• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Hauptbahnhof und 45m Abstand zum aktiven Gleis

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

Anonymous

Guest
Gerade das ist ein Beispiel, wo ein Bestandsschutz falsch und gefährlich ist. Richtig wäre da genau der umgekehrte Weg: In regelmäßigen Abständen, die mit steigendem Alter kürzer werden, muss die Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden. Aber das ist ein anderes Thema.

Man könnte auch alle historischen Gebäude, die nicht mehr heutigen Bauvorschriften entsprechen abreissen, ebenso alle Fahrzeuge verschrotten, die nicht heutigen Normen entsprechen. :evil:

Muss denn überall Gleichmacherei betrieben werden? Okay, ein Bahnhofscache wurde genehmigt, ein anderes wird es nicht. So ist es eben, zum Glück gibt es eben ein bisschen Flexibilität bei den Reviewern. (Auch ist nicht jeder Bahnhof gleich zu bewerten...)

Einerseits regt sich jeder Deutsch darüber auf, dass alles haarklein geregelt ist, ist es dass aber mal nicht und es bleibt dadurch Auslegungsspielraum, wird gejammert, weil es nicht gleich abläuft.

Das Leben ist manchmal "unlogisch" das macht es so schön und interessant.

Just my 2 cents.
 

edelstein

Geomaster
In unserer Gegend führen eingetragene Wanderwege parallel zu IC-Gleisen - im Abstand von etw 5 m, gerade mal durch ein paar Hecken oder Schwellenwände getrennt. Wo soll da ein Problem bestehen, wenn da ein Cache am Wanderweg liegt? Kein normaler Mensch käme auf die Idee, in den Gleisen zu suchen.
Offenbar haben ein paar unserer Reviewer ein Problem. Statt gesunden Menschenverstand walten zu lassen, werden stur unsinnige amerikanische Regeln auf Deutschland übertragen. Wobei das nicht nur ein deutsches, sondern eher ein gesamteuropäisches Problem ist. Wir haben nun mal nicht soviel Platz wie die dort drüben.
Bahnhöfe selbst müssen ja nicht sein, und wenn, dann nicht auf den Bahnsteigen.
Bahnlinien jedoch bieten gerade hierzulande (ebenso in CH und A) tolle Lokations, die gefahrlos zu machen sind, auch wenn die Bahn nur wenige Meter darüber, daneben oder darunter fährt.
Augenmerk sollte bei solchen Lokations nur darauf zu verwenden sein, dass ein Lokführer in keinem Fall zu einer Schnellbremsung gezwungen wird, weil er einen Selbstmörder am Gleis vermutet. Doch das sollte allen klar sein, die einen Cache in der Nähe von Bahnlinien legen/suchen.
Bei der derzeitigen Cachedichte in D ist es ohnehin bald nicht mehr möglich, einen allen Guidelines entsprechenden Cache zu legen. Hier sollte mal seitens der Reviewer in den Staaten auf die hier eben anderen Verhältnisse aufmerksam gemacht werden.
Da sich Geocaching international abspielt - auch seitens GC - muss so langsam daran gedacht werden, landestypische Guidelines einzuführen.
 

radioscout

Geoking
edelstein schrieb:
Statt gesunden Menschenverstand walten zu lassen, werden stur unsinnige amerikanische Regeln auf Deutschland übertragen.
Wir nutzen eine amerikanische Website. Logischerweise müssen wir auch deren Nutzungsbedingungen akzeptieren.


edelstein schrieb:
Bei der derzeitigen Cachedichte in D ist es ohnehin bald nicht mehr möglich, einen allen Guidelines entsprechenden Cache zu legen.
Wie bitte? Bezeichnest Du die momentane Cachedichte in .de als hoch? In .de ist noch Platz für mehrere Millionen guidelikonformer Caches.
.de hat eine Fläche von 357092,90 km^2! Natürlich ist die nicht komplett für Caches nutzbar, aber ein sehr großer Teil steht zur Verfügung.
Auf einer Geraden von 1000 km länge kannst Du über 6000 Caches unterbringen.
Speichere mal den Track einer längere Cachetour ab und stelle ihn zusammen mit allen Caches der Umgebung auf der Karte da. Da ist noch viel unbedoster Platz.


