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Passt mir bloß beim Cachen in Sachsen auf !!!

Inder

Geowizard
Die Wildschutzgebiete gibt es natürlich. Aber diese sind hinreichend ausgeschildert. Und sie werden nicht vom örtlichen Jäger festgelegt, sondern rechtskräftig per Amtsbeschluss definiert. Ich denke nicht, dass hier jemand absichtlich eine Cacheroute durch ein Wildschutzgebiet legen wird.

Ähnliches gilt ja auch für militärische Sperrbezirke. Da kann man auch nicht einfach durchlatschen.

Mir ging es um den Fall, dass Herr Wichtigjäger (das betrifft nicht pauschal alle Jäger, dazu hatte ich schon mal ausführlich Stellung bezogen) meint, uns schräg anmachen zu müssen, weil wir durch Seinen Wald stapfen. Sofern da keine behördlichen Verbotsschilder stehen, hat er definitiv nichts zu melden. Private Verbotsschilder oder persönliche Vorlieben des Jägers haben keine Wirkung.
Ein Jäger, der ein freundliches Gespräch sucht, wird dieses auch bei mir immer finden. Obwohl ich persönlich ein Jagdgegner bin. Aber das ist ein anderes Thema. Ein Jäger, der unberechtigterweise einen auf Wichtig machen will, wird bei mir auf Granit beissen.
 
Gibt es wirklich einen Jäger der mit einem vernünftig redet, der Nachts durch den Wald läuft???? Mir ist keiner bekannt, waren alle unverschämt und einer hat damit gedroht seine Waffe aus dem Auto zu holen, also die Jungs aufgeregt rumhüpfen lassen und sein eigenes Ding tun.

War alles in der Fränkischen Schweiz, bei den besagten Waffennarr wollte ich eigentlich einen Nachtcache legen, das würde der Kerl aber nicht verkraften.

Ciao
 

Livingdream

Geocacher
1887 schrieb:
Da würde ich mich dann aber ein wenig umfassender informieren, es gibt auch in Bayern ein Jagdgesetz.

Die Jagdgesetze der Länder betreffen einzig und allein Angelegenheiten, die die Jagd und die Ausübung der Jagd durch die Jäger betreffen. Im Jagdgesetz steht nichts, was für nicht-Jäger von Belang wäre!

Wer was im Wald darf ist im Bundeswaldgesetz und den ensprechenden Landesregelungen festgelegt. Was das Betreten betrifft sagt es:

Bundeswaldgesetz
§ 14 Betreten des Waldes
(1)
1 Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
2 Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2)
1 Die Länder regeln die Einzelheiten.
2 Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/

Ganz klar bedeutet das: Jeder Erholungssuchende darf zu Fuß Tag und Nacht den Wald betreten (wohlgemerkt den ganzen Wald, und nicht nur die Waldwege).
Länder und Gemeinden dürfen dieses Betretungsrecht nur auf der Grundlage eines Landes-Gesetzes in begrenztem Umfang und in eindeutig beschilderten Gebieten per Verorrdnung einschränken.(z.B. ausgewiesenes Naturschutzgebiet, Schonungen, oder ein zeitlich befristetes Betretungsverbot ( Wildschutzgebiete) in Brutzonen oder bei Gefahren wegen Holzfällarbeiten).
 

Inder

Geowizard
GermanSailor schrieb:
Darf man fragen, warum Du was gegen die Jagd hast?

Es gibt viele Gründe. Hier ein paar:

Zum einen verabscheue ich das Töten von Tieren zum Spaß oder als sogenannten "Sport". Das ist auch der wichtigste Grund.

Auch wenn es manche gerne so darstellen: Die Jagd hat mit Nahrungsbeschaffung nichts mehr zu tun. Auch wenn manche Jäger das Wild teilweise selbst essen oder (gegen teures Geld) an Restaurants verkaufen.

Die Gruppe der Jäger zieht (wie andere, uniformierte oder bewaffnete Gruppen auch) einen überdurchschnittlichen Anteil psychisch auffälliger Individuen an. Offenbar glauben manche Menschen, Ihr Selbstwertgefühl dadurch aufzubessern, dass Sie eine Waffe und/oder eine Uniform tragen. Auch Militär, Polizei etc. haben mit diesem Phänomen zu kämpfen.

Die Regulation und Gesundhaltung des Tierbestandes ist sicher nicht mehr im Vordergrund, wenn einzelne Personen tausende von Euros auf den Tisch blättern, damit sie einmal einen Keiler (oder noch schlimmer einen Löwen, Elefanten etc.) abschießen dürfen.

Die angeblichen Wildhüter haben bereits einige Tierarten bei uns ausgerottet. Teilweise wurden diese wiederangesiedelt, damit den Jägern die Ziele nicht ausgehen.

