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Hessen: Neues Jagdgesetz, Einschränkungen für NCs

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Zappo

Geoguru
argus1972 schrieb:
...........Schade, dass die Reiter, Pilzsammler und Gleitschirmflieger nicht bei der Podiumsdiskussion dabei waren, dann wäre vielleicht alles ganz anders gekommen...
Hatte ich auch schonmal angedacht - eine Lobby der PEWs (Private Erholungssuchende Waldnutzer) wäre durchaus sinnvoll, um ein gewisses Gegengewicht zu den von Regelwut befallenen Verwaltungen* zu bilden. Da könnte auch der "gemeine Bürger" etwas mehr gegen die Aushöhlung der Bürgerrechte tun. Aber der ist ja zur Zeit eifrig damit beschäftigt, gegen die Bankenrettung zu sein, oder andere wichtigere Sachen zu regeln.
Ach nöh, ich seh grade, der guckt Fernsehen. :kopfwand:

Gruß Zappo


* "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen". Tacitus
 

raziel28

Geomaster
Zappo schrieb:
Regelwut befallenen Verwaltungen* zu bilden.

Dann warte mal, bis die EU damit betraut wird... dann gibt es Norm-Erholungstätigkeiten, Normzeiten, Normwaldwege und per Zertifikat zugelassenes Normschuhwerk für Normbetretungen im Normwald, der sich durch genormte Bäume auszeichnet.

Übertrieben? Denk mal an die EU-Richtlinie zu Sitztoiletten und zulässigem Normschiss, der unter Normalbedingungen sicher von der Toilette abtransportiert werden können muss.
 

Piffpoff

Geocacher
Ich werde mir gar keine gedanken über den § 23 HJagdG machen, da sich dieses Gesetz an die Jägerschaft als Adressat richtet und nicht an den allg. Waldbesucher.
 
OP
quercus

quercus

Geowizard
Piffpoff schrieb:
Ich werde mir gar keine gedanken über den § 23 HJagdG machen, da sich dieses Gesetz an die Jägerschaft als Adressat richtet und nicht an den allg. Waldbesucher.

genau ... das ist die richtige Einstellung ... weiter so
 

Zappo

Geoguru
Piffpoff schrieb:
Ich werde mir gar keine gedanken über den § 23 HJagdG machen, da sich dieses Gesetz an die Jägerschaft als Adressat richtet und nicht an den allg. Waldbesucher.

Das ist natürlich richtig - Drogengesetze gelten ja auch nur für Drogenabhängige.

Gruß Zappo
 

Piffpoff

Geocacher
Zappo schrieb:
Piffpoff schrieb:
Ich werde mir gar keine gedanken über den § 23 HJagdG machen, da sich dieses Gesetz an die Jägerschaft als Adressat richtet und nicht an den allg. Waldbesucher.

Das ist natürlich richtig - Drogengesetze gelten ja auch nur für Drogenabhängige.

Gruß Zappo

§ 1
Aufgaben und Ziele des Gesetzes

(1) Aufgabe dieses Gesetzes ist es, die Jagd als nachhaltige Nutzung der Natur und als gewachsenen Bestandteil der Landeskultur zu ordnen und zu fördern. Die jagdlichen Erfordernisse sind in Einklang zu halten mit den Belangen des allgemeinen Wohls.

Und das gilt wohl nicht für mich wenn ich in den Wald gehe und eine Dose suche.
 

hmichel777

Geocacher
... Du fällst, wie wir alle, unter den Halbsatz "Belange des allgemeinen Wohls."


---
I am here: http://tapatalk.com/map.php?p0qicy
 

cahhi

Geowizard
raziel28 schrieb:
[
Übertrieben? Denk mal an die EU-Richtlinie zu Sitztoiletten und zulässigem Normschiss, der unter Normalbedingungen sicher von der Toilette abtransportiert werden können muss.

Auch wenn es OT ist: Diese EU-Richtlinie hätte ich mir früher gewünscht. Wir hatten nämlich eine (neue!!!) Toilette, die ab gewissen - nicht ungewöhnlichen Mengen- große Probleme bekam und unten am Knick verstopfte, jedes zweite Mail musste man mit der Klobürste dafür sorgen, dass wieder was abläuft. Und da diese Toilette in der Farbe an das restliche Bad angepasst war, kam ein Tausch auch nicht in Frage.
Sowas sieht man einem Klo vorher leider nicht an...

Vermutlich hatten die EU-Bürokraten irgendwo genau so ein Klo und wollten anderen sowas ersparen.

Ganz so überflüssig wie sie dargestellt wurde, ist diese Norm doch nicht. Vernünftige Klos bestehen diesen Test mit Bravour und solche Mistdinger, wie wir es hatten, kommen gar nicht in den Handel.
 

