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"Ich sah das Jagdgewehr und hatte Angst"

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KreuterFee

Geomaster
Nicht nur das er den Jagdschutz ausübt, er kennt beim Führen einer fertiggeladenen Waffe auch den Begriff Verhältnissmässigkeit der Mittel.

Dazu gehört eindeutig nicht das Gespräch mit einer schussbereiten Waffe in der Hand, die aus dem Auto geholt wurde um die Personen zu bedrohen.

Glücklicherweise wird solchen Leuten schnell der Schein abgenommen.
 

Heimo

Geocacher
KreuterFee schrieb:
Nicht nur das er den Jagdschutz ausübt, er kennt beim Führen einer fertiggeladenen Waffe auch den Begriff Verhältnissmässigkeit der Mittel.

Dazu gehört eindeutig nicht das Gespräch mit einer schussbereiten Waffe in der Hand, die aus dem Auto geholt wurde um die Personen zu bedrohen.
....

Es steht doch nirgends, dass die Waffe aus dem Auto gehlot worden ist um zu drohen. Für die Angstgefühle die einer der Städter beim Anblick des Gewehrs erlitt, kann nun wirklich keiner was (naja vielleicht die Eltern und Erzieher :( ).

Die Waffe wurde aus dem Auto geholt (Lauf nach oben) als der zweite vermutliche Täter gesehen wurde, also vermutlich um im Falle eines Angriffs des zahlenmäßig überlegenen Gegenüber gewappnet zu sein. Das ist zulässig. Welche Schreckensszenarien sich dann im Kopf eines oder beider Männer abspielten ist allenfalls etwas für deren Psychologen.
 

KreuterFee

Geomaster
Nun ja, hört sich fast schlüssig an, allerdings geht aus der Quelle hervor, das der Jäger nicht zuerst die Polizei gerufen hat, sondern erst das Gespräch mit den Personen gesucht hat, die Gefahrenlage scheint nach Ansicht des Jägers keinen Notruf bei der Polizei nötig zu machen, aber trotzdem holt er nach kurzem Wortwechsel eine schussbereite Waffe, um das Gespräch fortzusetzen, diesem irrationalen Zusammenhang verstehe ich nicht, wenn es sich nach Ansicht des Jägers im bewaffnete Wilderer gehandelt hat, wäre der vorherige Notruf und das anschließende Stellen der Täter der richtige Weg gewesen, warum hat der Jäger jetzt die Waffe zur Gesprächsfortführung aus dem Auto geholt?

Weiß niemand, kann auch keiner klären außer der Richter.
Bedenklich ist dieses Verhalten auf jedenfall und wenn die Ausführungen der Personen sich als richtig herausstellen, ist der Jäger zum Führen einer Schusswaffe nicht geeignet.
 

Grauer Star

Geowizard
Heimo schrieb:
Die Waffe wurde aus dem Auto geholt (Lauf nach oben) als der zweite vermutliche Täter gesehen wurde, also vermutlich um im Falle eines Angriffs des zahlenmäßig überlegenen Gegenüber gewappnet zu sein. Das ist zulässig.

Bist Du Dir da sicher :???: Wenn dem so sein sollte, hätte ich nun wirklich Angst.....
 
Sollte der Jäger tatsächlich eine schussbereite Waffe im Auto liegen gehabt haben, dann ist er den Lappen schon los. Das scheint so gewesen zu sein, da vom Beladen der Waffe nicht berichtet wird, sondern nur vom Entladen.
 

Heimo

Geocacher
Grauer Star schrieb:
Heimo schrieb:
Die Waffe wurde aus dem Auto geholt (Lauf nach oben) als der zweite vermutliche Täter gesehen wurde, also vermutlich um im Falle eines Angriffs des zahlenmäßig überlegenen Gegenüber gewappnet zu sein. Das ist zulässig.

Bist Du Dir da sicher :???: Wenn dem so sein sollte, hätte ich nun wirklich Angst.....

