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Warum wir keine Caches auf Bahnhöfen online stellen!

strangelet

Geocacher
Nun, wenn es so sein sollte dass die allgemeine Paranoia übertrieben ist, dann kann sich doch jeder Staatsbürger nur die Frage stellen, was man dagegen tun kann. Ganz bestimmt ist es keine gute Idee auch noch fleissig mitzumachen und so zu tun als ob man etwas verbotenes oder schlimmes beim Cachen macht. Damit unterstützt man diesen Trend ja noch und macht sich mitschuldig an allen Konsequenzen (und die können ungleich schlimmer sein als eine Polizeikontrolle oder ein geräumter Cachebehälter)!

Wie wäre es stattdessen mit einem offenen Umgang, wenn man merkt dass Leute stutzen einfach mal erklären was man tut, umso mehr natürlich wenn es Ordnungshüter sind?
 
A

Anonymous

Guest
Ob das Erklären hier auch geholfen hätte...!?

[polarisation]
http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=2&t=29928
[/polarisation]
 

strangelet

Geocacher
Gegenfrage: Haben da die Guidelines oder der Reviewer geholfen?

Das war doch genau mein Punkt, solche Fälle kommen vor, aber selten und vermutlich innerhalb der irreduziblen Fehlermargen. Es gibt ja auch in allen anderen Bereichen des Lebens Fehlalarme. Nur ganz offensichtlich führen sowohl Guidelines als auch Reviewing nicht dazu, diese Fehlalarme zu reduzieren (sonst müssten ja andauernd Caches von anderen Datenbanken [selbst wenn es davon weniger gibt] zur Katastrophe führen. Tun sie aber nicht, die Katastrophencaches die ich kenne waren alle mit Segen der Reviewer auch bei Euch gelistet).

Also taugt die Aussage "das muss so sein da Caches sonst zu Bombenalarmen führen" einfach nicht dazu die Guidelines zu *begründen*.
 

strangelet

Geocacher
radioscout schrieb:
Was spricht gegen eine ausnahmslose Anwendung der "Caches-an-Brücken-Regel"?

Guidelines schrieb:
Caches near, on or under public structures deemed potential or possible targets for terrorist attacks. These may include but are not limited to highway bridges, dams, government buildings, elementary and secondary schools, and airports.

Da steht "highway bridges". Highway. So wie Überlandstrasse für Autos, kennst Du doch. Das ist ein anderes Objekt als die Fussgänger-Minibrücke bei Thorstens Fall oben.

Also, gegen die ausnahmslose Anwendung der "Caches-an-Brücken-Regel" spricht dass es die ausnahmslose "Caches-an-Brücken-Regel" garnicht gibt.
 
A

Anonymous

Guest
Aber Du zitierst da ja schon ganz richtig:
These may include but are not limited to...
Heißt also, daß die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Insofern finde ich radioscouts Fragestellung durchaus interessant und diskutabel.
 

Carsten

Geowizard
Das Problem liegt doch eher darin, dass jegliche Regel (wie auch immer man zum Sinn der Regel steht) nur für neue Caches angewandt wird. Es wird z.B. seit Datum x genauestens auf den Abstand zu Bahnanlagen geachtet. Bei Caches, die vor diesem Stichtag veröffentlicht wurden, stellt ein geringerer Abstand aber offensichtlich kein wirkliches Problem da, denn die Caches liegen immer noch brav in ihren Verstecken. Oder ist die große Archivierungswelle bestehender Caches nur an mir vorbeigegangen?
 

strangelet

Geocacher
Ich kann sogar ganz gaaanz richtig zitieren:
Guidelines schrieb:
Caches near, on or under public structures deemed potential or possible targets for terrorist attacks. ...

Heißt also der ganze Satz gilt nur im Zusammenhang mit Orten, die (realistsch) als Ziel terroristischer Anschläge betrachtet werden könnten. Da gehört so eine total irrelevante Fussgängerbrücke im Vorort mal garantiert nicht dazu. Der Polizeieinsatz da war ganz einfach ein Fehler, und zwar von den alarmistischen Polizisten vor Ort.

