Lion & Aquaria
Geowizard
Liebe Mitcacher,
wie einige von Euch bereits in den letzten Wochen mitbekommen haben, gibt es in unserer Region neue Naturschutzbemühungen, die auch uns als Cacher betreffen.
In den letzten Jahren ging in vielen Naturschutzgebieten die Brutzahlen geschützter Tiere immer weiter zurück, Nester wurden verlassen aufgefunden, Fledermäuse sind in ihren Winterunterschlüpfen verendet.
Aus diesem Grund hat die Untere Landschaftsbehörde des Umweltamtes der Städteregion Aachen (ehemaliger Kreis Aachen) ehrenamtliche Landschaftswächter damit beauftragt, in den betroffenen Naturschutzgebieten (NSG) und Flora- und Fauna-Habitaten (FFH) zu patrouillieren und Strafzettel an Leute zu verteilen, die sich nicht ordnungsgemäß verhalten. Dies betrifft bereits das Verlassen der Wege, welches entgegen der Meinung einiger Geocacher gänzlich verboten ist.
Im Rahmen dieser Kontrollgänge wurden die Landschaftswächter auf Geocaching aufmerksam und begannen bereits vor längerer Zeit, die Caches, die sie fanden einzusammeln und samt Inhalt zu vernichten.
Nun hat sich einer der Landschaftswächter in Absprache mit der Behörde an uns Cacher gewandt, um uns eine Chance zu geben, die Caches zu archivieren und abzuzräumen, bevor sie entfernt werden und Suchende evtl. in eine Kontrolle geraten und ein Knöllchen bekommen.
Diese Strafen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog NRW und reichen von 30Euro für geringe Vergehen, wie das einfache Verlassen der Wege bis zu 50.000Euro für erhebliche Eingriffe in die Natur z.B. wenn durch einen Klettercache in einem Steinbruch erhebliche Beschädigungen am Steinbruch entstehen, die das in der Wand befindliche Brutgebiete gänzlich zerstören. Hier verweist die Behörde zusätzlich darauf, dass das Betreten der Steinbrüche an sich bereits verboten ist.
Da einige der von mir betreuten Caches von Motoracer betroffen sind, kam der Kontakt mit mir zustande. Ich bin nun Ansprechpartner für die Behörde und habe mich bereit erklärt, zu vermitteln und sofern nötig zu agieren.
Ich habe bereits von Cachern die Reaktion bekommen, ich hätte die Mails einfach ignorieren sollen, aber ich denke, dass meine Reaktion die richtige war, da nun die Chance besteht, zu vermitteln und rechtzeitig zu agieren.
Betroffen sind sämtliche Caches, deren Strecke oder (Zwischen-)Dose das Betreten von NSGs oder FFHs abseits der Wege notwendig macht oder die innerhalb eines speziell geschützten Natur-/ Baudenkmals liegen. Dies betrifft z.B. Caches, die in Bunkern liegen.
Der uns kontaktierende Landschaftswächter hat mir bereits eine Liste mit Caches geschickt, die betroffen sind.
In Absprache mit der Behörde werde ich die entsprechenden Cacheowner anschreiben und um umgehende Archivierung der Caches bitten.
Sollte innerhalb einer Woche keinerlei Reaktion erfolgen oder Unwillen seitens der Owner bestehen, werden SBA-Notes erfolgen.
Diese Regelung betrifft sämtliche Plattformen, wobei der Hauptmerk auf Grund der Cachelisting-Zahlen zunächst auf gc.com und oc.de liegt.
Da bei einigen Caches bereits Anfang Februar die Brutzeit beginnt, wird dort bereits dann patrouilliert werden. Daher ist die Frist zur Abräumung so knapp gesetzt.
Es liegt nun in unserer Verantwortung, keine Caches mehr in ausgewiesenen NSGs oder FFHs zu legen und eigene Caches, die betroffen sind evtl. auch ohne Aufforderung zu archivieren und dann selbst zu entscheiden, ob nicht sogar die Entfernung der Dose ein zu starker Eingriff in die Natur des Gebietes ist.
