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WICHTIG! Naturschutz erfordert Cacheentfernungen!

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carolli

Geocacher
eigengott schrieb:
carolli schrieb:
ich bin ja ebenfalls wie Du für den Schutz der Natur. Ich möchte hier nur gerne die Verhältnissmäßigkeit gewahrt sehen.

Weniger als 2% der Flächen in Deutschland stehen unter Naturschutz. Und selbst diese Flächen sind meist durch ein offizielles Wegenetz gut erschlossen. Dazu kommen noch Rastplätze, Aussichtspunkte etc. die ebenfalls betreten werden dürfen und die sich oft für einen Geocache (>Micro) eignen. Und ein Weg hört nun mal am Wegesrand auf, nicht drei Meter daneben.

Wenn du das unverhältnismäßig findest, beschwere dich bei der zuständigen Kommune, sie mögen doch die Verordnung für das NSG ändern (z.B. Wegegebot auflockern). Bis dahin trägst gerade Du als Cacheowner ein gewisses Maß an Verantwortung dafür, daß geltendes Recht beim Verstecken und Suchen eingehalten wird.

Hallo Eigengott,

bei diesem Thema waren wir ja schonmal. Hier hat jmd schon geschrieben, daß die Welt nicht digital, sondern analog ist. Und den Sinn eines NSG möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Die Frage, die sich mir einfach stellt, ist: "Beeinträchtige ich das NSG, wenn ich ein paar Meter neben dem Weg einen Cache verstecke?" Das kann dann ja jeder Cacheowner mit sich selbst ausmachen. Du schreibst, daß ein Cacheowner "ein gewisses Maß an Veranwortung" hat. Ich glaube, der Owner hat die volle Verantwortung!
Man liest regelmäßig von Polizei- und Kampfmittelräumeinsätzen an sensiblen Orten. Das halte ich für extrem bedenklich, aber IMHO ist noch keinem Cacheowner was "passiert".
Hier wird uns suggeriert, das ein Cache ein paar Meter vom Weg weg in einem NSG einen Straftatbestand erfüllen könnte... Es lebe der Mikro am Strassenschild....

Gruß

Oliver

Team carolli
 

elho

Geowizard
AndreasK schrieb:
Hallo, prima dass Du auch selber nochmas den direkten Dialog suchst. :up:

AndreasK schrieb:
Diese, sowie du beschreibst, DRECKSARBEIT ist die Aufgabe der Administratoren der artigen Foren ihre Mitglieder auf den aktuellen Stand zuhalten
Nur am Rande bemerkt, aber das ist falsch, die Aufgabe der Administratoren ist das Forum technisch am Laufen und frei von hier im Forum stattfindenden Unregelmaessigkeiten wie z.B. Beleidigungen oder Spam freizuhalten, letztere Aufgabe uebernehmen auch (und primaer) die Moderatoren der einzelnen Unterforen.
Letztendlich ist es eines jeden eigene Aufgabe sich selber zu informieren, aber in der Gemeinschaft ist einfach jeder gleichermassen und keiner mehr als andere gefragt, Neuigkeiten, die er erfaehrt zum Gemeinwohl weiterzuleiten.

AndreasK schrieb:
Im NSG gilt das Wegegebot, in einem normalen Wald bis auf gewisse Einschränkungen nicht.
Ob es nun dort vielleicht doch auch ein NSG gibt und die Forstbehoerde nur der falsche Ansprechpartner war, oder das Beispiel nicht so toll war, keine Ahnung, aber ein gutes Beispiel sind sicher die Begegnungen mit Rangern im Nationalpark Eifel, die ja dort fuer die Ueberwachung des Wegegebots zustaendig sind. Nach meiner beschraenkten eigenen, aber auch der von Bekannten berichteten und der irgendwo hier auf einer der vorigen Seiten wiedergegebenen Erfahrung zeigen diese sich da in den meissten Faellen doch eine tolerante Abschaetzung der Verhaeltnismaessigkeit bei der 3m eher die Untergrenze sind. Konkret wies mir bei einem netten Gespraech zu dem Thema ein Ranger zu meiner Ueberraschung eine gut 20m abseits vom Weg liegende Stelle als voellig ok aus, als dass ich da ruhig hingehen und ein Foto von der tollen Landschaft machen koenne. :schockiert: :smile:

Nicht falsch verstehen, damit will ich jetzt keinen Streifen von X Metern oder sonstwas einfordern, sondern als Anregung sehen, dass man in bestimmten Faellen - gerade wenn dort neben dem Weg keine bedrohte Tier- oder Pflanzenwelt ansaessig ist, wegen derer das NSG existiert - eben doch auch mal eine naturvertraeglich versteckte Dose wenige Meter neben dem Weg belassen kann.

