argus1972
Geowizard
Prinzipiell volle Zustimmung, aber während Otto-Normaljäger keine rechtliche Handhabe gegen uns hat, hätte die ein verbeamteter und mit Befugnissen ausgestatteter Staatsbediensteter sehr wohl. Fatal für uns, der könnte uns Platzverweis erteilen, während der Privatjäger höchstens schimpfen darf und vielleicht bei seinem Jagdhäuptling "meldet".3.: Die Jagd zur Wildregulierung ist notwendig, muß aber
nicht von .......... :zensur: ......... durchgeführt werden, sondern
von Forstbeamten.