Als Entgegenkommen bietet die Behörde auch an, z.B. beim OCTC einen Infoabend zu machen, wo wir genauer informiert werden sollen, sowohl über NSGs an sich, als auch über den Schutz von Fledermäusen im Speziellen. Da ich aber denke, dass dort nicht wirklich viele Cacher erreicht werden, habe ich dies bisher abgelehnt. Wenn ihr dies aber als sinnvoll und interessant empfändet, kann ich es aber gerne nochmal Ansprechen und um einen entsprechenden Termin bitten.
Des weiteren habe ich darum gebeten, dass zukünftig abgeräumte Dosen vor allem zum Erhalt der TBs und Coins nicht mehr einfach entsorgt, sondern über mich an den jeweiligen Owner zurückgegeben werden. Ob sich alle Landschaftswächter daran halten werden, konnte man mir nicht zusichern.
Ich bin mir sicher, dass die gesamte Sachlage zu viel Unmut führen wird, aber akzeptiert bitte, dass es Gesetz ist.
Und überlegt bitte: Wir wollen ein Hobby in der Natur ausüben, aber wenn wir dies zu rücksichtslos tun, werden wir bald keine Natur mehr haben, die wir besuchen können.
Also bitte, diskutiert nicht über Sinn und Unsinn dieses Gesetzes, denn daran können wir nichts ändern, sondern überlegt, wie ein Cache z.B. auf den Wegen durch ein NSG führen kann und der Final so außerhalb versteckt wird, dass die Natur nicht unnötig gestört wird.
Liebe Grüße
Aquaria
PS: Für Detail-Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Um genau prüfen zu können, ob ein Cache betroffen ist, habe ich die Landschaftspläne der StädteRegion erhalten, denen man alle betroffenen Gebiete entnehmen kann. Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob sein Cache betroffen ist, kann ich das gerne überprüfen.
Zusatzinfo: Die Landschaftspläne aus denen sich die NSGs und FFHs ergeben sind online verfügbar. Dazu HIER klicken und dann im mittleren Bereich der Seite den Punkt "Umwelt" auswählen.
wie einige von Euch bereits in den letzten Wochen mitbekommen haben, gibt es in unserer Region neue Naturschutzbemühungen, die auch uns als Cacher betreffen.
In den letzten Jahren ging in vielen Naturschutzgebieten die Brutzahlen geschützter Tiere immer weiter zurück, Nester wurden verlassen aufgefunden, Fledermäuse sind in ihren Winterunterschlüpfen verendet.
Aus diesem Grund hat die Untere Landschaftsbehörde des Umweltamtes der Städteregion Aachen (ehemaliger Kreis Aachen) ehrenamtliche Landschaftswächter damit beauftragt, in den betroffenen Naturschutzgebieten (NSG) und Flora- und Fauna-Habitaten (FFH) zu patrouillieren und Strafzettel an Leute zu verteilen, die sich nicht ordnungsgemäß verhalten. Dies betrifft bereits das Verlassen der Wege, welches entgegen der Meinung einiger Geocacher gänzlich verboten ist.
Im Rahmen dieser Kontrollgänge wurden die Landschaftswächter auf Geocaching aufmerksam und begannen bereits vor längerer Zeit, die Caches, die sie fanden einzusammeln und samt Inhalt zu vernichten.
Nun hat sich einer der Landschaftswächter in Absprache mit der Behörde an uns Cacher gewandt, um uns eine Chance zu geben, die Caches zu archivieren und abzuzräumen, bevor sie entfernt werden und Suchende evtl. in eine Kontrolle geraten und ein Knöllchen bekommen.
Diese Strafen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog NRW und reichen von 30Euro für geringe Vergehen, wie das einfache Verlassen der Wege bis zu 50.000Euro für erhebliche Eingriffe in die Natur z.B. wenn durch einen Klettercache in einem Steinbruch erhebliche Beschädigungen am Steinbruch entstehen, die das in der Wand befindliche Brutgebiete gänzlich zerstören. Hier verweist die Behörde zusätzlich darauf, dass das Betreten der Steinbrüche an sich bereits verboten ist.