Der einzige Ausweg ist zu sagen, ja alles, ALLES auf der Welt *könnte* ein Terrorziel sein. Das heisst dann folgerichtig man darf garkeine Caches mehr bei gc.com publizieren. Wenn ihr Reviewer das wollt sagt es einfach, ich glaube aber eher nicht ;)

Aber letzten Endes kann man über die psychische Struktur paranoider Muggles viel spekulieren, es bleibt doch der Fakt dass stash-lab ganz genau gewusst hat wo der Cache liegt, das (imho richtigerweise) als guidelinekonform angesehen und "publish" gedrückt hat. Trotzdem kam das Räumkommando. Das war halt nach bestem Gewissen von niemandem mehr zu verhindern (ich sags nochmal: stash-lab hat sehr richtigerweise publiziert!), und selbst wenn man jetzt ALLE Brücken ausnehmen würde, kämen dann halt Strassenlampen, dann Weidezäune dann Bäume und Baumwurzeln. Solange man *irgendwo* was deponiert wird auch irgendwann irgendjemand deshalb Paras schieben. Alles zu "verbieten" was im absoluten Einzelfall schonmal Gegenstand war bringt garnix, der nächste Fall wäre eh was ganz anderes das man noch garnicht im Kopf hat.
Also nochmal meine Frage, haben hier und in den anderen Fällen im Nachhinein betrachtet die Guidelines und die Reviewer geholfen oder nicht?? Und wie ehrlich ist es dann dauernd zu behaupten sie würden es tun, und deshalb müsste man sie ausnahmslos akzeptieren?
Vergleiche dazu bitte
Don Cerebro schrieb:
die Reviewer das Denken für die Cacher übernehmen müssen
 
eigengott schrieb:
sonderdienste schrieb:
Jedes Auto in einer Großstadt kann eine Bombe sein.
Nur sucht die Bundespolizei nicht explizit nach sowas.
Die Bundespolizei wird wissen, dass die Täter die Fahrkartenautomaten aus der Spraydose oder ähnlich mit Gas füllen und dann zeitnah zünden und dagegen irgendwelche Tuperdosen im Umkreis nichts damit zu tun haben.
Die Bundespolizei hätte auch viel zu tun, wenn sie all die achtlos vom Bahnsteig in das Gleisbett hinabgeworfenen Gegenstände wie z.B. Cola-Dosen (könnten ja auch veritable Bomben sein) oder irgendwo anders auf dem Bahnsteig hineingeprokelten oder liegengelassenen Verpackungen als vermeintliche Bomben räumen lassen wollte.

Hat die Bundespolizei eigentlich auch die berühmten beiden Filmdosen an einem Laternenpfahl und an einem Papierkorb (imho in einer Fussgängerzone) gefunden - ich meine dienstlich - nicht privat?

Weshalb eigentlich diese Fixierung auf Eisenbahn bei der ganzen Terror-Paranoia? Zu den traurigen Wahrheiten bezüglich von Anschlägen rund um die Welt gehört es doch, dass zu den bevorzugten Zielen nicht irgendwelche Bahnsteige in der Pampa gehören sondern sehr häufig zentrale Bushaltestellen/Busbahnhöfe, stark frequentierte Plätze, touristische Ziele, religiös/ politisch/ wirtschaftlich bedeutsame Orte (Tempel, Kirchen, Konsulate, Botschaften, Regierungsgebäude, Handelszentren, Pipelines, Kraftwerke usw.). Soll der Sachschaden möglichst groß werden, wird mit dem Auto, dem Tanklastzug oder gleich mit dem Flugzeug angereist.

Wenn es also um die Bewahrung der Cacheowner vor Schäden durch falsche Bombenalarme gehen sollte, dann müssen all die oben genannten Punkte (und sicherlich noch mehr) beim Reviewen berücksichtigt werden.

