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Jäger zerstören Geocach, zeigen Geocacher bei der Polizei an

Zappo

Geoguru
Ich würde mal vorschlagen, Diskussionen über den TV-Beitrag auf dem dafür angelegten Thread im Medien-Forum weiterzuführen. Danke.

Gruß Zappo, mod.
 

Heimo

Geocacher
evident schrieb:
....
Schade nur, dass es immer wieder zu solchen Beiträgen kommt...

-evident-

In dem Beitrag waren zwar Jäger zu sehen, gesprochen wurde aber von der JagdGENOSSENSCHAFT. Die JagdGENOSSENSCHAFT ist die Gemeinschaft der Grundstückseigentümer. Die Grundstückseigentümer haben das Recht Geocaches auf ihrem Grundstück zu verbieten, ganz ohne Begründung.

Hinweis: Selbsstverständlich sind auch Jäger die Grundstückseigentümer sind Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
 

Gorkde

Geocacher
Also es handelt sich um öffentlichen Wald nach dem Beitrag. Dort hat jeder das Recht zu sein.

Ohhhh wie schrecklich, da kommen ihm Jogger entgegen morgens, nun hat er seinen Wald nicht mehr für sich allein.... Wie grausam.... Das heisst doch nicht etwa, dass es noch mehr Menschen auf der Welt gibt und man ggf. auch als Jäger andere Menschen respektieren muss und sich nicht wie der "Besitzer" des Waldes aufführen kann? Schrecklich, wö kämen wir denn da hin, wenn noch einer ohne GEwehr in die Natur dürfte um die da einfach zu genießen statt Tiere abzuknallen.... Müsste man ja vielleicht noch drauf achten wo man hinballert....

Ganz ehrlich, merken manche Leute noch was? Ich hab schon einige Jäger getroffen (nicht nur beim Geocaching) und einige waren ganz nett, aber ein Großteil denkt ihm gehört der Wald und rafft garnicht, dass er auch nur Bürger ist der den Wald NUTZEN darf.

Allein der Satz "Mit einem Wegegebot wäre den Jägern schon geholfen".... Das sagt doch alles über die Denkweise aus. Der Wald gehört nunmal jedem Menschen und nicht den Jägern allein. Wäre schön, wenn sich sowas auch bei den Jägern rumspricht.

Dann könnte man sich vielleicht im Wald treffen und sich freundlich begrüßen, miteinander reden (also Rest-Mensch+Jäger, nicht Geocacher+Jäger) und nett zueinender sein, wie es in anderen Ländern üblich ist. Leider sind im Deutschland aber alle so krank und denken ihnen allein gehört die Welt.... Sieht man ja auch sehr schön immer in den Sendungen über Nachbarschaftsstreitigkeiten... Einer stellt ne Vase zu weit nach rechts und schon fetzen sich die Nachbarn bis sie sich umbringen, weil einer denkt er wäre im Recht, weil SEIN (!) Freiraum/Besitz durch die Vase gestört wurde....

Einfach nur krank!
 

adorfer

Geoguru
Zumindest hat der Bayerische Rundfunk hier nicht geholfen, zwischen den Positionen der Beteiligten zu vermitteln. Stattdessen wurde der Streit medienwirksam eskaliert und dieser Streit damit weiter ins Land getragen. Auf dass die Fronten weiter verhärten.

Aber das war natürlich überhaupt nicht vorhersehbar, dass die gecasteten Akteure da vor den Karren gespannt werden könnten. Passiert ja auch zum allerersten Mal.

Vielen Dank allen beteiligten Geocachern für den Einsatz gegen die gemeinsame Sache.
 

Fetzenflieger

Geonewbie
Hallo,

Im Wild & Hund Forum
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=64453
läuft über dieses Thema auch eine (Hetz-) Diskussion. Man stellt sich mittlerweile auf den Standpunkt daß sämtliche Caches ohne Einwilligung des Grundbesitzers illegal sind und fordert die Jägerschaft auf sämtliche Caches zu entfernen. Die Jagdpächter sind in den seltensten Fällen auch die Eigentümer des Grund und Bodens ihres Jagdreviers und haben auch selbst, außer der Jagd, keine weiteren Rechtsansprüche darauf. Mit welchem scheinbar selbstverständlichen Größenwahn hier über das Land anderer Leute verfügt wird, erstaunt mich aber immer wieder. Ich will aber auch nicht alle Jäger über einen Kamm scheeren. Einige wenige sind durchaus zugänglich.

