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Hausfriedensbruch: Pärchen sucht Geocache in Fabrikhalle

radioscout

Geoking
Da die Guidelines keine illegalen Caches zulassen, ist das teilweise gleichbedeutend.
Was andere Regeln angeht, dürfte das für das Image unseres schönen Spiels und zukünftige Einschränkungen irrelevant sein.
 

_Karsten

Geocacher
eigengott schrieb:
Es interessiert mich in diesem Fall aber wirklich, was die Community dazu denkt bzw. wie sie handelt.
Ich persönlich finde die Kombination LostPlace & Klettern & Dosensuche sehr interessant - genau das, was mir am geocachen gefällt.

Ich glaube nicht, dass die Anzeige weiterverfolgt werden wird, man muß sich halt einfach unauffälliger verhalten. Eine nächtliche Begegnung mit der Polizei ist nichts Schlimmes, es ist ihre Aufgabe den Anrufen nachzugehen - wer dann eine wilde Flucht antritt, macht sich aber nur verdächtig. Die betroffenen Cacher haben ruhig und richtig reagiert - die Polizei fragte von selber nach Geocaching - ansonsten wäre es sicherlich unerwähnt geblieben und "einfach nur aus Lust am Klettern" dort geklettert worden.

Ein 'Needs Archived' sollte nur dann nötig sein, wenn der/die Eigentümer mittels neuer Schilder/Zugangssicherungen/Baumaßnahmen etc zeigen, dass sie am Gelände interessiert sind. Solange dies nicht der Fall ist, sollte das eigenverantwortliche Betreten und Beklettern durch Geocacher für GC kein Problem sein.

Der Tenor des Zeitungsartikels ist nicht negativ, es geht nicht um 'Spinner' die nur Ärger machen - sondern um Menschen die ein merkwürdiges Hobby haben, dem sie aber verantwortsbewußt (und gesichert) nachgehen. Wir werden nicht als Einbrecher oder Vandalen dargestellt.

@radioscout
Rein rechtlich gesehen dürften 95% aller deutschen Caches illegal sein, da sie nicht mit Genehmigung des Grundbesitzers gelegt wurden - sei es als Dose im Wald, in der Leitplanke, am Pfahl, am Zaun usw. Ich denke man sollte die Grenze dort ziehen, ab wo es wirklich 'eindeutig verboten' ist und nicht dort wo es verboten/unerwünscht sein könnte.
 

rettsan_wf

Geocacher
-jha- schrieb:
Wie oft wollen wir DIESE Diskussion eigentlich noch führen?
Dazu haben alle Beteiligten bereits eine Meinung, die sie aber auch gerne hier wieder erneut wiederholen werden.

Aus den Standardpostings der üblichen Diskussionsteilnehmer könnte man spielend Textbausteine backen, die per Zufallsgeneration einen kompletten Thread von mindestens 4-5 Seiten ergeben... in Sekundenschnelle.

Zum Glück hast Du gleich mal den Anfang gemacht, und Deinen Standard-Send dazugegeben.
 

º

Geoguru
_Karsten schrieb:
@radioscout
Rein rechtlich gesehen dürften 95% aller deutschen Caches illegal sein, da sie nicht mit Genehmigung des Grundbesitzers gelegt wurden - sei es als Dose im Wald, in der Leitplanke, am Pfahl, am Zaun usw. Ich denke man sollte die Grenze dort ziehen, ab wo es wirklich 'eindeutig verboten' ist und nicht dort wo es verboten/unerwünscht sein könnte.
Du hast 3 Kategorien

  1. ich darf da sein und darf da was platzieren (z.B. mein Garten)
  2. ich darf da sein und darf da nichts platzieren (z.B. Bahnhof)
  3. ich darf da nicht sein und darf da auch nichts platzieren (z.B. Lostplace)

Tatsächlich dürften sich 95% der Caches nicht klar zu Nr. 1 zuordnen lassen, denn sie befinden sich in irgendeiner Grauzone zwischen 1 und 2. Darf ich z.B. im Stadtwald einen Geocache auslegen? Ich habe keine Ahnung wie dazu die Rechtslage aussieht.

