N.N.
Geocacher
spaziergaenger schrieb:Sehr richtig, genauso wie mit dem Betretungsverbot von Bahnanlagen. Hat aber weniger was mit Faulheit zu tun als mit der Abwehr von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen.
Geht jetzt zwar zu weit off-topic, aber da ist leider auch die Judikative dran schuld.
Wäre ich Richter, und jemand würde mit Haftungsansprüchen daherkommen, weil derjenige seinen Allerwertesten zu weit an die Gleise geschoben hat, würde ich mit den Schultern zucken und sagen oder zumindest denken und mein Urteil entsprechend verfassen:
"Tja, Pech. Das lernt man normalerweise im Kindesalter, dass man da nicht zu weit hinzugehen hat. Das Eisenbahnunternehmen ist jedenfalls nicht Erziehungsberechtigter und es ist diesem auch nicht zuzumuten, fehlende Erziehung aus dem Elternhaus nachzuholen und mangelnde Intelligenz zu kompensieren."
Oder anders formuliert: Ein grosser Tei der bestehenden Gesetze dienen halt dem Deppenschutz. USA ist da ein ganz schlechtes (oder je nach Sichtweise auch schönes) Beispiel - wer nicht weiss, dass aus der Kaffeemaschine heisser Kaffee rauskommt, ist halt einfach ein Depp.
Andersrum macht's die dortige Rechtslage auch möglich, dass man sich dumm anstellen kann und dann millionenschwerer Schadensersatz einklagen kann (und die Anwälte verdienen ja auch nicht schlecht dran). Dauert nicht mehr lange, bis auch wir hier solche Verhältnisse bekommen.