Ein schönes Beispiel hatten wir hier in Bayern, mit Bruno, dem Bären. Monatelang war es angeblich nicht möglich, das Tier aufzuspüren und zu betäuben. Obwohl es gemütlich vor der Polizeistation spazierenging, von einigen Leuten über mehrere Stunden beobachtet und gefilmt wurde (die örtlichen Behörden wurden dabei live via Handy vom Standort informiert). Kaum war der Abschuss erlaubt, wurde der Bär noch vor Tagesanbruch erschossen. Es geht um das Töten, nicht um das Schützen!

u.v.a.m.
 

Windi

Geoguru
Inder schrieb:
In Bayern haben wir da einen ganz klaren Vorteil:

Allgemeines Betretungsrecht:

Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald (...) ist jedermann gestattet (Art. 141 Abs. 3 Bayerische Verfassung, Art. 21 Abs. 1 BayNatSchG1).

Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayWaldG2).


Benutzung von Wegen:

Jeder darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, wenn sich die Wege dafür eignen, auch Rad fahren und reiten. Der Fußgänger hat Vorrang (Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG1).Das Radfahren und Reiten abseits der Wege oder auf un-geeigneten Wegen ist im Wald nicht erlaubt (Art. 25 Abs. 2 BayNatSchG1).


Deshalb kann uns keiner - also auch nicht der Grundbesitzer und schon gar nicht der Jagdpächter - verbieten, bei Tag oder Nacht durch den Wald zu wandern. Auch Schilder wie "Privatweg - Durchgang verboten" interessieren nicht, sofern sie nicht in einem Industrie- oder Wohngebiet angebracht sind. Auch Reiter, die sich eventuell gestört fühlen, ziehen klar den kürzeren.

Wenn ich mir Artikel 21, Absatz 2 anschaue bin ich mir da gar nicht so sicher ob ein Jäger das Betreten nicht doch untersagen kann.

Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit).

Aber wenn man sich ordentlich benimmt und nicht grölend durch den Wald rennt sollte es auch hier keine Probleme geben.
 

Ilsebilse

Geomaster
GermanSailor schrieb:
... und den meisten Jägern geht es nicht darum zu töten, sondern um die Beschäftigung in und mit der Natur. Es werden Zäune gebaut, Wildfütterungen angelegt usw. Alles in allem eine Menge arbeit, die nichts mit "abballern" zu tun hat.

Beschäftigungen in und mit der Natur gibt es viele, die nicht das Töten von Tieren zum Mittelpunkt haben. Und gerade die von Dir angemerkte Winterfütterung ist auch unter Jägern nicht unumstritten - die hat nämlich sehr viel damit zu tun, einen starken Wildbestand durch den Winter zu bekommen, der dann im folgenden Jahr natürlich dezimiert werden muß, um Feld- und Flurschäden zu vermindern.... :roll:

Die aktiven Jäger, die ich kenne, sind wenigstens so ehrlich zuzugeben, worum es ihnen geht: Wild zu erlegen. Natürlich gehört das drumherum dazu. Aber Hegen und Pflegen tut die Natur auch jedes aktives Mitglied in den diversen Naturschutzvereinen. Und die gehen oftmals sehr viel netter mit ihren Mitmenschen um, die sich in der Freizeit in der Natur aufhalten möchten.

Die Jäger in meinem Bekanntenkreis (immerhin 5 Personen) sind durchaus sympathische, umgängliche Menschen, die interessanterweise meine Kritik an manchen (anderen) Jägern teilen. Zwei davon jagen inzwischen nicht mehr aktiv, zum einen weil sie das Gehabe und Getue iherer "Kollegen" einfach leid sind, zum anderen, weil sie keinen Spaß daran haben, Tiere zu töten.

Die Jäger, die mir beim Cachen begegnet sind (tagsüber, auf Wegen) waren leider durchweg unhöflich bis arrogant. Einer wollte uns sogar weismachen, das wir nicht auf öffentlichen Wanderwegen in den Wald dürften, wir würden dadurch die Rehe auf die Straße hetzen - es war wohlgemerkt mittags, weder Schonzeit noch war irgendetwas ausgeschildert. :shock:

Meiner Meinung nach wäre die Jägerschaft gut daran bedient, vernünftige Öffentlichkeitsarbeit zu machen und die arroganten, geltungssüchtigen Vertreter ihrer Zunft vor die Tür zu setzen.
 

HH58

Geomaster
In Wildschutzgebieten sitzen aber auch selten Jäger, die das dort geschützte Wild abknallen ...
 

wutzebear

Geoguru
Neulich, bei einem Cache erlebt: eine große Lichtung im Wald, bereits ab Weg dorthin als Wildruhezone ausgeschildert. Am Rand der Lichtung ein schön großer Hochsitz, am anderen Rand eine Halterung mit Salzleckstein. Fehlen nur noch die Treiber, die das Wild vor die Flinte bringen. :evil:
 

El_Rolfo

Geomaster
Und hier der nächste Fall:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=homepage&itemid=9999&detailid=371255

Diesmal am Niederrhein.

