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Keinen Bock mehr

marco2206

Geocacher
grisu1702 schrieb:
Man entdeckt einen Fehler in einem Cache und bittet den Owner diesen zu entschärfen, denn er kann lebensgefährlich sein, man wird verleitet Gleise zu übertreten.
...
Der Owner antwortet nicht, trotz Anwesenheit bei gc.com. Dann habe ich gewagt eine SBA-Notiz zu verfassen. Der Cache wurde erstmal "auf Eis" gelegt.

Ich sag dazu nur gut gemacht! Das das Überschreiten von Bahngleisen Lebensgefählich sein kann, interessiert doch niemanden. Der Gefahr ist sich keiner bewusst. Wer weiß den schon ,das bei der Bahn auf Hauptstrecken der Regelbremsweg lächerlich geringe 1000 Meter :!: beträgt? Und das z.b. ein IC bei 160km/h innerhalb von 10 Sekunden fast 450Meter zurücklegt, und sehr leise ist.
Ich weiß von was ich Rede, denn ich bin Beruflich selbst Lokführer bei der Bahn! Und glaubt mir, es ist wirklich kein gutes Gefühl, wenn mann Plötzlich vor sich im Gleis Leute sieht die selenruhig über die Gleise Spazieren, und man weiß ganz genau das man selbst mit einer Schnellbremsung nicht mehr vorher zum stehen kommt! Was wenn dann z.b. einer Stolpert?!
Daher finde ich sollte man bei Caches die in der Nähe von Bahnanlagen liegen, oder man eben durch die Beschreibung womöglich verleitet wird Gleise zu Überschreiten, schon eindeutige Warnungen dazuschreiben. Oder eben den Cache etwas anders gestalten (andere Reihenfolge der Stationen?).
In einem ähnlichem fall habe ich kürzlich auch ein SBA gepostet, da der Cache an einer Eisenbahnbrücke liegt, und nicht zu 100% geklärt war ob die strecke stillgelegt ist. (siehe hier)
Die Owner meinten nur, das da ewig nichts mehr gefahren sei. Das aber, solange eine Bahnstrecke nicht stillgelegt ist da trotzdem noch fas fahren kann interessierte wohl nicht (Oder wars einfach Unwissenheit). Ich war dann so frei, und habe mich über eine Öffentliche E-Mail-Adresse auf der DB-Homepage erkundigt. Die strecke wurde allerdings wenige Monate vorher tatsächlich stillgelegt.

Jedenfalls kann ich das nicht verstehen, warum ein Cachowner hinweise auf (Lebensgefähliche) Risiken bei seinen Caches Ignoriert, und auch kann ich nicht verstehen, warum dann andere das Meckern anfangen, wenn man SBA logt! Was bitte würden diejenigen, die rummeckern bitteschön sagen wenn dann gerade sie die Gleise Überqueren, und sich dabei z.b. nur den Knöchel verstauchen? Von einen Tödlichem PU ganz zu schweigen. Ja, ich weiß: Da wäre dann bestimmt wieder die Böse Böse Bahn schuld, weil die ihre "Todespisten" nicht eingezäunt haben. So würde dann wohl die ****-Zeitung titeln...

Achtung! Dieser beitrag enthält einige worte, die Ironisch gemeint sind!!
 

marco2206

Geocacher
TandT schrieb:
Wir waren bei dem besagten Cache und ja, wir sind über die Gleise gelatscht.

Und ihr habt dabei gegen geltendes Recht verstoßen!
§62 der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung sagt dazu:

EBO § 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.

(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.

(3) Bahnübergänge von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen nur von den Berechtigten und nur unter den dafür festgelegten Bedingungen benutzt werden. Bei Annäherung an diese Bahnübergänge und bei ihrer Benutzung ist besondere Aufmerksamkeit anzuwenden.

(4) Bahnübergänge von Privatwegen mit öffentlichem Verkehr dürfen Personen nur anlegen und dem öffentlichen Verkehr überlassen, sofern sie dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart haben und ihnen obliegende Sicherungsmaßnahmen durchführen.
 
OP
A

Anonymous

Guest
marco2206 schrieb:
TandT schrieb:
Wir waren bei dem besagten Cache und ja, wir sind über die Gleise gelatscht.

Und ihr habt dabei gegen geltendes Recht verstoßen!
§62 der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung sagt dazu:

EBO § 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.

(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.

(3) Bahnübergänge von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen nur von den Berechtigten und nur unter den dafür festgelegten Bedingungen benutzt werden. Bei Annäherung an diese Bahnübergänge und bei ihrer Benutzung ist besondere Aufmerksamkeit anzuwenden.

(4) Bahnübergänge von Privatwegen mit öffentlichem Verkehr dürfen Personen nur anlegen und dem öffentlichen Verkehr überlassen, sofern sie dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart haben und ihnen obliegende Sicherungsmaßnahmen durchführen.
Dann zeig' mich doch an.... :roll:

Wenn Du schon zitierst, dann auch richtig und nicht aus dem Zusammenhang gerissen, bitte. Die Einsicht ist da, kam nur leider für die Aktion vor Ort zu spät...

Ach, und Gesetzes- (sorry, Verordnungs-)texte ergoogeln kann ich auch... :wink:
 

marco2206

Geocacher
TandT schrieb:
marco2206 schrieb:
TandT schrieb:
Wir waren bei dem besagten Cache und ja, wir sind über die Gleise gelatscht.