8|
 
Carsten schrieb:
Oder ist die große Archivierungswelle bestehender Caches nur an mir vorbeigegangen?
Weder habe ich eine Archivierungswelle bemerkt noch sind mir signifikant mehr Fälle von Bombenräumeinsätzen im Zusammenhang mit Caches in der Nähe von Bahnhöfen, Haltepunkte oder Gleisen bekannt als im Vergleich zu öffentlichen Papierkörben und Straßenlaternen.
8|
 

eigengott

Geowizard
Dominik1507 schrieb:
Und von daher sollte man doch viel eher schauen wie man die Guidelines an die Welt anpassen kann statt umgedreht...

Wenn irgendjemand ein offizielles Statement von Bahn AG und Bundespolizei herbeizaubert, daß denen Caches an/auf/unter ihren Anlagen nicht nur egal sondern sogar willkommen sind, wird wohl kein Reviewer in Deutschland noch diesen Teil der Guideline durchsetzen.

Die reale Welt sieht aber eher anders aus: http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=839465cd-22be-419e-989b-e7061d458c00
 

strangelet

Geocacher
eigengott schrieb:
Wenn irgendjemand ein offizielles Statement von Bahn AG und Bundespolizei herbeizaubert, daß denen Caches an/auf/unter ihren Anlagen nicht nur egal sondern sogar willkommen sind, wird wohl kein Reviewer in Deutschland noch diesen Teil der Guideline durchsetzen.

Die reale Welt sieht aber eher anders aus: http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LUID=839465cd-22be-419e-989b-e7061d458c00

Eigengott, das ist doch (absolut ernst gemeint!) mal eine brauchbare Aussage von Eurer Seite! Danke!
Ich stimme Dir schon zu dass man um Caches an/auf/in aktiven Bahnanlagen zu verstecken eigentlich die Genehmigung der Bahn AG braucht, da diese dort ja wie jeder Eigentümer das Hausrecht ausübt. Diese Genehmigung wird man meistens nicht so einfach bekommen.

NUR: 99% der Debatte entzündet sich garnicht an Caches auf dem Bahnsteig eines Hauptbahnhofes, sondern an physischen Stages die NICHT auf Bahngelände und NICHT an Bahnanlagen, sondern nur näher als 46m an Gleisen liegen!!
Als Beispiel: Nimm das Gleis einer Regionalbahn. 7 Meter neben dem Gleis verläuft ein tag- und nacht viel frequentierter Radweg. Wenn man nun einen Cache auf der gleisabgewandten Seite des Radwegs 20 Meter weit in einem angrenzenden schönen Wäldchen versteckt, dann befindet der sich ganz offiziell, ganz rechtlich eindeutig und unwiderlegbar auf einem Gelände, das nicht der Bahn gehört, das diese und die Bundespolizei garnicht interessieren wird. Der Cache ist auch ganz ganz eindeutig weder "an/auf/unter ihren Anlagen", ganz wie Du geschrieben hast. Der Cache liegt an einem Ort den jedermann ganz legal Betreten darf. Der Abstand zum Gleis beträgt aber 27 Meter.

So einen Tradi (und das zugehörige Listing) könnte ich ad hoc erstellen. Darf ich Deine obige Aussage so interpretieren dass Ihr dieses Listing dann auf gc.com klaglos freischalten würdet?

Viele Grüsse,
Dominik
 

nightjar

Geowizard
Dominik1507 schrieb:
... So ein Listing (und den zugehörigen Cache) könnte ich ad hoc erstellen. Darf ich Deine obige Aussage so interpretieren dass du dieses Listing dann auf gc.com klaglos freischalten würdest?
Das wäre dann doch ein Präzedenzfall? Und wenn ich nicht irre, gibt es hierfür folgende Aussage:
First and foremost please be advised there is no precedent for placing caches. Quelle
Und so, wie ich es verstehe, bezieht sich dieser Satz nicht nur auf vorhandene Caches, sondern auch auf geplante Verstecke.
 

strangelet

Geocacher
Nightjar, das war weder ein Präzedenzfall noch eine Quelle sondern eine ganz normale, sehr konkrete Frage. Ich kann und würde diesen konkreten Cache wirklich legen, weil der Platz einfach schön ist.