AndreasK schrieb:
Dieses Naturschutzgesetz endet nicht mit der Grenze des Kreis Aachen, es gilt für ganz NRW.
Ja genau deshalb habe ich ja auch die allererste nur Aachen umfassende Karte bemaengelt (nun haben wir ja wie gesagt auch deutschlandweite) und auch Interesse an den umliegenden Landkreisen. :smile:

AndreasK schrieb:
Wenn du bemüht bist, dein Cache freiwillig zu entfernen, dann werde ich außer Danke sagen nicht weiteres
unternehmen.
Nein ich habe keinen liegen, aber im allgemeinen Interesse der betroffenen Cacheleger, moechte ich doch auch nochmal nachhaken, ob denn da nun wirklich jeder innerhalb einer Woche in den Wald hechten muss um alles einzusammeln bevor Unbill droht, zumal das ganze ja offenbar schon seit ein paar Wochen im Gange ist und die Caches eher zu den kleineren Problemen gehoeren, wie Du zitiert wurdest?
 

elho

Geowizard
Blue Savina schrieb:
Ich habe ganz sicher nichts gegen Naturschutz. Aber dann bitte Naturschutz der Natur wegen und bitte nicht Naturschutz der Gesetzeslage wegen. So halten es wohl auch die allermeisten Geocacher, wenn sie sich in der Natur bewegen. Das belegen allein schon die zahllosen Threads zu diesen Themen.
Schoen gesagt. Und es ist ja auch gerade das Geocachen, was einen aus der Stadt rausfuehrt und die Schoenheit der Natur aufzeigt und so auch das Verstaendnis ihrer Belange foerdert.
 

hustelinchen

Geoguru
elho schrieb:
Und das dort Tiere durch Stoerung verenden muessen, liesse sich aus anderer Perspektive betrachtet natuerlich auch durch Massnahmen verhindern, die dafuer sorgen, dass da keines der betroffenen Tiere rein kann.

Wie kommt man denn auf so was? Den Vorschlag finde ich selten albern. :???: Gut dass Fledermäuse nicht lesen können.

elho schrieb:
Und es ist ja auch gerade das Geocachen, was einen aus der Stadt rausfuehrt und die Schoenheit der Natur aufzeigt und so auch das Verstaendnis ihrer Belange foerdert.

So sehe ich das auch. Es gäbe doch recht wenig Naturschützer, wenn jedes Gebiet komplett gesperrt würde. Nur das Kennenlernen der Flora und Fauna und das daran beteiligt sein fördert das Verständnis und die Bereitschaft sich einzubringen. Keiner wird was schützen wollen was er nicht kennt.



elho schrieb:
damit meinte ich nichtmal Monschau selber, sondern einfach die Region der Eifel,

Das würde mich auch interessieren. Wollte eigentlich über Ostern in der Eifel Urlaub machen und hatte an lange Wanderungen gedacht, natürlich mit dem Ziel am Ende jeder Wanderung eine Dose zu finden.
 

elho

Geowizard
Lion & Aquaria schrieb:
Ich schütze ein Tier, das in einem Raum gestört werden kann doch nicht vor der Störung, indem ich es gar nicht mehr in diesem Raum reinlasse, der für ihn offensichtlich überlebenswichtig ist?!
Erstens reden wir von einem Bunker, nicht einem natuerlichen Lebensraum wie einer Hoehle.
Zweitens scheint Formulierung (und meinen bescheidenen Biologiekenntnissen) zu folge nicht der Raum an sich ueberlebensnotwending, sondern die Tatsache nicht fruehzeitig aus dem Winterschlaf geweckt zu werden.
Und drittens schuetze ich in der Tat auch Rehe vor dem Tod auf der Autobahn, indem ich Wildzaeune aufstelle und Bruecken oder Tunnel zum Uebergang schaffe und nicht in dem ich die Autobahn sperre.
Und wenn es z.B. doch um noetigen Lebensraum fuer Fledermaeuse geht, dann stoert es mich auch nicht im geringsten wenn die Bunker mit entsprechender Hinweistafel ueber Winter in das Bauwerk nicht schadender Weise versperrt werden.

