Zappo
Geoguru
Mark schrieb:Natürlich will niemand, daß die Guidelines SO ausgelegt werden. Konsequenterweise müßten sie das aber. Wichtig wäre einfach mal eine klare Vorgabe, nach der alle Reviewer handeln. Das, was in den Guidelines steht, ist seeeehr dehnbar.Trracer schrieb:Ich hoffe hier ist ganz viel Ironie im Spiel, sonst muss ich echt weinen.
Wenn man bspw. in einem Eventlisting nicht mal auf das Restaurant, in dem der Event stattfindet, verlinken darf, dann läuft IMHO was falsch.
Also hier: die verlangte klare Vorgabe komplett mit Bewertung sowie Ursachen und Regelungsabsicht
Zweck der Regel
1: Geocaching soll nicht dazu benutzt werden, daß einzelne Unternehmen (Kneipe, Wanderhütte, Buchhandlung, Einkaufsmarkt o.ä.) durch die Cacher und ihre Aktivität Umsatz-/bekanntheits-/whatever - zugewinne haben bzw daß extra für diese Zwecke evtl sogar von den Firmen Caches gelegt werden.
2: GC will sich die Genehmigung für Zusammenarbeit mit Firmen selbst vorbehalten (das mit dem Jeep usw)
Regel (Auszug aus der deutschen Reviewerseite):
Kommerzielle Caches sind nicht erlaubt.
Eine Grundregel der Reviewer ist, dass eine Cacheseite, die kommerziell aussieht, nicht veröffentlicht wird. Ein kommerzieller Cache hat eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften:
Es wird vom Finder verlangt, dass er in ein Geschäft gehen muss, Mitarbeiter kontaktieren soll und/oder ein Produkt oder einen Service kaufen muss.
Der Cache enthält Andeutungen auf Werbung, Marketing oder Promotion.
Der Cache enthält Links zu Geschäftspartnern, kommerziellen Werbefirmen, Wohltätigkeitsfirmen, politischen oder sozialen Kampagnen.
Der Cache beinhaltet das Logo einer Firma oder Organisation, auch von gemeinnützigen Organisationen.
Der Name einer Firma oder eines Produktes stehen auf der Cacheseite.
Groundspeak kann in seltenen Fällen eine Ausnahme für einen kommerziellen Cache machen. Die entsprechendenAbsprachen werden vor dem Legen gemacht. Sollte Dein Cache in irgendeiner Weise kommerziell sein, dann kontaktiere Groundspeak.
Auslegungen/ Grenzen/ Grauzonen/ Schwachsinn
Werbestufe 1: Caches auf Firmengelände - MCDoof-Serien - mit Kaufverpflichtung verknüpft - vom Inhaber usw. Dürfte klar sein - NoGo
Werbestufe 2: Eingebundene beiläufige Namens/Produkt/Locationsnennung: Grauzone - sicherheitshalber NoGo
Werbestufe 2 Sonderfall Eventlocation: Organisatorisch sinnvolle Orts- und Lokalitätsnennung ohne direkten Link (Event ist in der Kneipe "zur geflickten Trommel") - nicht zu beanstanden.
Werbestufe 3: organisatorische Hinweise auf Möglichkeiten von Streckeneinteilung, Rastplätzen, Erreichbarkeit (ÖVP) usw - nicht zu beanstanden
Werbestufe 4: an den Haaren herbeigezogen Werbung: ( der Cache liegt im "Pfälzer Wald" , "Goethestraße" - verschlüsselte Hinweise auf Touristikvermarktungen, Institute
Soweit - so gut. Ich hoffe, alles ist ein bisschen deutlicher geworden.
Das Ganze hat allerdings einen ENTSCHEIDENDEN Fehler
Falls ich nochmal einen Wandercache lege, und bei der Gelegenheit -am Rande, ohne Erwähnung des expliziten Namens - auf die Möglichkeit einer Rast auf einer Burg mit bewirteter Hütte hinweise, und ein Reviewer stört sich daran, ist es halt so. Ich kann damit leben, daß sich ausnahmsweise mal jemand anders als ich auf dieser Welt zum Deppen macht.
Ich kann auch damit leben, daß meine Caches nicht auf einer Internetseite erscheinen - zur Not setze ich eine Anzeige in die Zeitung oder klemm die Beschreibung im Autobahnklo hinter den Kondomautomat.
Das war VOR GC so - und wird auch NACH GC so sein.
Gruß Zappo
Achtung: Beitrag kann Spuren von Ironie beinhalten.