edelstein schrieb:
Da sich Geocaching international abspielt - auch seitens GC - muss so langsam daran gedacht werden, landestypische Guidelines einzuführen.
Warum sollten die das machen? Niemand muß gc nutzen. Und wer eine deutsche Geocaching-Site nutzen will, kann das machen: oc.
 

jennergruhle

Geoguru
radioscout schrieb:
Wir nutzen eine amerikanische Website. Logischerweise müssen wir auch deren Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Ja, aber das "Genehmigen" von Caches geschieht durch deutsche Reviewer. Die dürfen durchaus ihren gesunden Menschenverstand benutzen, und auch mal landes-, orts- und cachetypische Gegebenheiten mit einbeziehen. Siehe auch Laogais Signatur.
Man muss ja nicht das Gehirn abschalten und stumpf irgendwelche Regeln daherbeten, wenn alles auch Auslegungssache ist. Beispiele für Caches, wo die 45m-Regel keinen Sinn macht, gab es schon genug. Es gibt ja auch Ausnahmen von der 161m-Abstandsregel, die dann vom Reviewer erlaubt wurden, wenn es Sinn ergab (und der Reviewer sein Gehirn auch gerade nutzte).
 
A

Anonymous

Guest
edelstein schrieb:
Wir nutzen eine amerikanische Website. Logischerweise müssen wir auch deren Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Amerika-Hörig? Ich nicht, Bushland ist halt nicht D
Fremdenfeindlich?

Ist zwar zur Zeit hip, aber nicht ganz Amerika = USA und nicht ganz USA = G.W. Bush.

Macht aber nichts, denn mit US-Bashing kann man immer die Lufthoheit über den Stammtischen gewinnen.
Ich möchte fast Wetten, dass Du zu der Kategorie gehörst, die alles über die USA wissen (die Amis sind sowieso....), die USA selbst aber maximal für ein paar Wochen (wenn überhaupt) kennen gelernt hast.
 

läufer

Geonewbie
Hallo zusammen!

Um die Diskussion mal wieder zurückzuholen:
Die 45m-Abstandsregel ist wohl eher eine rechtliche Absicherung der/des Verantwortlichen in den USA gegen überhöhte Regressforderungen in den USA. Dort gelten vor Gericht eben nicht gesunder Menschenverstand sondern Geld.

Im Übrigen sehe ich keinen Grund, auf deutschen Bahnsteigen (nicht Bahnhöfen) einen Cache zu Suchen, weil alle Bahnsteige gleich sch...recklich aussehen. Verstecken um des Versteckens - Suchen um des Suchens willen, muß nicht sein.

Bei Caches am Gleiskörper, im Bahnhofsgebäude oder -außenbereich ist es anders. Eine Filmdose magnetisch an einem Signalmast in drei Meter Höhe ist etwas Anderes als eine MunKiste am Fuß einer fünf Meter hohen, bewachsenen Böschung ; da ist gesunder Menschenverstand gefragt. Und zwar vom Owner als auch vom Reviewer. An/in einem schönen Bahnhof gibt es sicher bessere Stellen als auf dem Bahnsteig.

Außerdem gilt: der Ton macht die Musik. Wenn ich einen Cache einstelle (der bekanntermaßen illegal ist) und dieser abgelehnt wird, sollte dem Reviewer, der meistens auch nur googelt, seine Argumente warum der Cache genau da liegen muß sachlich mitteilen und eine Lösung suchen.
Und nicht in einem Forum Verbündete suchen, um den Reviewer zu diskreditieren.

Gruß läufer
 

radioscout

Geoking
läufer schrieb:
Wenn ich einen Cache einstelle (der bekanntermaßen illegal ist) und dieser abgelehnt wird, sollte dem Reviewer, der meistens auch nur googelt, seine Argumente warum der Cache genau da liegen muß sachlich mitteilen und eine Lösung suchen.
Wie bitte? Du erwartest ernsthaft, daß ein eindeutig illegaler Cache freigegeben wird, weil er Deiner Meinung nach dort liegen muß?
Du musst ja sehr gute Argumente haben.
 
