evident schrieb:....
Schade nur, dass es immer wieder zu solchen Beiträgen kommt...
-evident-
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Fakt ist, dass sich viele (= eine unbestimmte Menge, wertungsfrei) Geocacher einfach wie die Axt im Wald aufführen, egal ob am Tag oder in der Nacht. Das Pochen auf vermeintliches Recht führt nicht dazu, dass sich die Fronten entspannen und einem konstruktiven Dialog somit abträglich.
Das ist so falsch, da die hier betroffenen Regelungen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art.72 GG unterliegen. D.H Maßgeblich sind erstmal die entsprechenden Landesgesetze.webmicha schrieb:......
..... wobei das Bundesgesetz sowieso immer übergeordnet ist. ........
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Heimo schrieb:evident schrieb:....
Schade nur, dass es immer wieder zu solchen Beiträgen kommt...
-evident-
In dem Beitrag waren zwar Jäger zu sehen, gesprochen wurde aber von der JagdGENOSSENSCHAFT. Die JagdGENOSSENSCHAFT ist die Gemeinschaft der Grundstückseigentümer. Die Grundstückseigentümer haben das Recht Geocaches auf ihrem Grundstück zu verbieten, ganz ohne Begründung.
Hinweis: Selbsstverständlich sind auch Jäger die Grundstückseigentümer sind Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Ja, diejenigen die bereits ihren Jagdschein wegen ihrer Artgenossen abgegeben haben. Kenne auch welche. Für Sie hat Jagd nichts mehr mit Tierschutz zu tun. Für die Jägervereine sind es aber Nestbeschmutzer.Fetzenflieger schrieb:Hallo,
Im Wild & Hund Forum
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=64453
läuft über dieses Thema auch eine (Hetz-) Diskussion. Man stellt sich mittlerweile auf den Standpunkt daß sämtliche Caches ohne Einwilligung des Grundbesitzers illegal sind und fordert die Jägerschaft auf sämtliche Caches zu entfernen. Die Jagdpächter sind in den seltensten Fällen auch die Eigentümer des Grund und Bodens ihres Jagdreviers und haben auch selbst, außer der Jagd, keine weiteren Rechtsansprüche darauf. Mit welchem scheinbar selbstverständlichen Größenwahn hier über das Land anderer Leute verfügt wird, erstaunt mich aber immer wieder. Ich will aber auch nicht alle Jäger über einen Kamm scheeren. Einige wenige sind durchaus zugänglich.
Carl
Danke für deinen konstruktiven Beitrag aus berufenem MundeUF aus LD schrieb:............Diese Ausgangslage für das Verstecken von Dosen im Wald sollten sich alle bei der Auseinandersetzung mit Behörden, Jägern, Förstern, Waldbesitzern .... vor Augen halten und bedenken.
Fakt ist, daß es hüben wie drüben Idioten gibt. Das ist aber keine sonderlich neue Erkenntnis. Und wenn WIR hier immer den "Oberidioten der Jäger" hier als Argumentersatz heranziehen, können wir uns nicht beklagen, wenn die grüne Fraktion alle Cacher über einen Kamm mit Naturzerstörern, Querfeldeinfahrer, Jagdstörer schert. Und wirklich gut sehen wir da auch nicht aus.luxman schrieb:Fakt ist ..........
Die Wildfütterung ist grundsätzlich verboten, nur in "Notzeiten" soll/muss der Jäger füttern. "Notzeit" ist nicht genau definiert, letztendlich bestimmt der Jäger, ab wann er füttert. Die Jagd auf Schalenwild ist nachts verboten (mit Ausnahme von Schwarzwild). In Notzeiten darf Schalenwild in einem Umkreis von 200 m um eine Fütterung nicht erlegt werden. Es ist verboten, Ziele anzustrahlen oder zu beleuchten. Man kann es drehen und wenden wie man will, an einem Futterplatz kann man tatsächlich Wild nur beobachten, aber nicht schießen. Natürlich könnte ein Jäger die Vorschriften ignorieren, aber der Wald hat Augen und Ohren und man ist nicht allein im Wald. Da wäre ruckzuck der Jagdschein in Gefahr. Oder man deklariert die Futterstelle zur Kirrung, dann darf man doch schießen (aber auch nicht nachts, nicht mit Scheinwerfern, usw.).luxman schrieb:Apropo minus 13C Warum ist an den Futterstellen immer ein Hochstand?
Zum beobachten sagt der Jäger. Warum geht er dann Nachts in den Wald an die Futterstellen wenn er doch nicht viel sieht und das Wild von Taschenlampen angeblich beunruhigt wird? Einfach die Argumente hinterfragen und man erkennt sehr schnell worum es wirklich geht.
Klausi schrieb:.Oder man deklariert die Futterstelle zur Kirrung, dann darf man doch schießen (aber auch nicht nachts, nicht mit Scheinwerfern, usw.).
Das kann gar nicht sein.Klausi schrieb:Die Wildfütterung ist grundsätzlich verboten, nur in "Notzeiten" soll/muss der Jäger füttern.