Aber Plaene (ja es sind nur solche, aber egal wie definitiv die sind oder nicht, kann ich sie schlecht finden ;)) a la "am einfachsten machen wir die ganz dicht" finde ich nun eben ganz daneben.
Denkmalschutz und Erhalt geschichtlicher Relikte sind fuer mich nicht weniger hehre Ziele als der Naturschutz.
 

elho

Geowizard
hustelinchen schrieb:
Wie kommt man denn auf so was? Den Vorschlag finde ich selten albern. :???: Gut dass Fledermäuse nicht lesen können.
Zum einen s.o.. Und wie kommst Du rein auf Fledermaeuse? Da ja von einer Sperrung bis auf 4 Wochen im Jahr die Rede war, kann es doch nicht nur um den winterlichen Fledermausschutz gehen, oder?
Was genau sich da noch so tummeln koennte weiss ich nicht, entsprechend allgemein und vage konnte ich das auch nur formulieren - offenbar dem Verstaendnis abtraeglich.
Im Rahmen bedrohlicher Stoerung kann ich mir z.B. mittlere Saeugetiere, die da eine Hoehle fuer ihre Geburt und Aufzucht ihrer Jungen gefunden zu haben glauben, vorstellen. Diese liessen sich aber z.B. sicher leicht mit einer von Menschen ueberwindbaren Umzaeunung davon abhalten und zum finden einer geeigneteren Unterkunft bewegen.

Das Beispiel macht das hoffentlich deutlicher, ohne dass das nun auch noch im Detail auf Zutreffen und Eignung untersucht werden muss - das die Leute vom Fach besser wissen, was es da an sicher zahlreichen naturvertraeglichen Moeglichenkeiten gibt. ist mir auch klar.

Aber das ganze ist ja garnicht das eigentliche Thema und sollte nur nebenbei sagen, dass man auch Interessen vereinen koennte statt nur moeglichst einfach die eigenen umzusetzen.
 

epaphras

Geocacher
AndreasK schrieb:
Mein Auftrag lautete jeden zur polizeiliche Anzeige zubringen ....
Hallo AndreasK,
es wäre klasse, wenn Du Dich kurz vorstellen würdest.
Was sind Deine Aufgaben und Deine - auch örtliche - Zuständigkeit?
Wo sind für Dich aus naturschutzrechtlicher Sicht die hauptsächlichen Probleme beim Geocachen.
Danke!
Gruß, Epaphras
 
OP
Lion & Aquaria

Lion & Aquaria

Geowizard
carolli schrieb:
Könntest Du uns bitte verraten von wem Du diesen Auftrag erhalten hast. Mehr würden mich noch die genauen Verstöße interessieren, die Du zur Anzeige bringen sollst.
Hier würde mich die entsprechende Arbeitsanweisung interessieren. Oder sollst Du alle Menschen bei kleinsten Verstößen anzeigen?
Da Andreas noch nicht wach ist, antworte ich nochmals auf diese Frage.
Wie bereits im Ausgangsposting beschrieben, ist Andreas ein ehrenamtlicher Mitarbeiter, welcher von der Unteren Landschaftsbehörde des Umweltamtes der StädteRegion Aachen mit seinen Aufgaben betraurt wurde. Das sollte eine ausreichend genaue Angabe des Auftrgsgebers sein, denn genauer geht das nicht.

