



Viel Spaß beim gemeinsamen Hobby.

Ich denke, das dürfte eigentlich alles sagen.
 

blackbeard69

Geomaster
radioscout schrieb:
ksmichel schrieb:
Je restriktiver die bestehenden oder geglaubten Regeln angewendet werden, desto intensiver werden die Bemühungen, sich drumherum zu lügen.
Könnte es sein, daß die nahezu wörtliche Auslegung der Guidelines ohne Ausnahmen eine Reaktion der Reviewer auf diese Schummeleien ist?
Das habt Ihr beide zusammen sehr schön ausgedrückt! Eine klassische Blockadesituation, in der es nur Verlierer gibt und in der jede naheliegende Antwort die Spirale weiter nach unten treibt :(

Ich möchte beim Cachen sicher sein, dass ich eine Dose auch da suchen und finden darf, wo mich das Listing hinschickt. Meine Erfahrung nach mehr als 200 Founds ist: Viele Cachowner haben ein natürliches Gespür dafür, was in einer bestimmten Einzelsituation ok ist und was nicht. Für wirklich problematische Stellen gibt's die Mittel des Hints und Spoilers, die dann eigentlich auch Pflicht sind. Für die Minderheit der anderen gibt's den Reviewer und ggf. das SBA.

Umgekehrt ist meiner bescheidenen Meinung nach von jedem Cacher in jeder Situation noch so viel Verstand zu erwarten, dass er nicht den Mittelstreifen der Autobahn ansteuert, sich am Fahrdraht hochschwingt, einen Zaun auf der Suche nach einem bezettelten Hohlraum zerlegt oder sich sonstwie strafbar verhält. Wenn nicht, finde ich das primär sein Problem und nicht das von GC oder den Reviewern.

Ich erlaube mir jetzt mal, den guten alten Bismarck zu zitieren:
„Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.“
Ich wünsche mir "gute" Reviewer in diesem Sinne (und kann mich bezüglich meiner Caches bisher auch nicht beklagen).

Thomas
 

DocW

Geowizard
McForrester schrieb:
Ich bin zwar noch nicht sehr lange dabei...
sic!
Ich will deinen Optimismus nicht gleich zu sehr bremsen, aber GC.de und gc.com hat nichts miteinander zu tun. GC.de ist ein Freiwilligen-Projekt, welches allgemeine Informationen zum Thema Geocaching sammelt und kundtut.
geocaching.com ist ein US-amerikanisches Unternehmen, welches die größte Cachedatenbank betreibt.
 

-tiger-

Geowizard
McForrester schrieb:
GC.de schrieb:
Bitte überdenkt das Auslegen von Caches an solchen Orten, damit es da nicht mal zu einem negativen Vorfall kommt.

Ich denke, das dürfte eigentlich alles sagen.

Der von dir zitierte Text fällt unter die äußerst berechtigte Rubrik Apell an den gesunden Menschenverstand, hat aber nichst mit der Reviewerei und Verboten bei gc.com zu tun. Es ist hoffentlich jedem Cacher klar, daß es eine extrem blöde Idee ist, an einem Bahnhof nahe der Fahrleitung eine Cachebox zu verstecken, die etwa so aussieht:

zeitbombe.jpg


Wir müssen hier zwei Dinge trennen, eine Sache ist, was der Cacher eigenverantwortlich macht, das ist sein Problem. Eine Geocaching Seite kann hier Tips geben, um Ärger zu vermeiden, wie bei gc.de geschehen. Die andere Frage (und darum gings in dem Thread) ist, welche Verantwortung trägt die Listing-Seite bzw. wann ist sie verpflichtet, einen Cache abzulehnen. Letzteres ist der Fall, wenn der Betreiber der Listing-Seite davon Kenntnis erhält, daß rechtswidrige Inhalte eingestellt wurden. Das Auslegen bzw. Suchen eines Caches an einem Bahnhof in .de (auch in unmittelbarer Nähe zu den Gleisen) stellt aber vermutlich trotz allen hier vorgebrachten Argumenten in den allerwenigsten Fällen eine Straftat dar, daher ist IMHO eine pauschale Ablehnung von Bahnhofscaches eine übertriebene Maßnahme. Mit der Argumentation, der Cache könnte theoretisch gegen irgend ein nicht genauer spezifiziertes Gesetz verstoßen, müsste man jeden Cache ablehnen, ganz egal, wo er liegt. Könnte ja z.B. jemand ne Ladung Quecksilber reinfüllen und schon ist er Illegal.

Das hilft aber alles nix, bei oc.de gibt es kein pauschales Verbot (da nicht pauschal illegal), bei gc.com gibt es das, die dortigen Reviewer melden sich aber nichtmal hier zu Wort, also müssen wir das halt so hinnehmen.