Geosammler

Geomaster
Du solltest in Wald, Loch buddeln, "befüllen", und wieder zuschaufeln.... GC-Klo halt... ;) Ich weiß, graben ist gegen die Guidelines, aber solange du die Koordinaten nicht veröffentlichst, sucht auch keiner... ;) :D:D
 

Nachtfalke

Geowizard
Team Hellspawn schrieb:
quercus schrieb:
Piffpoff schrieb:
Ich werde mir gar keine gedanken über den § 23 HJagdG machen, da sich dieses Gesetz an die Jägerschaft als Adressat richtet und nicht an den allg. Waldbesucher.
genau ... das ist die richtige Einstellung ... weiter so
Hm, einfach mal weitersuchen und versuchen keinen Wind zu erzeugen? Oder wie soll ich das jetzt verstehen? :)

Ich hatte eher das Gefühl, daß der Satz von Quercus vor Ironie troff.
 
Nachtfalke schrieb:
[... nur 3 Zitatverschachtelungen möglich!]
Hm, einfach mal weitersuchen und versuchen keinen Wind zu erzeugen? Oder wie soll ich das jetzt verstehen? :)

Ich hatte eher das Gefühl, daß der Satz von Quercus vor Ironie troff.

Ich will ja gar nicht abstreiten das ich da auf dem Schlauch stand! :) Darum habe ich ja nachgefragt. Das hilft mir wenn ich das Gefühl habe kognitiv nicht vernünftig alloziert zu sein! ;)
 

Klausi

Geocacher
Sejerlänner schrieb:
Wann ist eigentlich "Nacht" :???:
Nacht ist der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Im Sinne des BJG gilt als Nachtzeit die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
 

rolf1327

Geowizard
Klausi schrieb:
eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.

Das bedeutet ja dann, dass zur besten Jagdzeit das betreten des Waldes ausserhalb der Wege erlaubt ist. Nur in der tiefen Nacht, wenn es stockdunkel ist, dürfen die Jäger mit Nachtsichtgeräten und Laserzieleinrichtungen darauf vertrauen, dass keine Spaziergänger abseits der Wege unterwegs sind.

Ist das wirklich durchdacht ?
 

argus1972

Geowizard
rolf1327 schrieb:
Das bedeutet ja dann, dass zur besten Jagdzeit das betreten des Waldes ausserhalb der Wege erlaubt ist.
Stimmt, dort stört man nämlich nicht das Wild, das sich zu der Zeit bevorzugt auf den Wegen aufhält, weil genau dort eben normalerweise nicht gejagt wird. :p :D
 
OP
quercus

quercus

Geowizard
rolf1327 schrieb:
Das bedeutet ja dann, dass zur besten Jagdzeit das betreten des Waldes außerhalb der Wege erlaubt ist. Nur in der tiefen Nacht, wenn es stockdunkel ist, dürfen die Jäger mit Nachtsichtgeräten und Laserzieleinrichtungen darauf vertrauen, dass keine Spaziergänger abseits der Wege unterwegs sind.
Ist das wirklich durchdacht ?

Nö, ist es nicht, wie ich schon mehrfach gesagt habe: Das ist ein Paragraph, der die Kritiker und Nörgler ruhig stellen sollte. Es ist unter den gegebenen Umständen ein guter Paragraph.

Im übrigen ist es dem Jäger verboten Wild anzuleuchten oder Restlichtverstärker in Verbindung mit Zieloptiken zu verwenden. Zum Anleuchten gehört auch das Anvisieren mit Hilfe eines Lasers. Keine Ahnung warum das so ist. Wenn ich Schweine oder wie hier in Hessen Rotwild in der Nacht bejagen darf, warum ich dann keine Technik einsetzten darf, die einen saubereren Schuss und ein sichereres Erkennen erlauben würde, verstehe ich nicht so recht. Vermutlich läuft es auf eine Art Fairnessregel hinaus, die schon sehr alt ist. Aber ich habe die Fairness noch nie gesehen, wenn einer Fell hat und der andere eine 7x64 ... aber das ist polemisch und auch ein ganz anderes Thema. Außerdem würde es vermutlich zu viele Jäger dazu verleiten bei schlechten Sichtverhältnissen noch ihr Glück zu versuchen und damit den Jagddruck außerhalb der Vollmondzeiten deutlich erhöhen.
 

Rennlöwe

Geocacher
Hallo zusammen,

gilt die angesprochene Gesetz änderung von Seite eins auch in NRW?

Nach über einem Jahr die der Cache nun friedlich liegt, muss ich Kontakt mit dem Zuständigen Revierpächter aufnehmen....
 
Das ist landesspezifisch.
Ich denke mal Du musst Dich mit einer Beschwerde die an GS herangetragen iworden ist auseinander setzen.
Lass´ Dich von dem Bambi-Mörder (scnr, die argumentieren oft so oberflächlich das ich mich der Polemik nicht enthalten kann! :D ) nicht einschüchtern, bleib sachlich und Dir geht es gut.

LG
 
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