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Polizei weiss Bescheid

Georg_89

Geocacher
chalkviech schrieb:
Georg_89 schrieb:
Weil Bahnanlage lebensgefährlich sein können. Und schnell ein Personenunfall passieren kann.
Zum Glück ist das in Deutschland geregelt. Ich kenne Personen die Lokfüher(und Cacher) sind und ich will nicht,dass Sie eine Person übefahren nur weil einer ne Dose gesucht hat.

Also, ich brauche kein Verbotsschild um zu wissen, dass ich meinen Allerwertesten nicht 1 Meter neben die Schiene strecke. Sowas sollte man schon als Kind gelernt haben.
Das meinte ich mit gesundem Menschenverstand.
Vielleicht ticke ich da aber, speziell in Bezug auf Bahnanlagen, etwas anders - ich bin Luftlinie 100m von einem Bahnhof entfernt aufgewachsen und habe eine entsprechende Erziehung genossen; sprich, man hat mir frühzeitig eindeutig klargemacht, wo ich hindarf/-kann und wo nicht.

Du nicht. Habe beim Eisenbahn Fotografieren schon einige Leute über die Gleise laufen sehen. Auf einer Hauptstrecke da wo Züge 160km/h fahren dürfen. Und fast dadruch einen Personenunfall live gesehen. Die Leute unterschätzen die Gefahr, den Bremsweg eines Zuges. Das ist meine Erfahrung zum Thema Bahnanlagen.
 

Zappo

Geoguru
radioscout schrieb:
….ganz typisch deutsch, einen Ablesemulti machen. Schlaue Owner machen das so, daß man die Frage unauffällig aus großem Abstand beantworten kann aber der "typische deutsche Owner" fragt nach etwas, was man kaum findet und auffällig suchen muß. Die anschließende Rechenorgie sorgt dann dafür, daß man noch lange auffällig an der Stelle steht…...
Die Tatsache, daß es Abertausende Multicaches gibt, die völlig unauffällig zu suchen, abzulesen und zu finden sind, sollte es einem verbieten, hier beim Gegenteil von "typisch deutsch" zu reden.

Ums mal wieder zu sagen :)

Der Deutsche, der Spanier, der Holländer, der Mann, die Frau ist angeblich "so und so" - und dann kommt ein "so und so" was mit der Realität relativ wenig zu tun hat und wofür es unzählige Gegenbeispiele gibt.

Irgendwie dachte ich doch, daß man nicht mehr dafür werben müsste, auf Pauschalurteile zu verzichten.

Im übrigen erscheint es mir sehr sinnvoll, bei ner zeigenswerten Stelle, die sich nicht für ein Versteck eignet, auf nen Multi zu setzen. Und da tuts auch ein doofer Abzählmulti. Die Vorteile überwiegen deutlich die Schmerzen, die -offensichtlich- manch Cacher dabei empfindet, zwei Fenster zu zählen oder irgendwo ne 5 abzulesen und in ne Formel einzusetzen.

Gruß Zappo
 

radioscout

Geoking
chalkviech schrieb:
Also, ich brauche kein Verbotsschild um zu wissen, dass ich meinen Allerwertesten nicht 1 Meter neben die Schiene strecke. Sowas sollte man schon als Kind gelernt haben.
Das meinte ich mit gesundem Menschenverstand.
Offensichtlich weiß das nicht jeder denn es gab und gibt immer wieder Vorfälle, die zu diesem Verbot geführt haben.
Dem Schweizer traue ich deutlich mehr zu und kann gut nachvollziehen, daß man dort weniger Verbote braucht.

Früher war auch einiges besser: ich habe als Kind gelernt, daß ich mich von Straßen fernhalten bzw. sie vorsichtig überqueren muß. Daran habe ich mich gehalten. Wenn ich heute Kinder beim Spielen sehe, frage ich mich, ob die 20 Leben haben und wie viele die davon schon verbraucht haben.
 

radioscout

Geoking
Zappo schrieb:
Die Tatsache, daß es Abertausende Multicaches gibt, die völlig unauffällig zu suchen, abzulesen und zu finden sind, sollte es einem verbieten, hier beim Gegenteil von "typisch deutsch" zu reden.
Wie immer dürfte auch das regional verschieden sein. Einer meiner letzten Multis und der, der maßgeblich dazu beigetragen hat, daß ich diese Caches weitestgehend meide, hatte eine Ablesestage in einem ganz kleinen Dorf mit vielen aufmerksamen Bewohnern: Ein Pfahl mit ca. 10 Schildern (Hydrant, Wasser, Gas usw.), von denen ganz viele Zahlen abzulesen waren und in extrem lange Formeln einzusetzen waren.
 