Carl
 

Pfeifadeggel

Geomaster
Hallo,

zwischenzeitlich kann ich ja ganz gut nachvollziehen wie sehr emotionalisiert Geocacher agieren können, wenn man sie mit der Realität konfrontiert.

Die Art u. Weise, in der der Wald von Geocachern genutzt wird ist vermutlich durch die allseits so gerne zitierten Waldgesetze nicht gedeckt.
Im Sinne des Gestzes treffen auch einige Merkmale einer "organisierten Veranstaltung" auf das Geocaching zu- das aber nur am Rande.

Wenn in einem Jahr Dutzende, oder gar Hunderte Geocacher im Wald an einen bestimmten Ort (sehr häufig im freien Gelände) gelockt werden, dann sollte es klar sein, daß das Auswirkungen auf die Ökologie haben kann und das es eine Tatsache ist, daß Wild u. Jagd signifikant beeinträchtigt werden können.
Und hier greift dann ein weiterer Passus der Landeswaldgesetze: Die Bewirtschaftung des Waldes darf nicht gestört werden.

Hier in diesem Forum durfte ich erfahren, wie man mit andersdenkenden umgeht, wie emotional man mit Sachverhalten umgeht, die eigentlich sonnenklar und völlig bar jedweder Emotionalität sein sollten.
Von daher kann ich mir gut vorstellen, daß es einige Cacher meinem im Gespräch mit Förstern u. Jägern nicht ohne provozierendes Verhalten auszukommen zu können.

Wenn ich hier durch ein Naturschutzgebiet laufe und den Trampelpfad betrachte, der Abseits des Weges zu einem Geocache führt, dann verwundert es mich nicht, daß es tiefe Gräben gibt zwischen den Standpunkten. Kann mir gut vorstellen wie der Geocacher, der abseits der Wege den cache plaziert hat, reagieren würde wenn er von einem Förster gestellt wird.

Leider gut möglich, daß der dann eine freche Klappe hätte- der hat ja schließlich auch schon 100 Caches gelegt und hat sich um sein Hobby schwer verdient gemacht... :roll:


Pfeifadeggel
 

webmicha

Geonewbie
Hier wird immer wieder das Recht auf uneingeschränktes Betreten des Waldes angeführt, doch ich denke die wenigsten realisieren, dass es das gar nicht gibt.

Das BWaldG sagt dazu:

§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Die jeweiligen Landesgesetze, ohne jetzt alle zu kennen, beinhalten denselben oder ähnlichen Wortlaut, wobei das Bundesgesetz sowieso immer übergeordnet ist. Davon abgesehen gelten noch eine Reihe anderer Gesetze, z. B. zum Naturschutz.

Die Diskussion müsste meines Erachtens dahingehend geführt werden, ob Geocaching den Charakter der Erholung hat. Natürlich kann man diese Diskussion dann auch wegen Joggern und Mountainbikern führen, doch wir reden hier ja über Geocaching.

Fakt ist, dass sich viele (= eine unbestimmte Menge, wertungsfrei) Geocacher einfach wie die Axt im Wald aufführen, egal ob am Tag oder in der Nacht. Das Pochen auf vermeintliches Recht führt nicht dazu, dass sich die Fronten entspannen und einem konstruktiven Dialog somit abträglich.

Die wenigsten können für sich in Anspruch nehmen eine wandelnde juristische Fakultät zu sein, und selbst wenn man das Gesetz kennt, bietet es doch meistens Raum für Interpretation, die wiederum underschiedlich ausfallen kann.

Es ist leider so, dass Geocaching oft in einer rechtlichen Grauzone stattfindet, daran ändern auch Rechthaberei oder persönliche Auslegung strittiger Sachverhalte nichts.

Letztlich geht es um das Miteinander, den gemeinsamen Erhalt der Natur sowie dem gesellschaftlichen Konsens in Bezug auf das Thema.
 

Pfeifadeggel

Geomaster
Fakt ist, dass sich viele (= eine unbestimmte Menge, wertungsfrei) Geocacher einfach wie die Axt im Wald aufführen, egal ob am Tag oder in der Nacht. Das Pochen auf vermeintliches Recht führt nicht dazu, dass sich die Fronten entspannen und einem konstruktiven Dialog somit abträglich.

Fakt ist, daß sich zu den Zeiten, zu denen die Landeswaldgesetze formuliert wurden sich keiner vorstellen konnte, welche "Menschenmassen" später durch Internet und GPS korrdiniert zu berstimmten Lokalitäten gelockt werden könnten.

Es ist schon längst nicht mehr nur eine Frage der Qualität. Vielerorts ist es schon die schiere Quantität, die für sich genommen schon Probleme schafft.
 