Ich unterstelle aber einfach mal dass auch bei gc.com (wie bei jeder ernstzunehmenden Stelle auf dieser schönen Welt) jede "Prüfung" jedweder Art nach *objektivierbaren Kriterien* erfolgt, und dass daher im hypothetischen Fall dass zwei Caches nur verschiedenen Koords haben, aber ansonsten alles ALLES (wirklich ALLES) an ihnen identisch ist auch eine identische Entscheidung erfolgen wird. "Keine Präzedenzfälle" hiesse folglich nur "Dominik kann nicht irgendein anderes Listing 27m weit von Gleisen suchen und auf publish bestehen, obwohl es da vielleicht andere Umstände gab die er nicht kennt".

Genau das habe ich NICHT getan sondern eben eine Frage gestellt. Diese impliziert aber schon ob nicht nur ICH das gepublished bekommen würde (vielleicht ja weil ich so nett zu den Reviewern bin?!), sondern auch ein x-beliebiger anderer Cacher wenn im absolut hypothetischen Fall alle Umstände identisch wären.

Sollte aber "keine Präzedenzfälle" (was ich eigtl nicht glaube) sowas bedeuten wie "Wir sagen das eine und machen dann doch was ganz anderes, wir publishen mal dies mal das mal garnichts, je nach Tageslaune oder Würfel, ganz egal was wir so gesagt haben oder sonst immer tun, Kriterien die ihr nachvollziehen könntet gibts da garnicht",
dann ja dann müsste man mal ein paar ganz grundlegende Fragen stellen. Ich glaube nicht dass das dem Marktpotential von gc.com gut tun würde.

nota bene: "Präzedenzfall" kann sich *immer* nur auf schon zurückliegende Entscheidungen beziehen, das steckt schon im Wort, das kommt von pre cedere (lat. "vorausgehen"). Exakt so ist auch die Verwendung des Wortes im allg. Sprachgebrauch und auch in der Fachsprache (z.B. Justiz)...



Aber zurück zu meiner Frage: Eigengott und die anderen Reviewer, schaltet Ihr das von mir beschriebene Listing frei oder nicht?
 

stonewood

Geowizard
eigengott schrieb:
Wenn irgendjemand ein offizielles Statement von Bahn AG und Bundespolizei herbeizaubert, daß denen Caches an/auf/unter ihren Anlagen nicht nur egal sondern sogar willkommen sind, wird wohl kein Reviewer in Deutschland noch diesen Teil der Guideline durchsetzen.
Och Leute, es geht darum daß Don C. ein völlig danebenliegendes Beispiel genommen hat um eine Begründung für die 50m-Regel zu finden.

Auf Bahngelände ist das immer problematisch. Ob man da überhaupt was legen will?!? Aber wenn die Schienen hinter einer Schallschutzwand, im Zweifelsfall sogar jenseits der nächsten Straße sind? Warum darf man da nix legen? :???:
 

radioscout

Geoking
stonewood schrieb:
Ob man da überhaupt was legen will?!?
Na klar! Wenn man sich darüber amüsieren kann, daß Cacher Probleme bekommen.

Aber dem einen oder anderen wird dann das Lachen im Halse stecken bleiben, wenn er die Rechnung für die Beseitigung bekommt.
 

radioscout

Geoking
Hat jemand Lust, bei der Bahn nachzufragen?