Würde dich das vom Geochaching abhalten?
 

Heimo

Geocacher
KoenigDickBauch schrieb:
Sollte der Jäger tatsächlich eine schussbereite Waffe im Auto liegen gehabt haben, dann ist er den Lappen schon los. Das scheint so gewesen zu sein, da vom Beladen der Waffe nicht berichtet wird, sondern nur vom Entladen.

Über die Gummipirsch wird viel diskutiert. Es kommt auf den Anwalt und den Richter an.
Das vieldiskutierte Stuttgarter Urteil war zwar im Ergebnis richtigt, in der Rechtsanwendung aber komplett falsch.
 

Zappo

Geoguru
Ihr wisst aber schon, daß Ihr da nach dem Wortlaut eines Presseberichtes ruminterpretiert... :D :D :D

Z.
 

radioscout

Geoking
Wie muß das wohl auf den Jäger gewirkt haben? Einer oben im Baum, womöglich an einem dem Jäger bekannten Nistkasten (er wird nicht gewusst haben, daß es ein "Cache" ist) und einer, der mit einem komischen Gerät in den Hand Schmiere steht.

Ich hätte auch an Wilderer (Eierdiebe) gedacht.
 

JackSkysegel

Geoking
Liegt ja auch total nahe an Eierdiebe zu denken :???: Schliesslich sind wahrscheinlich 90% der Baumkletterer in Deutschland Eierdiebe ;)
 

adorfer

Geoguru
radioscout schrieb:
Ich hätte auch an Wilderer (Eierdiebe) gedacht.
Eierdiebe?
Wer brütet denn um diese Jahreszeit? (Mal abgesehen von irgendwelchen Vögeln, die schon unter "Landplage" fallen.)
Aber vermutlich kannte der Jäger sich damit nicht so aus....
 

radioscout

Geoking
JackSkysegel schrieb:
Liegt ja auch total nahe an Eierdiebe zu denken :???: Schliesslich sind wahrscheinlich 90% der Baumkletterer in Deutschland Eierdiebe ;)
Außer Kindern und Geocachern fällt mir momentan niemand ein, der aus Spaß auf Bäume klettert.
Kinder waren es nicht und Geocaching kannte der Jäger (in dieser Form) evtl. nicht. Was lag da näher, als an Eierdiebe zu denken?
Und wenn momentan keine Eier vorhanden sind, kann es sich um eine Vorbereitung gehandelt haben. Oder um irgendeine andere Form von Diebstahl oder Sachbeschädigung.

Achtet mal darauf, wie viele Leute z.B. vor Ostern oder Weihnachten Zweige aus dem Wald stehlen. Oft große Mengen, daß nicht mehr von Eigenbedarf auszugehen ist.
 

HansHafen

Geowizard
Heimo schrieb:
KreuterFee schrieb:
Nicht nur das er den Jagdschutz ausübt, er kennt beim Führen einer fertiggeladenen Waffe auch den Begriff Verhältnissmässigkeit der Mittel.

Dazu gehört eindeutig nicht das Gespräch mit einer schussbereiten Waffe in der Hand, die aus dem Auto geholt wurde um die Personen zu bedrohen.
....

Es steht doch nirgends, dass die Waffe aus dem Auto gehlot worden ist um zu drohen. Für die Angstgefühle die einer der Städter beim Anblick des Gewehrs erlitt, kann nun wirklich keiner was (naja vielleicht die Eltern und Erzieher :( ).

Die Waffe wurde aus dem Auto geholt (Lauf nach oben) als der zweite vermutliche Täter gesehen wurde, also vermutlich um im Falle eines Angriffs des zahlenmäßig überlegenen Gegenüber gewappnet zu sein. Das ist zulässig. Welche Schreckensszenarien sich dann im Kopf eines oder beider Männer abspielten ist allenfalls etwas für deren Psychologen.