UF aus LD

Geowizard
webmicha schrieb:
......

..... wobei das Bundesgesetz sowieso immer übergeordnet ist. ........
....
Das ist so falsch, da die hier betroffenen Regelungen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art.72 GG unterliegen. D.H Maßgeblich sind erstmal die entsprechenden Landesgesetze.

Die Landesgesetze regeln es unterschiedlich.
In Bayern z.B. ist ist nach dem dortigen Waldgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz ausdrücklich verboten "bewegliche Gegenstände" im Wald zurück zu lassen. (Habe keine Lust die entsprechenden Art. und §§ raus zu suchen).

In Rheinland-Pfalz z.B. (wie aus meiner Sicht bei der Mehrheit der Bundesländer) fehlt diese Eindeutigkeit einer Regelung, ich gehe aber davon aus, dass wenn es "Spitz auf Knopf" käme die Auslegung der Gerichte so aussehen würde, dass Caches nicht im Wald liegen dürfen.

Schleswig-Holstein arbeitet gerade an einem Waldgesetz (oder ist es schon durch?), das ein Wegegebot (Bußgeld) dem Betretungsrecht gegenüber stellt.

Wir müssen uns von der Systematik her immer über eins im klaren sein:
1.
Der Wald gehört jemandem (Eigentümer) der grundsätzlich über sein Eigentum frei entscheiden und verfügen kann.

2.
Mit den Waldgesetzen (Bund und Länder) werden vom Gesetzgeber "enteignungsähnliche Eingriffe" gegenüber den Waldeigentümern (ob privat oder Körperschaften) gemacht, z. B. zwingt der Gesetzgeber den Eigentümer das Betreten zu dulden ("Betretungsrecht für alle") oder schreibt bestimmte Nutzungen vor/verbietet solche .... hier uninteressant ("Bewirtschaftungsregelungen und -verpflichtungen") usw. .....
Diese sind daher im Zweifel eng und nicht weit auszulegen. Bei einer weiten Auslegung könnte man sonst verfassungsrechtliche Bedenken bekommen.

3.
Das Betretungsrecht ist in allen Waldgesetzen verbunden mit der Verpflichtung zu einer die Natur schonenden Ausübung des Betretens.


Diese Ausgangslage für das Verstecken von Dosen im Wald sollten sich alle bei der Auseinandersetzung mit Behörden, Jägern, Förstern, Waldbesitzern .... vor Augen halten und bedenken.
 

luxman

Geocacher
Fakt ist das gerade Jäger keinerlei Hemmungen haben Wild zu beunruhigen. Sie fahren selbst Nachts mit ihre SUV bis an die Ansitze, über Äcker und nehmen nicht einmal auf Krötenwanderungen Rücksicht. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele die man im Netz findet. Mit dem Zurücklassen von beweglichen Gegenständen ist das so eine Sache. Wieviel Müll von Jägern und Forst liegt im Wald? Gesetze gelten für alle, auch für Jäger, aber diese meinen immer nur sie selbst stehen darüber. Müll in Form von alten Ansitzen inkl. Nägel, Teppichreste, Isolierungen usw. findet man fast in jedem Jagdrevier. Man muss nur genau hinsehen. Was den Forst betrifft findet man oft Ölkanister von Kettensägen oder alte vergammlte Schutzzäune die nicht entsorgt wurden. Diese müssen nämlich entfernt werden wenn sie keinem Schutzzweck mehr dienen (Waldgesetz).
Wild läßt sich schon lange nicht mehr durch Geocacher beunruhigen. Das ist Jägerlatein, das gerne vorgeschoben wird damit das Treiben der Jäger im Wald am besten unentdeckt bleibt.
 

luxman

Geocacher
Habe mir gerade mal den Filmbericht angesehen. Soviel Schmarrn (würde ein Bayer sagen) hört man selten. Aber die Idee ist nicht die schlechteste "Wer findet den Schatz zuerst". Das lenkt die Jäger vielelicht etwas von ihrem Tötungstrieb ab. Die Tierwelt würde sich bedanken.
Übrigens erzählen die Jäger doch immer wie gefährlich Wildschweine oder Füchse (Tollwut) sind. Welcher Geocacher wurde denn bereits von einer Wildsau angegriffen oder von einem tollwütigen Fuchs. Anhand der viele Caches müßte es doch sehr viele Fälle geben, zumal Wildschweine ja nachtaktive Tiere sind (dank Jäger). Damit läßt sich das breit gestreute Jägerlatein etwas entlarven.

