Hase.Siegfried
Geocacher
Na, das ist ja mal eine tolle Sache - die nach viel Arbeit aussieht. Danke dafür! Noch toller wäre das als Programm für Zuhause - oder gibt es so etwas schon?
Gruß,
Hase.Siegfried
Gruß,
Hase.Siegfried
cala schrieb:@knipser
Danke für den Hinweis. Ich habe es sofort mit reingeschrieben.
Viele Grüße Carsten
ReKa schrieb:Ich habe noch folgenden Otimierungsvorschlag:
Ich würde den Font für das Vorgedruckte gerne dem Font für die eigenen Eingaben entsprechend haben. Idealerweise wären die Fonts auswählbar, da Fonts bekanntlich Geschmacksache sind.
Grüße,
ReKa
Dafür!RatioF schrieb:Wäre es da nicht mal Zeit
- bei dem Nutzen, den man mit den Label Generator hat -
den Tread als wichtig zu markieren???
Xellos schrieb:Und auch mal noch etwas verspätet vielen Dank für den Einbau des Leatherman-Logos!
Darauf habe ich schon eine Weile gewartet, denn als Hauptlogo will ich keine der Plattformen monopolisieren.
Xellos schrieb:Wenn jetzt noch das alternative OC-Logo ginge (mit dem roten O, siehe meine Sig), wäre ich rundum zufrieden. 8)
gonzo2007 schrieb:Um noch einmal auf Brandenburg zurück zu kommen.
Das Wappen ist geschützt wie sieht es denn mit dem Teil oben links aus der Seite http://www.brandenburg.de aus?
Den Adler findet man wirklich überall.
Wann und wo wird das Logo eingesetzt?
Das Gemeinschaftslogo präsentiert sich als Weiterentwicklung der Wort-Bild-Marke für spezielle Verwendungszwecke. Das Gemeinschaftslogo darf verwendet werden:
von nachgeordneten Einrichtungen der Landesregierung, sofern diese hierzu durch die Staatskanzlei autorisiert wurden,
von Verbänden, Vereinigungen und sonstigen Nutzern innerhalb des Landes Brandenburg, sofern diese hierzu durch die Staatskanzlei autorisiert wurden,
für die Nutzung im Rahmen von Gemeinschaftsaufgaben der Landesregierung Brandenburgs bzw. deren Ressorts mit den Landesregierungen anderer Bundesländer (Berlin) und deren Ressorts mit/und Dritten,
zur Nutzung auf Messeständen (Gemeinschaftsstände),
zur Nutzung auf Werbemitteln für Kampagnen, die von den Ressorts der Landesregierung in Kooperation mit Dritten entwickelt werden (z.B. Verkehrssicherheitskampagne, Gründertage, Innovationspreis, Kampagne Gewalt gegen Frauen etc.),
zur Nutzung auf Werbemitteln, die von einzelnen Ressorts gemeinsam mit Betrieben und Unternehmen der Landesregierung entwickelt werden.
Das Gemeinschaftslogo darf nicht verwendet werden:
von nicht autorisierten Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder politischen Parteien und ihnen nahestehenden Interessengruppen,
zu jeglichen kommerziellen Zwecken, ganz gleich aus welchem Grunde,
auf jeglichen Werbemitteln der Landesregierung, für die auf Grund des Kabinettsbeschlusses der Landesregierung die ausschließliche Verwendung des Hoheitszeichens oder des werbenden Logos des Landes Brandenburg (Wort-Bild-Marke) verbindlich vorgesehen ist.
Christian und die Wutze schrieb:Es ist erlaubt, was nicht verboten ist. Du betreibst den Service nicht kommerziell und die haben dir das Logo zukommen lassen: Ja, darfst du.