A

Anonymous

Guest
läufer schrieb:
Bei Caches am Gleiskörper, im Bahnhofsgebäude oder -außenbereich ist es anders. Eine Filmdose magnetisch an einem Signalmast in drei Meter Höhe ist etwas Anderes als eine MunKiste am Fuß einer fünf Meter hohen, bewachsenen Böschung ; da ist gesunder Menschenverstand gefragt. Und zwar vom Owner als auch vom Reviewer.

Was ist den zwischen beiden Beispielen anders?

Beides sind wohl super Beispiele für Caches die Tabu sind. Ich möchte nicht der Lokführer sein, der an einem Signalmast vorbeifährt, wo Geocacher in 3 Meter Höhe rumturnen.

Genausowenig möchte ich der Gleisarbeiter sein, der bei einer Begehung der Böschung eine Mun-Kiste findet. (oder der Cacher, der von Oben per DB-WC-Plumpsklo bombardiert wird.)

Du hast natürlich recht mit der Aussage, dass Bahnsteige nicht zu den tollsten Location zählen, verstecken um des versteckens willen muss echt nicht sein.
 
Kann mir mal jemand sagen, was die ganze Aufregung eigentlich soll?

Im Ruhrgebiet liegen diverse Filmdosen auf dem Gelände ebenso diverser Bahnhöfe. Völlig unproblematisch und unspektakulär auf dem Bahnsteiggelände. Immer mit dem Hinweis, daß die Gleise (natürlich) nicht betreten werden dürfen. Es ist noch keiner zu Tode gekommen und es ist auch noch niemand auf die absurde Idee gekommen, eine Filmdose! mit einer Bombe zu verwechseln.
Auf den Gedanken, über die Vereinbarkeit einer Filmdosensuche mit der Hausordnung der DB zu debattieren, ist bei uns in der Gegend noch niemand gekommen (glückliches Ruhrgebiet).

Gruß
PaulHarris
 

feinsinnige

Geomaster
GermanSailor schrieb:
Was ist den zwischen beiden Beispielen anders? Beides sind wohl super Beispiele für Caches die Tabu sind.

Da sehe ich schon einen qualitativen Unterschied.

GermanSailor schrieb:
Ich möchte nicht der Lokführer sein, der an einem Signalmast vorbeifährt, wo Geocacher in 3 Meter Höhe rumturnen.

Da wird Dir wohl jeder mit dem besagten gesunden Verstand recht geben. Vermutlich möchte auch niemand derjenige auf dem Signalmast sein, an dem ein Dosto mit 160 vorbeirauscht.

GermanSailor schrieb:
Genausowenig möchte ich der Gleisarbeiter sein, der bei einer Begehung der Böschung eine Mun-Kiste findet.

Was unterscheidet des Arbeiter, der bei der Begehung der Böschung unterhalb des Gleises auf einen Cache (muß ja keine Munkiste sein) stößt, von einem Gärtner, Landwirt, Förster, Zivilisten, ..., der in seinem Umfeld auf einen Cache trifft?
Ganz abgesehen davon weiß ich ja nicht, wo Du Bahn fährst, aber hier finden solche Begehungen nicht regelmäßig statt. Brombeeren und Gestrüpp sprechen einfach dagegen. Wenn sie doch stattfänden, würde der arme Mitarbeiter noch ganz andere Sachen finden. (Stelle mir gerade die Schlagzeile vor: "Bombenräumdienst entschärfte alte Matratze am Bahndamm.") Zwischen all dem Wohlstandsmüll würde eine Tuppadose vermutlich gar nicht auffallen.

GermanSailor schrieb:
(oder der Cacher, der von Oben per DB-WC-Plumpsklo bombardiert wird.)
Diese Zeiten sind hier auch lange vorbei. Wird bei Dir tatsächlich noch Wagenmaterial ohne Vacuumtoiletten eingesetzt? Pumpen Flugzeuge den Mist nicht auch einfach nach draussen?
:wink:

f
 

feinsinnige

Geomaster
mattes + paulharris schrieb:
Auf den Gedanken, über die Vereinbarkeit einer Filmdosensuche mit der Hausordnung der DB zu debattieren, ist bei uns in der Gegend noch niemand gekommen (glückliches Ruhrgebiet).