Hier geht's aber um Nr. 3
 

rs-sepl

Geowizard
Die erwischten Newbies sollten sich mal mit dem Thema Lichttarnung bei nächtlichen LPCs beschäftigen. :kopfwand: Manche sind echt zu blöd.
 

_Karsten

Geocacher
º schrieb:
3. ich darf da nicht sein und darf da auch nichts platzieren (z.B. Lostplace)
Bei den meisten LostPlaces, die ich bisher betreten habe, gibt es keinen Zaun und keine Beschilderung, die einem das 'ich darf da nicht sein' mitteilt. Man stolpert sozusagen beim Spazieren durch den Wald auf alte Gebäude / Bunker / Türme. Meines Wissens nach gibt es kein generelles Gebäude / Bunker / Ruinen Betretungsverbot.

Der 'ich darf da nicht sein' Fall ist bei LostPlaces ohne Schilder/Zaun meiner Meinung nach nicht gegeben - die werte ich wie 2) :roll: Nur über mögliche Unfallgefahren muß man sich klar sein.


º schrieb:
Darf ich z.B. im Stadtwald einen Geocache auslegen? Ich habe keine Ahnung wie dazu die Rechtslage aussieht.
Könnte als Zurücklassen von Plastikmüll (verboten) oder organisierter Waldbesuch (meldepflichtig) ausgelegt werden.
Bei Caches im Stadtgebiet (Parks, öffentliche Plätze usw) gibt es sicherlich ähnliche Beschränkungen.
 

º

Geoguru
_Karsten schrieb:
Der 'ich darf da nicht sein' Fall ist bei LostPlaces ohne Schilder/Zaun meiner Meinung nach nicht gegeben - die werte ich wie 2) :roll:
Der Logik folgend darfst Du jedes Grundstück betreten was keinen Zaun hat ... hmmm ...
 

lordmacabre

Geomaster
º schrieb:
_Karsten schrieb:
Der 'ich darf da nicht sein' Fall ist bei LostPlaces ohne Schilder/Zaun meiner Meinung nach nicht gegeben - die werte ich wie 2) :roll:
Der Logik folgend darfst Du jedes Grundstück betreten was keinen Zaun hat ... hmmm ...

Wenn man sich mal die Definition von Hausfriedensbruch anschaut kann man diesen Eindruck haben! Hausfriedensbruch begeht man, wenn man in einen klar abgegrenzten Bereich eindringt oder einen nicht klar abgegrenzten Bereich nach Aufforderung des Eigentümers nicht verlässt.

Wenn ich in ein Fabrikgelände mit Zäunen, Schildern und Mauern betrete, dann ist es sehr gut möglich, dass ich Hausfriedensbruch begehe. Wenn das Gebäude jedoch auf einer Wiese ohne Abgrenzung steht, die Türen offen sind und auch keine Schilder vorhanden sind, dann liegt im ersten Moment kein Hausfriedensbruch vor. Hier muss der Eigentümer erstmal kommen und ein Verbot aussprechen oder die Personen auffordern das Gelände zu verlassen.
 

do1000

Geowizard
_Karsten schrieb:
Meines Wissens nach gibt es kein generelles Gebäude / Bunker / Ruinen Betretungsverbot.

...
§ 19 Bunkergesetz (BAnG)
..
(3) Das Betreten aufgelassener Bunkeranlagen regeln die allmeinen Rechtsvorschriften. Die Anlagen gem. (1) werden wie in Bereitschaft befindliche Objekte behandelt. Vorbehaltlich abweichender Genehmigungen wird jedes unbefugte Betreten wie verwirkter Hausfriedensbruch in besonders schwerem Falle geahndet. Hiervon abweichend ist das Betreten zum Legen oder Auffinden wasserdichter Plastikwaren gestattet.