Tiger
 

GeoAtti

Geomaster
radioscout schrieb:
Ich habe mal nachgeschaut. Es gibt einen Punkt in der Hausordnung, der Geocaching im Bf verbietet.
Es ist der, der den Missbrauch von Wänden, Decken, Ausrüstungsgegenständen und Flächen verbietet.
Damit ist wohl jedes Cacheversteck abgedeckt, es sei denn, jemand bastelt einen schwebenden Cache.

?! - Kannst du das auch auch irgendwie begründen?
Wo liegt denn bitte ein Missbrauch vor?

Wenn ich mich auf eine Mauer setze ist das auch Missbrauch?

Atti
 

HH58

Geomaster
DerAndere schrieb:
Außerdem sind Bahnsteige doch Privatgelände oder? -> Also von Anfang an Off-Limits für Caches.

Ich dachte immer, Privatgelände sei OK, wenn der Besitzer das Betreten ausdrücklich erlaubt (sei es nun explizit fürs Cachen oder allgemein). Und Bahnsteige sind doch in den meisten Fällen frei zugänglich, im Gegensatz zu Bahnbetriebswerken o.ä.

Gut, das hat jetzt mit der 45m - Regle nix zu tun, aber trotzdem ... wenn ich einen Cache neben einem öffentlich zugänglichen Fußweg / Wanderweg verlge, dann recherchiere ich ja auch nicht erst, wemm der Grund und Boden gehört.
 

-tiger-

Geowizard
GeoAtti schrieb:
radioscout schrieb:
Ich habe mal nachgeschaut. Es gibt einen Punkt in der Hausordnung, der Geocaching im Bf verbietet.
Es ist der, der den Missbrauch von Wänden, Decken, Ausrüstungsgegenständen und Flächen verbietet.
Damit ist wohl jedes Cacheversteck abgedeckt, es sei denn, jemand bastelt einen schwebenden Cache.

?! - Kannst du das auch auch irgendwie begründen?
Wo liegt denn bitte ein Missbrauch vor?

Wenn ich mich auf eine Mauer setze ist das auch Missbrauch?

Das ist RS, hauptsache ein Verbot gefunden ;)

Eine Hausordnung ist nicht strafrechtlich relevant, sie ist kein Gesetz sondern nur eine private Ausformulierung, wie der Inhaber des Hausrechts es umsetzt. Ganz egal, was in der Hausordnung steht, hat auf Privatgelände der Eigentümer das Hausrecht und kann erstmal entscheiden was er will (so lange es nicht gesetzeswidrig ist). Die maximale Sanktion bei Verstoß gegen eine Hausordnung ist das Hausverbot, auf einen Cacher bezogen, erkann weggeschickt werden. Das ist aber auch möglich, weil der Eigentümer seine Schuhe nich mag (Thema Türsteher bei Discotheken), egal was die Hausordnung sagt. Erst wenn man gegen ein erteiltes Hausverbot verstößt wirds dann langsam strafrechtlich interessant.

Auf Bahnhöfen ist die Lage komplizierter, da es öffentliche Einrichtungen sind. Die Bahn ist zu 100% ein Staatsunternehmen. Da wird das private Hausrecht dadurch eingeschränkt, daß es quasi ein allgemeines Benutzungsrecht für die Bahn gibt, hier kann der "Türsteher" nicht sagen, "He du ... mit fett krass Turnschuhe kommtu hier net rein!"

Außerdem ist der Begriff "Mißbrauch" nicht weiter definiert und ob das Ablegen einer Tupperdose als Mißbrauch einer Wand, Fläche, etc. bezeichnet werden kann, der ein Hausvebot rechtfertigt, würde ich mal bezweifeln. Mögen die mitlesenden Anwälte etwas kompetentes dazu sagen, ich würde jedenfalls behaupten, daß weder die besagte Hausordnung noch irgendwelche Gesetze einen Cache im Bahnhofsbereich prinzipiell verbieten, schließlich befinden wir uns im öffentlichen Raum.
 

radioscout

Geoking
-tiger- schrieb:
Eine Hausordnung ist nicht strafrechtlich relevant, sie ist kein Gesetz
Brauchen hier einige User immer gleich etwas, was das Strafrecht betrifft?
Ein Hausverbot kann auch ärgerlich sein.
Und die möglichen zivilrechtlichen Konsequenzen können auch sehr "schön" sein, wenn man bei der Suche beobachtet wird und die Dose, die man gerade wieder versteckt hat, als gefährlicher Gegenstand behandelt wird.

Abgesehen davon kann doch keiner ernsthaft an negativen Presseberichten interessiert sein?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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