Pfeifadeggel
Geomaster
Hallo Strolch,
nein. Bei den von Dir genannten Angriffen handelt es sich um Bagatellangriffe, bei denen das recht auf Notwehr eingeschränkt ist.
Die Notwehrmaßnahme muss geeignet sein den Angriff zu stoppen und sie muss erforderlich sein - d.h. es muss das am wenigsten heftige der zur Verfügung stehenden "geeigneten" Mittel angewendet werden.
Das hat aber zunächst nichts mit "Verhältnismäßigkeit" zu tun.
Und sie muss "geboten" sein. Notwehr ist z.B. bei Bagatellangriffen i.d.R. nicht "geboten".
Pfeifadeggel
Die Beide Beispiele können aber schon als Angriff gesehen werden.
nein. Bei den von Dir genannten Angriffen handelt es sich um Bagatellangriffe, bei denen das recht auf Notwehr eingeschränkt ist.
Die Notwehrmaßnahme muss geeignet sein den Angriff zu stoppen und sie muss erforderlich sein - d.h. es muss das am wenigsten heftige der zur Verfügung stehenden "geeigneten" Mittel angewendet werden.
Das hat aber zunächst nichts mit "Verhältnismäßigkeit" zu tun.
Und sie muss "geboten" sein. Notwehr ist z.B. bei Bagatellangriffen i.d.R. nicht "geboten".
Pfeifadeggel