:lachtot:
 

_Karsten

Geocacher
do1000 schrieb:
§ 19 Bunkergesetz (BAnG)
Oh, oh.... Hast Du da mal einen Link, das würde ich mir gerne mal näher angucken. Das für ehemals militärische Anlagen Regelungen exisitieren, war fast zu erwarten :roll:

Die Bunkeranlagen bei uns im Brandenburger Raum sind aber schon derart marode, dass sie sicherlich nicht wie in Bereitschaft befindliche Objekte behandelt werden können... Als Weiteres habe ich auch nichts über verwirkten Hausfriedensbruch finden können.
 

do1000

Geowizard
Wikipedia (Verwirkung):

Von der Verwirkung eines Rechtes im oben beschriebenen Sinn strikt zu unterscheiden ist der in der alltäglichen Rechtssprache nur noch relativ selten verwendete Begriff der Verwirkung einer Strafe. Eine Strafe oder sonstige Sanktion ist „verwirkt“, wenn die Voraussetzungen für ihre Verhängung oder Vollstreckung eingetreten sind. In diesem Sinne hat der Delinquent die Ahndungsfolge „verwirkt“, sobald er den straf- oder bußbewehrten Tatbestand verwirklicht, also etwa eine strafbare Handlung begeht.
 

eigengott

Geowizard
Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:

Dann erzählte er [Polizist] uns noch, dass wir uns auf Privatgelände befänden und wir wahscheinlich bald Post von ihnen wegen Hausfriedensbruch bekommen werden. Und er bat uns den anderen Cachern und vorallem Cacheeigentümern Bescheid zu geben, dass dies Privatgelände ist und jeder, der darauf erwischt wird, mit einer Anzeige vom Eigentümer wegen Hausfriedensbruch rechnen muss!
 

lordmacabre

Geomaster
eigengott schrieb:
Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:

Dann erzählte er [Polizist] uns noch, dass wir uns auf Privatgelände befänden und wir wahscheinlich bald Post von ihnen wegen Hausfriedensbruch bekommen werden. Und er bat uns den anderen Cachern und vorallem Cacheeigentümern Bescheid zu geben, dass dies Privatgelände ist und jeder, der darauf erwischt wird, mit einer Anzeige vom Eigentümer wegen Hausfriedensbruch rechnen muss!

Es handelt sich hierbei ja um eine Fabrikhalle/anlage welche mitten in einer Wohnsiedlung liegt. Die Grenze zwischen Halle und öffentlichem Grund ist sehr wahrscheinlich klar ersichtlich. [Anderer Bodenbelag, Mauern, Zäune.] Auch wenn Tore und Zäune hier aufgebrochen/zerstört worden sind, ist das Betreten des Geländes Hausfriedensbruch.

Sollte der Eigentümer mit einer Anzeige oder einem Verbot reagieren ist hier ein SBA zwingend.

[...]dass dies Privatgelände ist und jeder, der darauf erwischt wird, mit einer Anzeige vom Eigentümer wegen Hausfriedensbruch rechnen muss!
scheint mir wohl nur auf diesen einen Fall gültig zu sein und lässt auch erahnen, dass es schon mehrere Fälle von Hausfriedensbruch auf diesem Gelände gegeben hat.
 

anton_s

Geocacher
Das habe ich vorausgesehen.
@ Threadstarter und @ Linkreinschreiber und @ Anreviewermelder und @ Hochholer
Warum müsst Ihr anderen Leuten den Spaß verderben?
Glaubt Ihr nicht, dass bei einem T5 vorher die Logs gelesen werden?
Jeder kann für sich entscheiden ob er die Halle betreten will oder nicht.
Und wenn der Owner oder ein Kletterer zu ner Geldstrafe verurteilt wird. Ist es euer Problem?
Sucht doch weiter eure 110% regelkonforme Dosen und lasst andere in Ruhe.
 
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