Sehr geehrter Herr B. M.,

ich spiele ein "Geocaching" genanntes Spiel, bei dem Behälter versteckt und anhand der im Internet veröffentlichten Koordinaten mit Hilfe von GPS-Geräten gesucht werden. Es handelt sich um Dosen, oft Filmdosen, Tiefkühldosen, Munitionskisten aber auch jede andere Art von wasserdichten Behältern.
Normalerweise werden diese "Geocache" genannten Dosen weitab der Zivilisation z.B. in Wäldern versteckt.

Ich möchte meine Geocaches auf Bahngelände und an Einrichtungen der Bahn verstecken. Da Geocaches in der Vergangenheit oft für Bomben oder Drogendepots gehalten und entsprechend behandelt wurden, bitte ich Sie um Erlaubnis, Geocaches an folgenden Stellen zu verstecken:

An und auf Bahnhöfen an allen dafür geeigneten Stellen, z.B. hinter Regenfallrohren, unter Sitzbänken, an und hinter Fahrkartenautomaten, an Signalmasten (i.A. mit magnetischer Befestigung aber auch in Form von hohlgebohrten Schrauben), an und unter Brücken, Treppengeländern usw.

Die Geocaches sind oft nicht leicht zu finden. Deshalb suchen die "Geocacher" genannten Teilnehmer dieses Spiels oft recht lange und auffällig (bzw. auffällig unauffällig). Bitte Weisen Sie Ihr Personal an, Meldungen über sich auffällig verhaltende Personen und verdächtige Behälter zu ignorieren und Geocaching auf Bahngelände allgemein zu genehmigen.
 

strangelet

Geocacher
Radioscout, ich habe Dir ja gestern schon eine lange und steile Lernkurve vorhergesagt, wenn Du Deine in Ansätzen vorhandenen Fähigkeiten beim Verfassen von tendenziösen Posts verbessern möchtest.
Der hier war ein ganz schlechter Versuch. Ich geb Dir mal einen Hinweis: Es ist generell ganz schlecht wenn in Deinem Text Aussagen auftauchen die in für jeden Joe Blow erkennbarer Manier im Widerspruch zu Tatsachen stehen. Beispiele:

- "Normalerweise ... weitab der Zivilisation ... versteckt." -> da gehört "Unter anderem auch" hin!

- "Da Geocaches in der Vergangenheit oft für Bomben oder Drogendepots gehalten und entsprechend behandelt wurden" -> da gehört statt "oft" natürlich "nur sehr selten" hin. Informier Dich mal über die Zahlen, dann schau z.B. in einem Medikamentenbeipackzettel nach was bei 1:10000 steht. Hint: "sehr selten"!

- "auffällig verhaltende Personen und verdächtige Behälter" -> das muss heissen "sich dementsprechend verhaltende Personen und zur Beschreibung eines Geocaches passende Behälter"!

Gibt natürlich noch vielmehr, aber ich kann das abkürzen mit der Bemerkung, dass zwischen Deinen beiden obigen Posts 15 Minuten liegen. In dieser Zeit hast Du offensichtlich den Thread gelesen. Leider ist Dir aber (aus welchem Grund auch immer) entgangen dass es in den ganzen Posts unmittelbar vorher garnicht mehr um das Bahngelände selbst (Gleisbett+2 Meter, sowie Bahnhöfe und technische Anlagen) geht, sondern um die generellen 46 Meter zu allen Sorten Gleisen. Das Gelände dort gehört garnicht der Bahn, folglich wäre die automatische Antwort Mehdorns selbst auf Deinen Brief "Ja, müssen Sie doch selbst entscheiden!"

Deshalb FAIL!

Viele Grüsse,
Dominik

P.S.: Damit wenigstens ich was zum Thema passendes Beitrage, ich sage nochmal dass meine Anfrage oben absolut ernst gemeint war, und ich immer noch geduldig auf eine Antwort hier warte.
 

radioscout

Geoking
Formuliere eine Anfrage an Herrn B. M. so, wie Du sie für richtig hältst, schicke ihm einen netten Brief und wir haben alle Klarheit. (Ich werde es nicht tun, die 55 Cent gebe ich lieber für was Sinnvolles aus)
 
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