AndreasK schrieb:
Mein Auftrag lautete jeden zur polizeiliche Anzeige zubringen...
Darin sehe ich auch eine genaue Angabe seiner Arbeitsanweisung und das entspricht auch dem, was mir der zuständige Ansprechpartner in der Behörde gesagt hat.
Dass Andreas uns nun kontaktiert hat, beruht auf eigener Motivation, um uns eine Chance in Form von Informationen zu geben. Die eigentliche Aufgabe ist tatsächlich nur das Sichern der Bereiche (evtl. neue Zäune, Hinweisschilder etc.) und das Patrouillieren in den Bereichen, um Knöllchen zu verteilen.

elho schrieb:
Nicht falsch verstehen, damit will ich jetzt keinen Streifen von X Metern oder sonstwas einfordern, sondern als Anregung sehen, dass man in bestimmten Faellen - gerade wenn dort neben dem Weg keine bedrohte Tier- oder Pflanzenwelt ansaessig ist, wegen derer das NSG existiert - eben doch auch mal eine naturvertraeglich versteckte Dose wenige Meter neben dem Weg belassen kann.
An der Stelle frage ich mich diesmal, ob Du den Thread mitgelesen hast.
Die Gesetze - und das habe ich gestern nochmal im Detail nachgefragt - erlauben null Meter Abeichung von offiziellen Wegen (abgesehen vom mehrfach zitierten Gegenverkehr-Beispiel). Jegliche Ausnahmeregelung wurde abgelehnt, da in der Vergangeheit so extrem schlechte Erfahrungen gemacht wurden, dass jetzt knallhart um- und durch-gesetzt wird, was im Gesetz steht.

Aqua
 

epaphras

Geocacher
Lion & Aquaria schrieb:
AndreasK schrieb:
Mein Auftrag lautete jeden zur polizeiliche Anzeige zubringen...
... das Patrouillieren in den Bereichen, um Knöllchen zu verteilen.Aqua
- Insoweit würden mich seine Befugnisse schon interessieren. Soweit ich informiert bin, sind ehrenamtliche Landschaftswächter eben nicht befugt, Personalien von vor Ort bei einer möglichen Ordnungswidrigkeit aufgefundenen Personen festzustellen und Knöllchen zu verteilen! Eine Feststellung von Personalien ist ihm - wie jedermann - nur beim Vorliegen einer Straftat, nicht bei einer Ordnungswidrigkeit gestattet. Knöllchen kann nur die entsprechende Behörde erteilen, nicht der ehrenamtliche Landschaftswächter.

- Für welchen Bereich ist er überhaupt örtlich zuständig?

- Entsprechende Fundstellen in Gesetzen oder Verordnungen wären willkommen.
 

Sonitator

Geocacher
Hallo AndreasK

Ich begrüße es, dass du dich hier zu Wort meldest! Einige Erläuterungen sind aufschlussreich. Was mir besonders aufgefallen ist:
"Mein Auftrag lautete jeden zur polizeiliche Anzeige zubringen" Das heisst: Die Umweltbehörde wälzt ihre Arbeit möglichst einfach auf ihre (ehrenamtlichen?) Mitarbeiter ab, so dass sie sich selbst nicht damit rumärgern müssen.
Damit geht Automatisch auch einher, dass es natürlich keine Toleranz geben kann, denn du folgst den Anweisungen des Auftraggebers (und den Gesetzen) - und musst dies auch genau tun (Dafür habe ich Verständnis). Und die Behörde möchte sich nicht die Mühe machen, irgendein Entgegenkommen zu leisten, da dies Arbeit bedeutet und nicht notwendig ist.
In diesem Zusammenhang auch danke für dein Mühe, die du dir hier machst (wenn auch nicht in der Art, wie ich sie begrüßt hätte). In meinen Augen wäre dies Aufgabe der Behörde gewesen.

Nochmals meine Meinung zu diesen Null Metern Toleranz: In meinen Augen ist dies nur dadurch gerechtfertigt, dass es gesetzlich so verankert ist. Es ist nicht abzustreiten, dass es es auch anders ginge, da dies bereits an anderer Stelle (siehe z.B. die Zusammentreffen mit den Rangern) geschehen ist.
@Aqua: In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, welche Erfahrungen hier konkret gemeint sind:
Lion & Aquaria schrieb:
Jegliche Ausnahmeregelung wurde abgelehnt, da in der Vergangeheit so extrem schlechte Erfahrungen gemacht wurden
 
OP
Lion & Aquaria

Lion & Aquaria

Geowizard
Blue Savina schrieb:
@Aqua: In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, welche Erfahrungen hier konkret gemeint sind:
Lion & Aquaria schrieb:
Jegliche Ausnahmeregelung wurde abgelehnt, da in der Vergangeheit so extrem schlechte Erfahrungen gemacht wurden