Habt Ihr 'nen eigenen Reviewer im Ruhrpott? Ansonsten war imho deren Gebaren (s. Subject) der Ausgangspunkt der Diskussion.
f
 

radioscout

Geoking
feinsinnige schrieb:
Was unterscheidet des Arbeiter, der bei der Begehung der Böschung unterhalb des Gleises auf einen Cache (muß ja keine Munkiste sein) stößt, von einem Gärtner, Landwirt, Förster, Zivilisten, ..., der in seinem Umfeld auf einen Cache trifft?
Daß eine Bahnstrecke im Gegensatz zu einem Acker oder Wald ein potentielles Terrorziel ist.
 

radioscout

Geoking
feinsinnige schrieb:
Da wird Dir wohl jeder mit dem besagten gesunden Verstand recht geben.
Den "gesunden Verstand" (wieso wird der eigentlich bevorzugt von denen zitiert, die damit Caches auf illegalem oder guidelinewidrigem Gelände rechtfertigen wollen?) vergessen wir mal ganz schnell wieder. Vor einiger Zeit habe ich ein interessantes Log gelesen:

Jemand überquert ein Gleis und Sekunden nach dem er drüben war kam ein Schnellzug. Weil der Cache was mit "totem Gleis" im Namen hatte, ging er einfach so rüber und merkte erst als er fast überfahren wurde, daß er von der falschen Seite kam und so über ein aktives Gleis zum "toten Gleis" gelaufen ist.
 
A

Anonymous

Guest
feinsinnige schrieb:
Was unterscheidet des Arbeiter, der bei der Begehung der Böschung unterhalb des Gleises auf einen Cache (muß ja keine Munkiste sein) stößt, von einem Gärtner, Landwirt, Förster, Zivilisten, ..., der in seinem Umfeld auf einen Cache trifft?

Das eine Bahnanlage eher ein Ziel eines Anschlages ist und auch die Bahnanlagen begangen werden um den Müll wegzuräumen. Also auch die Gefahr besteht, dass das Cache kommentarlos im Müll landet.

Diese Zeiten sind hier auch lange vorbei. Wird bei Dir tatsächlich noch Wagenmaterial ohne Vacuumtoiletten eingesetzt? Pumpen Flugzeuge den Mist nicht auch einfach nach draussen?
:wink:

Flugzeuge pumpen den Kram nach draussen, der hat aber mehr Höhenunterschied um sich zu verteilen. (Bitte nicht durch unsinnige Vergleiche versuchen, recht zu haben, sondern sachlich diskutieren.)

Und ja, es gibt noch genug Züge, wo eigentlich nur das Herz in der Tür fehlt. Nix Vakuum, nix moderne Technik.
 

Carsten

Geowizard
GermanSailor schrieb:
Also auch die Gefahr besteht, dass das Cache kommentarlos im Müll landet.

Die Gefahr besteht immer und überall. Also am Besten gar keine Caches mehr auslegen und alle bestehen vorsorglich archivieren :roll:

Flugzeuge pumpen den Kram nach draussen, der hat aber mehr Höhenunterschied um sich zu verteilen. (Bitte nicht durch unsinnige Vergleiche versuchen, recht zu haben, sondern sachlich diskutieren.)

Bitte nicht mit falschen Fakten argumentieren, sondern vorher mal informieren (z.b. hier). Wenn beim Flugzeug etwas austritt, dann sicher nicht gewollt.

Und ja, es gibt noch genug Züge, wo eigentlich nur das Herz in der Tür fehlt. Nix Vakuum, nix moderne Technik.

Wir reden hier aber schon noch von Deutschland, oder? Die Zeiten von "Bitte nur während der Fahrt benutzen!" sind zumindest hier in Norddeutschland lange vorbei :evil:
 

DocW

Geowizard
bra, bra, laber, laber

pom hat vor auf Seite 1 geschrieben schrieb:
LordShelmchen schrieb:
Laut Regelwerk müssen ja zwischen Cache und aktivem Gleis 45m Abstand sein.

Wieso? Haben die Amis Deutschland jetzt gekauft? :roll:

Groundspeak schrieb:
Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different.

§62 der Eisenbahnbetriebsordnung schrieb:
(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet,

Auf gut Deutsch: Kein Gleisbett betreten, kein Regelverstoß.
Thema erledigt.
Darf ich euch daran erinnern, dass ihr euch im Kreis dreht???
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben