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Wie blind sind Geocacher eigentlich?

juba

Geomaster
Wenn ich solche Caches sehe dann hoffe ich, dass die Bahn die Dose findet und DU die Bergungskosten zahlen darfst. Und hoffentlich bevor irgendein dummer Cacher von einem Zug überfahren wird.
 
azimut400gon schrieb:

Das ist doch mal ein Beitrag, dem ich hundertprozentig zustimmen kann.

Es gibt hier in der Nähe 3 Caches (zumindest die ich kenne und gemacht habe), die auf inaktiven Gleisanlagen liegen.

Und trotzdem hbae ich letzendlich noch die Verantwortung als Suchender auch zu checken, ob diese Gleisanlagen tatsächlich inaktiv sind.
Hätte ich einen 1 % Zweiffel daran gehabt, wäre ich nicht einen Meter weiter gegangen, sondern hätte den Cache sein lassen.

Ich habe also geprüft, bevor ich handele, dichter (Birken)-Bewuchs auf den Schienen kann z.B. darauf hindeuten, das dort nix mehr fährt. Wie sieht die Schiene aus? Rostig oder frisch "geschliffen".

Wie gesagt, bin ich mir nur im geringsten unsicher lasse ich es.

Bei hier gezeigten Beispiel benötigt es nicht mal einer näheren Prüfung, um die Schienen nicht zu betreten.
Aktiver Bahnhof/Bahnsteig = aktive Schienen! Dann gehe ich auf den Wegen von Ottonormalverbraucher zu den Koordinaten.

Sorry, aber wie merkbefreit muss man sein, dann trotzdem über die Schienen zu wandeln. Auch wenn, der Fahrplan sagt, das der nächste Personenzug erst in einer Stunde hier ankommt, gibt es da auch noch die Güterzüge, die nicht auf dem Fahrplan stehen und Schnellzüge die in Hintertupfingen nur durchrasen.

Vor etwa 3 Wochen war ich auf der Zugspitze und habe da nur den Earthcache geloggt, obwohl auch 2 Tradis in unmittelbarer Nähe waren.

Warum? Weil ich a.) keine Kletter(steig)ausrüstung besitze, b.) keinerlei Klettererfahrung habe und b.) ein Sturz aus 2962 m Höhe ohne a.) und b.) doch enorme Unannehmlichkeiten mit sich bringen könnte.

Da sagt mir der gesunde Menschenverstand doch (normalerweise): Ist es mir wert, den Zähler um 2 nach oben zu schrauben, gegebenenfalls wert, dass es die letzten waren?

Meine Meinung: Nein!

Und dann auf die Idee zu kommen, den Owner belangen zu wollen erscheint mir doch wahnwitzig lächerlich.

Zum Schluss noch eines meiner liebsten Filmzitate, das gerade sooo schön passt:

Biff: "Das hält man doch nicht für möglich, da leihst du mir deinen Wagen, ohne mich vorzuwarnen, dass er einen toten Winkel hat!" - George (Dad): "Toten Winkel?" - Biff: Ich hätte dabei draufgehn können!" - George (Dad): "Jaaa, Biiif.. ich habe garnicht gemerkt, dass mein Wagen einen toten Winkel hat, solange ich ihn gefahren habe... Hi Junge." - Biff: "Bist du blind Mc Fly? Was gibts sonst für ne Erklärung für das Wrack da draussen?" - George (Dad): He-hey Biff.. ähm, äh, kann ich davon ausgehen, dass deine Versicherung für den Schaden aufkommst? - Biff: "Mein Versicherung? Der Wagen gehört dir! Das zahlt deine Versicherung! Und ich würd gern wissen, wer mir DAS bezahlt! Mir isn Bier ausgelaufen, als mir die Kiste unterm Hintern zusammenfiel. Wer bezahlt mir die Reinigung?"
 

MadCatERZ

Geoguru
Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich für den einen oder anderen Cache auch schon unnötige Risiken eingegangen bin, das lief dann aber unter der Rubrik 'ausschließliche Selbstgefährdung'. Und die zahllosen Kratzer, angestoßenen Körperteile, eingesaute Klamotten und Entenbisse laste ich nicht den jeweiligen Ownern an, das geht ja alles auf meine Kappe.
Allerdings: Wenn mir am vom Owner empfohlenen Parkplatz nach einer Minute fast einer hinten reinkachelt, weil das Teil hinter einer Kurve und am Straßenrand liegt, die von Einheimischen offenbar recht flott genommen wird, ist das schon wieder grenzwertig, zumal wenige hundert Meter weiter weg ein richtiger Seitenstreifen ist.
 
Im Grunde ging es mir mit dem verlinkten Artikel darum aufzuzeigen das, obwohl zivilrechtlich keine Ansprüche zu stellen sind (das ist das worauf die meisten hier rekurieren) trotzdem eine strafrechtliche Relevanz bestehen kann der im Erfolgs- (also Schadens-) fall auch nachgegangen wird. und das hat nichts mit den VSA oder Bananenrepublik zu tun, das wird im deutschen Strafrecht so gesehen.

Sowas hier gibt mir durchaus zu denken:

f) Würdigung
Gewichtige Gründe sprechen zunächst gegen den Ansatz, der
nach den oben genannten Kriterien die Sorgfaltswidrigkeit
beim Außenstehenden entfallen lassen will. Denn diese Lösung
stellt auf ein Mitverschulden des Opfers ab, was aber im
Strafrecht, anders als im Zivilrecht, gerade nicht ausreicht,
um den Sorgfaltsverstoß eines Dritten entfallen zu lassen103:
Die Interessen des Opfers werden nicht durch dessen bloße
Unachtsamkeit plötzlich schutzunwürdig. Vielmehr muss
die allgemeine Sorgfaltspflicht wegen der objektiven Gefährlichkeit
des Täterverhaltens – immerhin ist das Opfer dadurch
zu Schaden gekommen! – auf jeden Fall verletzt sein.

Darum fand ich um einer solchen Sicht vorzubeugen den Ansatz aus dem Tradi einen Ablesemulti mit Start an dem Parkplatz von dem aus es einen ungefährlichen Zugang gibt zu machen gar nicht so schlecht. EInfach um das Ausmaß der Mängel in der eigenverantwortlichen Entscheidung des Opfers zu minimieren. Wenn das Opfer nämlich annimmt das der Weg über die Gleise der einzig mögliche ist könnte imho (ich bin schliesslich bloss Industriemechaniker und kein Jurist! ;) ) durchaus durch den Erfolgsdruck den das Opfer verspürt eine Einschränkung des selbstbestimmten Handelns des Opfers angenommen werden.
Ich lasse mich da aber gerne belehren wenn meine Sichtweise falsch sein sollte.
Ich sehe das aber im Moment so das eine Vernünftigkeitsrechtsprechung (die hier ja vielfach gefordert wird) im Allgemeinen abgelehnt wird.

MadCatERZ hat in seinem letzten Beitrag ja gerade darauf hingewiesen das es da durchaus grenzwertige Situationen gibt. Objektiv betrachtet wäre das Parken an dieser Stelle vieleicht blöde, man kann aber wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden an dieser Stelle kommt strafrechtlich durchaus erreichbar sein... denke ich! ;)

LG

Edith: Und dem widerspricht nicht das in der EBO das ganze als unzulässig gekennzeichnet ist. Ebenso imho... ;)
 

MadCatERZ

Geoguru
Nach gesundem Dafürhalten ist das Opfer einfach dämlich, wenn es annimmt, dass der einzig mögliche Weg über die Gleise führt, ein Bahnsteig muss ja irgendwie gefahrlos erreichbar sein.
Obwohl bei Powertrails wohl eher ein gefühlter Zeitmangel die Ursache sein dürfte.
 
Genau das ist aber der Punkt. Gesunder Menschenverstand ist da nicht entscheidend.

Und (ich habe da früher anders gedacht!): Ich bin eigentlich ganz froh das solche Vernünftigkeitsentscheidungen keinerlei EInfluss haben auf die Rechtsprechung. Da bleibt nämlich der Schutz der Grundrechte eher garantiert.
Juristen sind gar nicht so doof wie ich immer gedacht habe...

Entscheident ist doch ob das Opfer selbstbestimmt gehandelt hat. Ob Du oder ich die Geisteshaltung die zu unselbstbestimmten Handeln geführt haben für dämlich halten ist unerheblich. Und das ist auch gut so. Was meinst Du was sonst alles durchgehen würde was jetzt nicht das Cachen betrifft...

Und ich bin absolut nicht der Regelungsfreak! ;) Ich bin mehr dafür das alle Beteiligten Ihr Gehirn benutzen sollten. Und imho führt eine solche Rechtsprechung gerade dazu. Die ermöglicht nämlich nicht absurde Schadenersatzklagen im zivilen Bereich, gibt aber z.B. den Cachownern und den Findern Ihre Verantwortung zurück....

LG
 

MadCatERZ

Geoguru
Aber wo fängt das unselbstbestimmte Handeln an?
Wenn ich den angegebenen Parkplatz trotz Bedenken nutze, ist es dann meine Entscheidung, oder kann ich mich als Ortsfremder drauf berufen, hierhin verwiesen worden zu sein, trotz der Kenntnis eines anderen Platzes?
Echt schwierig...
Zumal es jeden von uns erwischen kann, zB. wenn wir im plötzlich einem Grundstückseigentümer gegenüberstehen und uns der Owner leider verschwiegen hat, dass der Cache auf Privatgrund liegt.
 
Du siehst das immer noch zu zivilrechtlich! ;) Du müsstest Dich ja nur auf irgendetwas berufen wenn Du ein Gericht davon überzeugen müsstest einen Schadenersatzanspruch zu haben. Der ist aber gar nicht vorhanden. Trotzdem kann man unter das Strafrecht fallen.
Da könntest Du wenn Du gefragt wirst als Opfer allerhöchstens zugunsten des Owners aussagen das Du tatsächlich selbstbestimmt gehandelt hast und Dein Recht auf körperliche unversehrtheit bewusst aufs Spiel gesetzt hast.
Man kann zivilrechtlich keine Ansprüche haben doch der Vorgang hat immer noch strafrechtlich Relevanz.

LG
 

dieck

Geocacher
Ich dachte immer, die Bahn erlaubt Caches auf ihrem Grundbesitz sowieso generell nicht, und Reviewer würden diese dann nicht freischalten?
Mit den roten Hinweisen und der Position aus dem Bild im 3. Post sollte das ja durchaus einfach zu erkennen sein.

Ohne vor Ort gewesen zu sein logge ich kein NA, kann mir aber gut vorstellen, dass es manchen hier in den Fingern juckt.
Offenbar hatte der Owner auch (vielleicht unterbewusst) Angst davor, ansonsten hätte er ja den GC-Code gleich mit bekanntgeben können, statt für den "Schutz der Identität des Caches" zu verpixeln.

edit: Gerade gesehen, dass es sich um einen Cache in Österreich handelt. Kann ja sein, dass die Bahn und Reviewer es dort etwas lockerer halten...?
 
Selbst wenn der Cache dort illegal ist erlischt die strafrechtliche Relevanz nicht imho.

Das der Rewiever da gepennt hat erweitert die ganze Sache nur noch um eine Partei.

Weshalb man besser die Klappe gehalten und das Ganze nicht in einem Forum in die Öffentlichkeit getragen hätte! ;)

LG
 

Cachebär

Geomaster
Zuerstmal : 100% Zustimmung, Azimut400gon

Dann : "Wenn ich solche Caches sehe dann hoffe ich, dass die Bahn die Dose findet und DU die Bergungskosten zahlen darfst"
Welche Bergungskosten ?? Die selben die entstehen, wenn auf dem Bahnsteig eine leere Bierdose rumliegt oder eine Zigarettenschachtel auf die Gleise weht ?! Solange da nichts montiert wurde (was demontiert werden muss) oder den Anschein einer Homemadebombe macht, sollte man solche Urban Legends nicht füttern, und vor allem sollte man einem Geocachingkollegen solche auch nicht wünschen !!

Allerdings: Wenn mir am vom Owner empfohlenen Parkplatz nach einer Minute fast einer hinten reinkachelt, weil das Teil hinter einer Kurve und am Straßenrand liegt, die von Einheimischen offenbar recht flott genommen wird, ist das schon wieder grenzwertig, zumal wenige hundert Meter weiter weg ein richtiger Seitenstreifen ist.
Der Owner ist hierfür in keinster Weise haftbar oder gar strafbar - wie auch bei vielem anderen nicht, was hier so erdacht und erdichtet wird.
Zu dem von Dir genannten Beispiel : Verantwortlich ist erst einmal der Fahrzeugführer. Er wird von niemandem gezwungen, einen Cache nahe der Autobahn zu loggen, indem er auf der Überholspur parkt und über die Gegenfahrbahn rennt. in Deinem Beispiel kommt es aber noch deutlicher : Parkplatz ist Parkplatz, egal ob da Einheimische rasen - das ist dann die Verantwortung des Rasers.

Unberührt davon bleibt, dass hierzulande jeder jeden verklagen kann - der Ausgang weicht dann aber meist doch recht deutlich von so manchem Horrormärchen ab ! ;)
 

Mark

Geowizard
Ich würde da auch eher nicht ins Listing schauen. Mein gesunder Menschenverstand hätte mir auch ohne Listing gesagt, daß ich nicht über die Gleise gehe.
 
xtw schrieb:
Zuerstmal : 100% Zustimmung, Azimut400gon

Dann : "Wenn ich solche Caches sehe dann hoffe ich, dass die Bahn die Dose findet und DU die Bergungskosten zahlen darfst"
Welche Bergungskosten ?? Die selben die entstehen, wenn auf dem Bahnsteig eine leere Bierdose rumliegt oder eine Zigarettenschachtel auf die Gleise weht ?! Solange da nichts montiert wurde (was demontiert werden muss) oder den Anschein einer Homemadebombe macht, sollte man solche Urban Legends nicht füttern, und vor allem sollte man einem Geocachingkollegen solche auch nicht wünschen !!

Allerdings: Wenn mir am vom Owner empfohlenen Parkplatz nach einer Minute fast einer hinten reinkachelt, weil das Teil hinter einer Kurve und am Straßenrand liegt, die von Einheimischen offenbar recht flott genommen wird, ist das schon wieder grenzwertig, zumal wenige hundert Meter weiter weg ein richtiger Seitenstreifen ist.
Der Owner ist hierfür in keinster Weise haftbar oder gar strafbar - wie auch bei vielem anderen nicht, was hier so erdacht und erdichtet wird.
Zu dem von Dir genannten Beispiel : Verantwortlich ist erst einmal der Fahrzeugführer. Er wird von niemandem gezwungen, einen Cache nahe der Autobahn zu loggen, indem er auf der Überholspur parkt und über die Gegenfahrbahn rennt. in Deinem Beispiel kommt es aber noch deutlicher : Parkplatz ist Parkplatz, egal ob da Einheimische rasen - das ist dann die Verantwortung des Rasers.

Unberührt davon bleibt, dass hierzulande jeder jeden verklagen kann - der Ausgang weicht dann aber meist doch recht deutlich von so manchem Horrormärchen ab ! ;)


Volle Zustimmung:

Wenn der Owner mir schreibt, ich kann da und dort parken ist es imho immer noch meine Entscheidungsgewalt, es zu tun oder zu lassen. Wenn ich merke, dass ich ganz beschi... hinter einer Kurve parke und mein Fahrzeug so eine Gefährdung darstellt, dann suche ich mir doch einen anderen Parkplatz, auch wenn ich 100 m mehr zu laufen habe. Die Füsse wetzen sich dadurch nicht ab.

Parke ich doch so beknackt hinter einer Kurve, dass mir deshalb einer reinrasselt, so muss ich mir den Schuh anziehen und nicht schauen, ob er auch dem Owner passt.

Wie schon geschrieben wurde, bin ich als Fahrzeugführer dafür verantwortlich, u.a. das von meinem Fahrzeug keine Gefahr oder Behinderung für andere ausgeht, nicht der Owner eines Cache oder eder Inhaber eines Ladens oder eines Markstandes oder sonstwas.

Das wäre nämlich getreu dem Motto: "Der da hat gesagt....." Und wenn der da sagen würde, spring von der Brücke?"
 
Ich wiederhole es nochmal: Das was ich oder andere als in die Eigenverantwortumg fallend sehen würden muss strafrechtlich nicht so gesehen werden:

In seinem jüngsten Urteil zu diesem Thema verurteilte der 4. Strafsenat des
BGH die beiden Fahrer eines auf öffentlichen Straßen durchgeführten, hochgefährlichen Autorennens wegen fahrlässiger Tötung eines Beifahrers, der in vollem Bewusstsein der Gefahren unangeschnallt mitgefahren und bei einem durch die Fahrer verschuldeten Unfall ums Leben gekommen war.

Das hier trifft das was hier dsuernd sngeführt wird ziemlich genau, die meisten hier würden das zu Recht als absolut dämlich ansehen und "selber schuld!" rufen (das sagt mir mein Bauch ja auch! ;) ):

in vollem Bewusstsein der Gefahren unangeschnallt mitgefahren

Das ist kein Konstrukt von mir, sondern hier 4 StR 328/08 nachlesbar. Einfach mal Leitsätze 8-10 lesen und dann am Kopf kratzen! ;)

LG
 

Nachtfalke

Geowizard
Team Hellspawn schrieb:
Ich wiederhole es nochmal: Das was ich oder andere als in die Eigenverantwortumg fallend sehen würden muss strafrechtlich nicht so gesehen werden:

In seinem jüngsten Urteil zu diesem Thema verurteilte der 4. Strafsenat [..]

Das hier trifft das was hier dsuernd sngeführt wird ziemlich genau.

Nein, tut es nicht. In Deinem Beispiel waren die beiden Fahrer aktiv am Geschehen beteiligt. Erst wenn derjenige, der mal zu den beiden Fahrern gesagt hat: "Hey, auf der Happy-Street in Kleinkleckersdorf kann man prima illegale Rennen veranstalten.", verurteilt worden wäre, würde das Beispiel passen ;)
 
Hm, nein. Auch Cacheowner sind aktiv am Geschehen beteiligt.

Erst wenn Du Dich auf GS beziehst die sagen hey veröffentliche das bei uns würde Dein Beispiel passen! ;)
 
Nein, ich habe nur versucht mich mal in die Problematik einzulesen.
In dem zitierten Fall ist ja sogar der der gefilmt hat mit verknackt worden weil das als aktive Hilfestellung gewertet wurde.
Ich will ja hier auch keinem Angst einjagen oder so. Ich finde nur die Vorstellung schon fast gruselig das es im Strafrecht Vorstellungen gibt die einem Inhaber vieleicht unterstellen könnten er habe eine Verletzung des Cachers unterstützend mit betrieben und sei deshalb mit zur Verantwortung zu ziehen.
Darum fand ich ja auch die Idee die Wegführung passend zu ändern (die Sache mit dem Miniablesemulti) damit keinem Staatsanwalt da Schwacheiten einfallen können. Dazu müsste ich wenn mir was passiert wäre ja nicht mal selbst aktiv werden, also jemanden verklagen. Sowas können die ganz alleine und fragen mich auch erst mal nicht ob ich vieleicht der Ansicht bin ich wäre schon groß und hätte das Ganze nur meiner eigenen Dämlichkeit zuzuschreiben.

LG
 

Zappo

Geoguru
Mark schrieb:
Ich würde da auch eher nicht ins Listing schauen. Mein gesunder Menschenverstand hätte mir auch ohne Listing gesagt, daß ich nicht über die Gleise gehe.
(Fettung von mir)
Falsche Antwort. Cachen geht auf den Verstand - da ist ab xx Funden/Tag nix mehr mit klar denken, da wird "abgearbeitet". Wir sind ja schließlich nicht zum Spaß da.

Gruß Zappo

PS: Beitrag mag Spuren von Ironie enthalten
 
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