Und ihr habt dabei gegen geltendes Recht verstoßen!
§62 der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung sagt dazu:

EBO § 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.

(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.

(3) Bahnübergänge von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen nur von den Berechtigten und nur unter den dafür festgelegten Bedingungen benutzt werden. Bei Annäherung an diese Bahnübergänge und bei ihrer Benutzung ist besondere Aufmerksamkeit anzuwenden.

(4) Bahnübergänge von Privatwegen mit öffentlichem Verkehr dürfen Personen nur anlegen und dem öffentlichen Verkehr überlassen, sofern sie dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart haben und ihnen obliegende Sicherungsmaßnahmen durchführen.
Dann zeig' mich doch an.... :roll:
Hatte ich eigentlich nicht gleich vor.
Ach, und Gesetzes- (sorry, Verordnungs-)texte ergoogeln kann ich auch... :wink:

Dazu ist aber voraussetzung, das man Überhaupt weiß, das es dazu ein Gesetz gibt! Und so oft wie ich irgendwelche *BEEP* auf den Gleisen rumlatschen sehe, nehme ich an, das das bei den meisten gänzlich unbekannt ist. Ich wollte jetzt niemanden an den Pranger stellen, sondern nur mal auf die Gesetzeslage hinweisen, denn die ist eigentlich eindeutig![/quote]
 

marco2206

Geocacher
Kati schrieb:
Ich hab ein Deja-Vu, diese Paragraphenreiterei kommt mir so bekannt vor!

Ich betreibe hier keine Paragraphenreiterei, sondern habe darauf Hingewiesen das das Betreten von Gleisen auch vom Gesetz her aus guten gründen verboten ist! Fakt ist, das sich wie oben schon geschrieben die wenigsten der gefahren bewusst sind, die von der Eisenbahn ausgehen können!
 

HerrK

Geomaster
marco2206 schrieb:
Ich betreibe hier keine Paragraphenreiterei, sondern habe darauf Hingewiesen das das Betreten von Gleisen auch vom Gesetz her aus guten gründen verboten ist! Fakt ist, das sich wie oben schon geschrieben die wenigsten der gefahren bewusst sind, die von der Eisenbahn ausgehen können!

Einige scheinen nicht zu verstehen worum es Dir (als Lokführer) geht....schade! :?
 

Taximuckel

Geowizard
Ich meine, mal gelesen zu haben, daß jeder zweite Lokführer im Laufe seiner Berufskarriere mal jemanden vor seiner Lok hat (Selbstmörder und Unfälle)! Nicht lustig!!!
Da kann ich das schon gut verstehen, daß manchen hier ein Wenig das Magendrücken kommt, wenn sie von Caches an Bahnlinien lesen...

Gruß

Dirk
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Nach dem 3-5ten der vor den Zug gesprungen ist hat der Lokführer gute Chancen von der BG eine Umschulung bezahlt zu bekommen.
 

whitesun

Geowizard
moenk schrieb:
Nach dem 3-5ten der vor den Zug gesprungen ist

Ab dem ersten werden Lokführer psychologisch betreut. Das steckt wohl keiner so leicht weg. Und ich meine auch schon gehört zu haben, daß ab dem zweiten Zwischenfall die Zugführer auf Posten im Innendienst versetzt werden.

Ich finde das auch nicht allzu lustig. In meiner vorherigen Firma haben wir Bremsprobesignale auf allen möglichen Rangierbahnhöfen in D aufgebaut. Und ich war immer froh wenn uns eine SaKra begleitet hat. Denn die meisten Rangierbahnhöfe haben auch Durcuhgangsgleise für den Reiseverkehr und mann hört es nicht, wenn ein ICE angesaust kommt. Und diese SaKra hat uns immer mit Horn oder Hupe gewarnt. Dann kam der Zug, dann mal eben den Zugführer freundlich gegrüßt, somit haben wir ihm signalisiert das wir den Zug zur Kenntnis genommen haben. Und weiter ging's mit der Arbeit.

Also nehmt das nicht auf die leichte Schulter. Die Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen haben alle ihren Sinn. Einigen mag sich der Sinn vielleicht nicht erschließen. Aber bei einem Eigengewicht des ICE3 von 409 t (Baureihe 403) / 435 t (Baureihe 406) und einem Bremsweg von rund 3000m würde ich mir das schon zweimal überlegen über ein Gleis zu stolpern.

Gruß

whitesun
 

marco2206

Geocacher
whitesun schrieb:
moenk schrieb:
Nach dem 3-5ten der vor den Zug gesprungen ist

Ab dem ersten werden Lokführer psychologisch betreut. Das steckt wohl keiner so leicht weg. Und ich meine auch schon gehört zu haben, daß ab dem zweiten Zwischenfall die Zugführer auf Posten im Innendienst versetzt werden.

Naja, so pauschal ist das jetzt auch wieder nicht. Jeder Unfall ist anders gelagert, und jeder Mensch reagiert anders darauf. Zwangsweise wird man aber nicht in den Innendienst versetzt.
Naja, aber das ist jetzt dann wieder ein ganz anderes Thema, die folgen eines PU (personenunfall) für den Lokführer, und gehört dann glaub ich doch nicht hierher, oder?
 
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