Fragt mal einen Jäger warum er einen an Räude leidenden Fuch oder einen Hasen mit Tularämie nicht erlegt? Antwort: "Wer bezahlt die Munition?"
Soviel zum Thema Tierschutz.
 

luxman

Geocacher
Habe mir gerade mal den Filmbericht angesehen. Soviel Schmarrn (würde ein Bayer sagen) hört man selten. Aber die Idee ist nicht die schlechteste "Wer findet den Schatz zuerst". Das lenkt die Jäger vielelicht etwas von ihrem Tötungstrieb ab. Die Tierwelt würde sich bedanken.
Übrigens erzählen die Jäger doch immer wie gefährlich Wildschweine oder Füchse (Tollwut) sind. Welcher Geocacher wurde denn bereits von einer Wildsau angegriffen oder von einem tollwütigen Fuchs. Anhand der viele Caches müßte es doch sehr viele Fälle geben, zumal Wildschweine ja nachtaktive Tiere sind (dank Jäger). Damit läßt sich das breit gestreute Jägerlatein etwas entlarven.

Fragt mal einen Jäger warum er einen an Räude leidenden Fuch oder einen Hasen mit Tularämie nicht erlegt? Antwort: "Wer bezahlt die Munition?"
Soviel zum Thema Tierschutz.

Apropo minus 13C Warum ist an den Futterstellen immer ein Hochstand?
Zum beobachten sagt der Jäger. Warum geht er dann Nachts in den Wald an die Futterstellen wenn er doch nicht viel sieht und das Wild von Taschenlampen angeblich beunruhigt wird? Einfach die Argumente hinterfragen und man erkennt sehr schnell worum es wirklich geht.
Aber das mit dem "Wer ist schneller" ist ein grandiose Idee. Danke an den BR für den Tipp.
 

luxman

Geocacher
Heimo schrieb:
evident schrieb:
....
Schade nur, dass es immer wieder zu solchen Beiträgen kommt...

-evident-

In dem Beitrag waren zwar Jäger zu sehen, gesprochen wurde aber von der JagdGENOSSENSCHAFT. Die JagdGENOSSENSCHAFT ist die Gemeinschaft der Grundstückseigentümer. Die Grundstückseigentümer haben das Recht Geocaches auf ihrem Grundstück zu verbieten, ganz ohne Begründung.

Hinweis: Selbsstverständlich sind auch Jäger die Grundstückseigentümer sind Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Da hast Du Recht. Dieses System wird aber nun bald beim europäischen Gerichtshof zerschlagen da es sich um einen Zwang handelt der menschenrechtswidrig ist. In Frankreich und Niederlande wurde bereits so entschieden. Staatwälder fallen nicht darunter. Um das zu verbieten müßten sie an allen Zugängen Schilder aufstellen, denn woher sollen Besucher wissen das es ein Privatwald ist?
 

Team NiMiMa

Geocacher
Ich habe Jäger anders kennengelernt, aber wenn ich das erzähle bringt es sowieso nichts. Mir ist schon oft aufgefallen, das Geocacher überall im Recht sind. Egal ob sie recht haben oder nicht. Fakt ist, das einige Cacher sich wie die Axt im Wald aufführen. Aber schuld sind immer die anderen.
 

luxman

Geocacher
Fetzenflieger schrieb:
Hallo,

Im Wild & Hund Forum
http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=64453
läuft über dieses Thema auch eine (Hetz-) Diskussion. Man stellt sich mittlerweile auf den Standpunkt daß sämtliche Caches ohne Einwilligung des Grundbesitzers illegal sind und fordert die Jägerschaft auf sämtliche Caches zu entfernen. Die Jagdpächter sind in den seltensten Fällen auch die Eigentümer des Grund und Bodens ihres Jagdreviers und haben auch selbst, außer der Jagd, keine weiteren Rechtsansprüche darauf. Mit welchem scheinbar selbstverständlichen Größenwahn hier über das Land anderer Leute verfügt wird, erstaunt mich aber immer wieder. Ich will aber auch nicht alle Jäger über einen Kamm scheeren. Einige wenige sind durchaus zugänglich.

Carl
Ja, diejenigen die bereits ihren Jagdschein wegen ihrer Artgenossen abgegeben haben. Kenne auch welche. Für Sie hat Jagd nichts mehr mit Tierschutz zu tun. Für die Jägervereine sind es aber Nestbeschmutzer.
 