Mark

Geowizard
radioscout schrieb:
hatte eine Ablesestage in einem ganz kleinen Dorf mit vielen aufmerksamen Bewohnern: Ein Pfahl mit ca. 10 Schildern (Hydrant, Wasser, Gas usw.), von denen ganz viele Zahlen abzulesen waren und in extrem lange Formeln einzusetzen waren.
Da macht man im Vorbeigehen 2-3 Fotos und bevor einer der Bewohner dich bemerkt und hinter seinem Vorhang vorlugt, bist du schon 100 Meter weiter, sitzt auf der Bank und rechnest.
 

N.N.

Geocacher
radioscout schrieb:
Früher war auch einiges besser: ich habe als Kind gelernt, daß ich mich von Straßen fernhalten bzw. sie vorsichtig überqueren muß. Daran habe ich mich gehalten. Wenn ich heute Kinder beim Spielen sehe, frage ich mich, ob die 20 Leben haben und wie viele die davon schon verbraucht haben.

So isses. Reine Erziehungssache. Das überlässt man gerne heute anderen - der Schule, den Behörden, dem Arbeitgeber (Ausbilder) und/oder dem Fernsehen bzw. dem Internet...
 

N.N.

Geocacher
Mark schrieb:
chalkviech schrieb:
So isses. Reine Erziehungssache. Das überlässt man gerne heute anderen - der Schule, den Behörden, dem Arbeitgeber (Ausbilder) oder alternativ dem Fernsehen...
Oder Darwin.

Der ist verboten. Gibt's sicherlich ein Schild dafür.

Achja, nettes Beispiel:
OLG Hamm: Zwingende Verwendung des Wortes “Achtung” bei Warnhinweisen auf Spielzeug
"Nach einem Urteil des OLG Hamm [...] müssen Onlinehändler Warnhinweise beim Verkauf von Spielzeug zwingend mit dem Wort "Achtung" versehen. Die Verwendung des Wortes "Sicherheitshinweise" ist nicht zulässig [...] Mit der Reform [...] ergänzt, dass diese Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ zu beginnen haben."

Also mir klingeln bei dem Wort "Sicherheitshinweise" die Alarmglocken und ich schaue genauer hin.
Aber da Darwin ja verboten ist, muss zwingend per Gesetz und Rechtsprechung jetzt halt "Achtung" da stehen. Optimalerweise in rot und fettgedruckt und sowiesoundüberhaupt, damit man den Grips nicht so sehr anstrengen muss.
 

Fadenkreuz

Geoguru
chalkviech schrieb:
Es ging bei diesem Cache nicht um ein Positiv- oder Negativbeispiel, sondern darum, dass es in anderen Ländern andere (lockerere) Regelungen bzgl. Caches an Bahnanlagen gibt.
Das Beispiel verstehe ich trotzdem nicht. Es gibt in Deutschland überhaupt keine gesetzliche Regelung zu Caches an Bahnanlagen.
chalkviech schrieb:
Achja, nettes Beispiel:
Ja, das kann man aber nicht dem OLG Hamm anlasten. Die Vorschrift geht auf Artikel 11 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2009/48/EG zurück:
"Die Warnhinweise beginnen mit dem Wort „Achtung“."
Es ist gut, dass solche Dinge EU-weit einheitlich geregelt sind. Der Verbraucher muss sich überhaupt nicht mit solchen Vorschriften befassen, wohl aber der Hersteller.
 

N.N.

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
Das Beispiel verstehe ich trotzdem nicht. Es gibt in Deutschland überhaupt keine gesetzliche Regelung zu Caches an Bahnanlagen.