Na, dir möchte ich keinesfalls im Dunkeln begegnen, bei der Denke die du hast und hier äußerst :erschreckt: :kopfwand:

Bzw. in der Welt will ich nicht leben, in der du dich gedanklich aufhältst, wo es ok ist seine Waffe rauszuholen, wenn einem mehr Leute begegnen als man selber ist.

Deeskalation sagt dir nix, was?

Denn nach deiner Denke hätten als nächstes die Geocacher ein Maschinengewehr rausholen müssen, weil sie sich bedroht fühlten.

Klasse.

Das mit dem Psychologen... ich wüsste, wem ich da alles einen Besuch nahelegen würde...

BG
HansHafen
 

KreuterFee

Geomaster
Stimmt Radioscout, da haben die Geocacher noch Glück gehabt, das Sie nicht präventiv durch gezielte Schüsse niedergestreckt wurden.

So hatte ich die Situation bisher noch nicht betrachtet. :lachtot:
 

JackSkysegel

Geoking
Ich bin ja auch schon öfters angesprochen worden, warum ich auf den Baum klettern würde. Auch schon von Jägern und Förstern. Aber noch nie hat mir einer unterstellt, dass ich Eier klauen wollte. Da war eigentlich immer eher der Verdacht da, dass ich einer von diesen frechen Geocachern sein könnte. :D
 

Fadenkreuz

Geoguru
Heimo schrieb:
Jagdschutzberechtigte (z.B. Jagdpächter) dürfen bei Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften anhalten, Personalien feststellen etc.
Nein, das stimmt zum Glück nicht. Dem "normalen" Jäger muss ich weder meine Personalien mitteilen noch hat er ein Anhalterecht, das über das sog. Jedermann-Festnahmerecht hinausgeht.
 

Grauer Star

Geowizard
Heimo schrieb:
Würde dich das vom Geochaching abhalten?

Noe, mich beängstigt nur die Aussage, das ein Jagdpächter alleine per Verdacht berechtigt sein soll von der Waffe Gebrauch zu machen. :???:

Das stelle ich mir dann so vor:
Kommen 2 Spaziergänger vorbei (also in der Überzahl und sehen natürlich gefährlich aus) - "Die habe ich mal vorsorglich abgeschossen, ich dachte die wollten mir ans Leder, ich bin ja glücklicherweise dazu berechtigt."

Ja sicher ..... ;)
 

Grauer Star

Geowizard
radioscout schrieb:
Außer Kindern und Geocachern fällt mir momentan niemand ein, der aus Spaß auf Bäume klettert.
Kinder waren es nicht und Geocaching kannte der Jäger (in dieser Form) evtl. nicht. Was lag da näher, als an Eierdiebe zu denken?

Ja klar, Eierdiebe, logo, was sonst? Die laufen hier auch zu hunderten rum, eine echte Plage. :applaus:
 

Heimo

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
Heimo schrieb:
Jagdschutzberechtigte (z.B. Jagdpächter) dürfen bei Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften anhalten, Personalien feststellen etc.
Nein, das stimmt zum Glück nicht. Dem "normalen" Jäger muss ich weder meine Personalien mitteilen noch hat er ein Anhalterecht, das über das sog. Jedermann-Festnahmerecht hinausgeht.

Art. 42 BayJG
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
Personen, die
in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung
gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen
oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch
bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur
Feststellung ihrer Personalien anzuhalten
und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen,
Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,

Du solltest dich besser informieren, ist nämlich in allen Ländern ähnlich geregelt.
 

Die Baumanns

Geowizard
Heimo schrieb:
Art. 42 BayJG
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
Personen, die
in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung
gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen
oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch
bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur
Feststellung ihrer Personalien anzuhalten
und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen,
Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,

Du solltest dich besser informieren, ist nämlich in allen Ländern ähnlich geregelt.

Yep, aber Jäger nicht gleich Jagdschutzberechtigter ???
http://www.buzer.de/gesetz/712/a8916.htm

Gruß Guido
 
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