Gruss Rolf
 

N 48.1

Geocacher
General-Anzeiger schrieb:
...Der 73-jährige Hobby-Jäger...feuerte seine Schrotflinte ab...

Evtl sollte in Zukunft ein Stahlhelm mit Blinklicht + Kugelsiche Weste + Martinshorn im Rucksack zur Standardausrüstung zählen

*Kopfschüttel*
 

Livingdream

Geocacher
Windi schrieb:
Wenn ich mir Artikel 21, Absatz 2 anschaue bin ich mir da gar nicht so sicher ob ein Jäger das Betreten nicht doch untersagen kann.

Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Bei der Ausübung des Rechts nach Abs. 1 ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit).

.

Ganz im Gegenteil, diese Reglung verpflichtet jedermann, also auch einen Jäger, ausdrücklich, die Rechteausübung anderer (z.B. dein Betretungsrecht) nicht zu verhindern und nicht zu beeinträchtigen. Und jedermann solls bei der Ausübung seiner Rechte rücksichtsvoll vorgehen. Deutlicher geht es gar nicht.

Was deine Rechte alsWaldbesucher sind, steht im Landeswaldgesetz und dem Naturschutzgesetz des jeweiligen Landes, bzw. im übergeordneten Bundeswaldgesetz.

Jäger -sofern sie nicht Forstbeamte sind - sind Privatpersonen, die im Besitz eines Jagdscheines sind und sind anderen Waldbesuchern gleichgestellt. Als Jagdpächter, haben sie das Jagdausübungsrecht gepachtet, aber nicht den Wald. Und sie haben keinerlei polizeiliche Befugnisse gegenüber anderen Bürgern und sind nicht befugt, dir etwas anzuordnen. (Sofern du nicht wilderst, oder gerade einen Hochstand absägst)

Etwas anders verhält es sich bei Forstbeamten oder amtlich bestätigten Jagdaufsehern. Als Beamter oder Jagdaufseher hat er hoheitliche Befugnisse und sein Aufgabengebietg umfasst den Jagdschutz ( Die Abwehr von Gefahren für Wald und das Wild). Aber auch der Forstbeamte oder der beamtete Jäger kann ausschließlich im Rahmen des Landeswaldgesetztes oder des Naturschutzgesetztes handeln. Er muss sich dabei aber auf geltende Gesetze und Verordnungen stützen und darf nicht willkürlich vorgehen. Was dir also im Gesetz erlaubt ist, darf ein Förster nicht verbieten.

Und er hat lediglich das Recht, bei Verstößen gegen Verordnungen deine Personalien festzustellen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Dazu muss er sich auf Anfrage sogar per Dienstausweis legitimieren. Mehr darf er nicht!

Für Näheres guckst du hier: http://www.globusline.de/Downloads/jaeger.pdf

Und dass Förster (nicht Jäger!) Geocacher in ihrem Wald auch mögen, zeigt die Landesforstbehörde von Rheinland Pfalz. guckst du hier: http://www.wald-rlp.de/index.php?id...]=686&tx_ttnews[backPid]=672&cHash=e99f9d4757

Und bitte sich vor Augen halten: wir sind nin einem Rechtsstaat, wo ich nicht vor jedem mit einer grünen Jacke und einem lustigen Hut ins Duldungskoma fallen muss. Der Wald darf von allen jederzeit betreten werden, sogar der Privatwald (Bundeswaldgesetz)
 
A

Anonymous

Guest
Ilsebilse schrieb:
Meiner Meinung nach wäre die Jägerschaft gut daran bedient, vernünftige Öffentlichkeitsarbeit zu machen und die arroganten, geltungssüchtigen Vertreter ihrer Zunft vor die Tür zu setzen.

Absolut richtig!
 

Livingdream

Geocacher
Allein schon wegen der tollen Musik lohnt ein Besuch hier: http://jagdschule-emsland.de/

14 Tage Vollpension im Wellnesshotel und man hat das "grüne Abitur" und dann gehts ab mit dem Schießgewehr in den Wald. Geocacher verjagen.

Aber bitte nicht rumballern dabei: http://www.geoclub.de/viewtopic.php?t=4824
sonst ist das Schießgewehr weg: http://www.geoclub.de/ftopic16078.html

Wie man sieht, ist nicht nur in Sachsen der Aufenthalt im Wald gefährlich.
 

Livingdream

Geocacher
KoenigDickBauch schrieb:
[Mein Neffe hat das vor kurzem in Bayern gemacht. Also ihr lieben in Bayern es ist (nun) auch gefährlich. :D

KDB

Die Bayern sind Gefahr gewöhnt. Schon seit Königs Zeiten hat ein Herr Baron oder ein Herr Minister auf der Diplomatenjagd anstelle des kapitalen Hirschs so manchen Treiber zur Strecke gebracht. Nach der dritten Maß wackelt der Lauf schon mal.
 
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