Zappo

Geoguru
UF aus LD schrieb:
............Diese Ausgangslage für das Verstecken von Dosen im Wald sollten sich alle bei der Auseinandersetzung mit Behörden, Jägern, Förstern, Waldbesitzern .... vor Augen halten und bedenken.
Danke für deinen konstruktiven Beitrag aus berufenem Munde :D

Vielleicht könnten die Nichtjuristen auch mal Ihre Hobby-Gesetzesauslegungen etwas zurückschrauben. Erstens bringen uns MEINUNGEN bei unklarer Gesetzeslage nicht weiter - und zweitens: ein Hobby, das man einklagen muß? Da bringen uns vernünftiges Handeln und freundliches Auftreten sicher weiter.

Gruß Zappo
 

Zappo

Geoguru
luxman schrieb:
Fakt ist ..........
Fakt ist, daß es hüben wie drüben Idioten gibt. Das ist aber keine sonderlich neue Erkenntnis. Und wenn WIR hier immer den "Oberidioten der Jäger" hier als Argumentersatz heranziehen, können wir uns nicht beklagen, wenn die grüne Fraktion alle Cacher über einen Kamm mit Naturzerstörern, Querfeldeinfahrer, Jagdstörer schert. Und wirklich gut sehen wir da auch nicht aus.

Und was spricht eigentlich dagegen, daß das Forum hier ohne plumpe Hetze und pauschalierende Vorurteile auskommt? - im Gegensatz zu manch anderen (auch Jagdforen.) Wär doch toll - und wir packen das. :D :D :D

Gruß Zappo

"Wir sind die Guten" Benjamin Linus
 

Klausi

Geocacher
luxman schrieb:
Apropo minus 13C Warum ist an den Futterstellen immer ein Hochstand?
Zum beobachten sagt der Jäger. Warum geht er dann Nachts in den Wald an die Futterstellen wenn er doch nicht viel sieht und das Wild von Taschenlampen angeblich beunruhigt wird? Einfach die Argumente hinterfragen und man erkennt sehr schnell worum es wirklich geht.
Die Wildfütterung ist grundsätzlich verboten, nur in "Notzeiten" soll/muss der Jäger füttern. "Notzeit" ist nicht genau definiert, letztendlich bestimmt der Jäger, ab wann er füttert. Die Jagd auf Schalenwild ist nachts verboten (mit Ausnahme von Schwarzwild). In Notzeiten darf Schalenwild in einem Umkreis von 200 m um eine Fütterung nicht erlegt werden. Es ist verboten, Ziele anzustrahlen oder zu beleuchten. Man kann es drehen und wenden wie man will, an einem Futterplatz kann man tatsächlich Wild nur beobachten, aber nicht schießen. Natürlich könnte ein Jäger die Vorschriften ignorieren, aber der Wald hat Augen und Ohren und man ist nicht allein im Wald. Da wäre ruckzuck der Jagdschein in Gefahr. Oder man deklariert die Futterstelle zur Kirrung, dann darf man doch schießen (aber auch nicht nachts, nicht mit Scheinwerfern, usw.).
 

Heimo

Geocacher
Klausi schrieb:
.Oder man deklariert die Futterstelle zur Kirrung, dann darf man doch schießen (aber auch nicht nachts, nicht mit Scheinwerfern, usw.).

An einer Kirrung darf man zu jeder Tages- und Nachtzeit Wild erlegen. Was die "Scheinwerfer" (zum Schießen) betrifft, da gab es Ausnahmen aber ich weiß nicht, ob die noch gelten. Es gibt auch Ausnahmen vom Nachtjagdverbot z.B. für Rotwild (für Nichtjäger: Hirsche). Nichtjäger wundern sich manchmal, was man mit Fernglas und Zielfernrohr nachts noch sehen kann und für die Wildbeobachtung darf ich Nachtsichtgeräte und Scheinwerfer einsetzen wie es mir beliebt. Es ist auch nicht verboten mit einem Nachtsichtgerät durch eine Zieloptik zu blicken, solange das Nachtsichtgerät nicht mit der Waffe verbunden (montiert) wird.

An einer Fütterung darf der Jäger Wild erlegen, solange sie nicht betrieben wird. Das Verbot gilt auch nur für Schalenwild, anderes Wild darf sehr wohl an Fütterungen erlegt werden.

Warum also sollte nicht ein Hochsitz an einer Fütterung stehen, wenn das Landesrecht es nicht verbietet?
 

adorfer

Geoguru
Klausi schrieb:
Die Wildfütterung ist grundsätzlich verboten, nur in "Notzeiten" soll/muss der Jäger füttern.
Das kann gar nicht sein.
Welche Notzeiten sollten denn z.B. im August in unseren Breiten auftreten?
Oder wozu braucht es sonst solche Lager?
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