Hab ich irgendwo was von einer gesetzlichen Regelung geschrieben?
Es ging rein um die Guidelines. Die sind zwar - rechtlich gesehen - dem Gesetz eindeutig nachrangig, aber für das Legen und Finden eines Caches mal die erste Anlaufstelle.

Aber für D gibt es eine gesetzliche Regelung. Schau mal in § 62 EBO.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Cachen dem dort erwähnten "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dient.

Fadenkreuz schrieb:
Es ist gut, dass solche Dinge EU-weit einheitlich geregelt sind.

Nein. Man muss nicht jeden Mist bis ins kleinste Detail regeln. Grips einschalten hilft manchmal weiter als so manches Gesetz.
 

Fadenkreuz

Geoguru
chalkviech schrieb:
Hab ich irgendwo was von einer gesetzlichen Regelung geschrieben?
Tut mir leid, aber ich verstehe dann immer noch nicht, was an dem verlinkten Cache das Besondere sein soll. Dein Satz lautete:
"Dass es auch anders geht, zeigt z.B. das hier -> GC5RYY3."
Was genau unterscheidet denn nun diesen Cache von anderen?
chalkviech schrieb:
Grips einschalten hilft manchmal weiter als so manches Gesetz.
Das gilt für die Menschen mit Grips. Für die anderen sind die Warnhinweise.
 

spaziergaenger

Geowizard
Schaut mal über den großen Teich, Produkthaftung ist das Zauberwort und die damit verbundenen Warnhinweise.

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justme75

Geocacher
Fadenkreuz schrieb:
Tut mir leid, aber ich verstehe dann immer noch nicht, was an dem verlinkten Cache das Besondere sein soll. Dein Satz lautete:
"Dass es auch anders geht, zeigt z.B. das hier -> GC5RYY3."
Was genau unterscheidet denn nun diesen Cache von anderen?

Vermutlich einfach die Tatsache, daß für GC5RYY3 weder die EBO noch das Hausrecht der DB gilt - und die SBB da offenbar einfach etwas entspannter mit umgeht.

lg, justme
 

Zappo

Geoguru
justme75 schrieb:
….Vermutlich einfach die Tatsache, daß für GC5RYY3 weder die EBO noch das Hausrecht der DB gilt - und die SBB da offenbar einfach etwas entspannter mit umgeht…...
Offensichtlich. Bei den Bahnanlagen.

Gesetze (und Schilder) in Ländern sind unterschiedlich - wo die einen ein Verbrechen drin sehen, ist es den anderen wiederum egal. Daß sich da ein "Freiheitsvergleich" oder eine grundsätzliche Beurteilung hineininterpretieren lässt, da bin ich mir eher unsicher.

Gruß Zappo
 

N.N.

Geocacher
spaziergaenger schrieb:
Schaut mal über den großen Teich, Produkthaftung ist das Zauberwort und die damit verbundenen Warnhinweise.

Das Problem ist, dass "gutgemeinte" Warnhinweise und Verbote häufig auch einfach nur ein Ausdruck von Faulheit oder zumindest allgemeiner Unfähigkeit zum Umgang mit einem Problem sind.

Beispiel hierfür: Strassenschäden. Es ist halt einfacher und billiger, ein Warnschild aufzustellen, als die Strasse zu reparieren. Aber die Behörde (= Schilderaufsteller) ist halt "fein raus", weil sie nicht haftbar gemacht werden kann.
 

spaziergaenger

Geowizard
Sehr richtig, genauso wie mit dem Betretungsverbot von Bahnanlagen. Hat aber weniger was mit Faulheit zu tun als mit der Abwehr von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen.
 

Fadenkreuz

Geoguru
justme75 schrieb:
Vermutlich einfach die Tatsache, daß für GC5RYY3 weder die EBO noch das Hausrecht der DB gilt - und die SBB da offenbar einfach etwas entspannter mit umgeht.
Es gibt auch in Deutschland Caches an Bahnhöfen, die seit Jahren unauffällig und problemlos funktionieren. Umgekehrt gibt es auch in der Schweiz eine Menge gesetzlicher Regelungen zum Bahnverkehr. Ich könnte im schweizerischen "Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei" und im schweizerischen Eisenbahngesetz problemlos einige Passagen so interpretieren, dass Caches an Bahnanlagen auch in der Schweiz verboten sind.
 
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