Da einige der von mir betreuten Caches von Motoracer betroffen sind, kam der Kontakt mit mir zustande. Ich bin nun Ansprechpartner für die Behörde und habe mich bereit erklärt, zu vermitteln und sofern nötig zu agieren.
Ich habe bereits von Cachern die Reaktion bekommen, ich hätte die Mails einfach ignorieren sollen, aber ich denke, dass meine Reaktion die richtige war, da nun die Chance besteht, zu vermitteln und rechtzeitig zu agieren.
Betroffen sind sämtliche Caches, deren Strecke oder (Zwischen-)Dose das Betreten von NSGs oder FFHs abseits der Wege notwendig macht oder die innerhalb eines speziell geschützten Natur-/ Baudenkmals liegen. Dies betrifft z.B. Caches, die in Bunkern liegen.
Der uns kontaktierende Landschaftswächter hat mir bereits eine Liste mit Caches geschickt, die betroffen sind.
In Absprache mit der Behörde werde ich die entsprechenden Cacheowner anschreiben und um umgehende Archivierung der Caches bitten.
Sollte innerhalb einer Woche keinerlei Reaktion erfolgen oder Unwillen seitens der Owner bestehen, werden SBA-Notes erfolgen.
Diese Regelung betrifft sämtliche Plattformen, wobei der Hauptmerk auf Grund der Cachelisting-Zahlen zunächst auf gc.com und oc.de liegt.
Da bei einigen Caches bereits Anfang Februar die Brutzeit beginnt, wird dort bereits dann patrouilliert werden. Daher ist die Frist zur Abräumung so knapp gesetzt.
Es liegt nun in unserer Verantwortung, keine Caches mehr in ausgewiesenen NSGs oder FFHs zu legen und eigene Caches, die betroffen sind evtl. auch ohne Aufforderung zu archivieren und dann selbst zu entscheiden, ob nicht sogar die Entfernung der Dose ein zu starker Eingriff in die Natur des Gebietes ist.
Als Entgegenkommen bietet die Behörde auch an, z.B. beim OCTC einen Infoabend zu machen, wo wir genauer informiert werden sollen, sowohl über NSGs an sich, als auch über den Schutz von Fledermäusen im Speziellen. Da ich aber denke, dass dort nicht wirklich viele Cacher erreicht werden, habe ich dies bisher abgelehnt. Wenn ihr dies aber als sinnvoll und interessant empfändet, kann ich es aber gerne nochmal Ansprechen und um einen entsprechenden Termin bitten.
Des weiteren habe ich darum gebeten, dass zukünftig abgeräumte Dosen vor allem zum Erhalt der TBs und Coins nicht mehr einfach entsorgt, sondern über mich an den jeweiligen Owner zurückgegeben werden. Ob sich alle Landschaftswächter daran halten werden, konnte man mir nicht zusichern.
Ich bin mir sicher, dass die gesamte Sachlage zu viel Unmut führen wird, aber akzeptiert bitte, dass es Gesetz ist.
Und überlegt bitte: Wir wollen ein Hobby in der Natur ausüben, aber wenn wir dies zu rücksichtslos tun, werden wir bald keine Natur mehr haben, die wir besuchen können.
Also bitte, diskutiert nicht über Sinn und Unsinn dieses Gesetzes, denn daran können wir nichts ändern, sondern überlegt, wie ein Cache z.B. auf den Wegen durch ein NSG führen kann und der Final so außerhalb versteckt wird, dass die Natur nicht unnötig gestört wird.
Liebe Grüße
Aquaria
PS: Für Detail-Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Um genau prüfen zu können, ob ein Cache betroffen ist, habe ich die Landschaftspläne der StädteRegion erhalten, denen man alle betroffenen Gebiete entnehmen kann. Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob sein Cache betroffen ist, kann ich das gerne überprüfen.
Zusatzinfo: Die Landschaftspläne aus denen sich die NSGs und FFHs ergeben sind online verfügbar. Dazu HIER klicken und dann im mittleren Bereich der Seite den Punkt "Umwelt" auswählen.