azimut400gon schrieb:.....!
f) Würdigung
Gewichtige Gründe sprechen zunächst gegen den Ansatz, der
nach den oben genannten Kriterien die Sorgfaltswidrigkeit
beim Außenstehenden entfallen lassen will. Denn diese Lösung
stellt auf ein Mitverschulden des Opfers ab, was aber im
Strafrecht, anders als im Zivilrecht, gerade nicht ausreicht,
um den Sorgfaltsverstoß eines Dritten entfallen zu lassen103:
Die Interessen des Opfers werden nicht durch dessen bloße
Unachtsamkeit plötzlich schutzunwürdig. Vielmehr muss
die allgemeine Sorgfaltspflicht wegen der objektiven Gefährlichkeit
des Täterverhaltens – immerhin ist das Opfer dadurch
zu Schaden gekommen! – auf jeden Fall verletzt sein.
Der Owner ist hierfür in keinster Weise haftbar oder gar strafbar - wie auch bei vielem anderen nicht, was hier so erdacht und erdichtet wird.Allerdings: Wenn mir am vom Owner empfohlenen Parkplatz nach einer Minute fast einer hinten reinkachelt, weil das Teil hinter einer Kurve und am Straßenrand liegt, die von Einheimischen offenbar recht flott genommen wird, ist das schon wieder grenzwertig, zumal wenige hundert Meter weiter weg ein richtiger Seitenstreifen ist.
xtw schrieb:Zuerstmal : 100% Zustimmung, Azimut400gon
Dann : "Wenn ich solche Caches sehe dann hoffe ich, dass die Bahn die Dose findet und DU die Bergungskosten zahlen darfst"
Welche Bergungskosten ?? Die selben die entstehen, wenn auf dem Bahnsteig eine leere Bierdose rumliegt oder eine Zigarettenschachtel auf die Gleise weht ?! Solange da nichts montiert wurde (was demontiert werden muss) oder den Anschein einer Homemadebombe macht, sollte man solche Urban Legends nicht füttern, und vor allem sollte man einem Geocachingkollegen solche auch nicht wünschen !!
Der Owner ist hierfür in keinster Weise haftbar oder gar strafbar - wie auch bei vielem anderen nicht, was hier so erdacht und erdichtet wird.Allerdings: Wenn mir am vom Owner empfohlenen Parkplatz nach einer Minute fast einer hinten reinkachelt, weil das Teil hinter einer Kurve und am Straßenrand liegt, die von Einheimischen offenbar recht flott genommen wird, ist das schon wieder grenzwertig, zumal wenige hundert Meter weiter weg ein richtiger Seitenstreifen ist.
Zu dem von Dir genannten Beispiel : Verantwortlich ist erst einmal der Fahrzeugführer. Er wird von niemandem gezwungen, einen Cache nahe der Autobahn zu loggen, indem er auf der Überholspur parkt und über die Gegenfahrbahn rennt. in Deinem Beispiel kommt es aber noch deutlicher : Parkplatz ist Parkplatz, egal ob da Einheimische rasen - das ist dann die Verantwortung des Rasers.
Unberührt davon bleibt, dass hierzulande jeder jeden verklagen kann - der Ausgang weicht dann aber meist doch recht deutlich von so manchem Horrormärchen ab !![]()
In seinem jüngsten Urteil zu diesem Thema verurteilte der 4. Strafsenat des
BGH die beiden Fahrer eines auf öffentlichen Straßen durchgeführten, hochgefährlichen Autorennens wegen fahrlässiger Tötung eines Beifahrers, der in vollem Bewusstsein der Gefahren unangeschnallt mitgefahren und bei einem durch die Fahrer verschuldeten Unfall ums Leben gekommen war.
in vollem Bewusstsein der Gefahren unangeschnallt mitgefahren
Team Hellspawn schrieb:Ich wiederhole es nochmal: Das was ich oder andere als in die Eigenverantwortumg fallend sehen würden muss strafrechtlich nicht so gesehen werden:
In seinem jüngsten Urteil zu diesem Thema verurteilte der 4. Strafsenat [..]
Das hier trifft das was hier dsuernd sngeführt wird ziemlich genau.
(Fettung von mir)Mark schrieb:Ich würde da auch eher nicht ins Listing schauen. Mein gesunder Menschenverstand hätte mir auch ohne Listing gesagt, daß ich nicht über die Gleise gehe.