Die Aussage bezog sich nicht direkt auf Geocacher - war von mir etwas schlecht formuliert. Auch das Wort "Erfahrungen" sollte eher durch "Vorfälle" oder "aufgetretene Probleme" ersetzt werden. Ich bitte dies zu entschuldigen - war wohl noch nicht ganz wach ;)

Daher diesmal im Detail:
Laut Aussage der Behörde wurde z.B. beobachtet, dass in einem Hang / einer Felswand ein Brutgebiet war, in dem in den letzten Jahren die Anzahl der Nester zurückging bzw. verlassene Nester mit abgestorbenen Eiern entdeckt wurden.
Nun hat die Behörde festgestellt, dass sich ein Klettercache befindet und der Rückgang der Brut zeitlich mit dem Verstecken des Caches zusammenfällt, was den Schluss nahebringt, dass die brütenden Vögel durch Cacher aufgeschreckt und schließlich "vertrieben" worden sind.
Mir ist klar, dass so ein T5-Cache nicht gerade 500 Leute jährlich anlockt, aber offensichtlich haben schon ein paar Leute alle paar Monate dazu gereicht, die Tiere dauerhaft zu vertreiben.

Daher sind jegliche T5-Caches in geschützten Steinbrüchen etc. (nochmal abgesehen vom sicherheitlichen / grundrechtlichen "Betreten verboten") auf die "schwarze Liste" gekommen

So ähnlich verhält es sich mit Caches, die in Höhlen oder auch Bunkern liegen.
Hier wurde mir im Detail (wie bereits erwähnt) erklärt, dass vor allem bei der Fledermaus folgendes Problem besteht: Wenn jemand in die Höhle / den Bunker hineingeht, wird die Raumtemperatur ,wenn auch nur leicht, aber für das Tier merklich, erhöht. Dadurch wacht das Tier kurzfristig auf, was zur Folge hat, dass die eingelagerten Reserven nicht mehr bis zum Ende der notwendigen Ruhezeit halten.
Daher bedeutet dieser "Eingriff" in 90% der Fälle den Tod für das Tier (Zitat des zuständigen Ansprechpartners der Behörde).

Dies sind natürlich extremere Fälle und ich denke, dass zumindest hier die Vorgehensweise nachvollziehbar ist.

Des weiteren gibt es aber wohl sehr viele "Unbelehrbare", die trotz Abmahnung am nächsten Tag wieder im gleichen Wald abseits der Wege oder in sonstigen "Sperrgebieten" angetroffen werden.
Da man hier schlecht sagen kann, "Der Spaziergänger hat keinen sinnvollen Grund, quer durch den Wald zu gehen, aber wenn er sich als Geocacher legitimiert, hat er ja eine Daseinsberechtigung", finde ich persönlich absolut richtig, dass ein komplettes Verbot bzw. ein riguroses Wegegebot durchgesetzt wird.

Die NSGs wurden ja von irgendeinem Sachkundigen geprüft und entsprechend der Notwendigkeit als solche deklariert und abgegrenzt und zu dieser Abgrenzung gehört auch das Wegegebot.
Abgesehen davon denke ich, dass es absolut unrealistisch und keineswegs durchführbar wäre, bei jedem Cache vor Ort zu überprüfen, ob auf den 5m, die man vom Hauptweg durch den Wald läuft etwas ganz besonders schützenswertes zertreten werden könnte oder nicht.
Wie soll ein Reviewer weit entfernt dies per Landkarte bemessen können? Oder soll etwa bei jedem neuen Cache der zuständige Landschaftswächter raus fahren und mit dem jeweiligen Owner die Lage besprechen?
Das ist absolut nicht durchführbar!
Außerdem würde dann mit jedem Cache ein spezieller Sonderfall geschaffen, der dem Gesetz aus einem vor Ort vorliegenden Grund widersprechen darf.
Ich denke, das ist definitiv nicht im Sinne des NSGs, da dieses ja - wie oben bereits gesagt - aus einem bestimmten Grund mit den bestehenden Gesetzen eingerichtet wurde.

Das NSG-Gesetz - wie fast alle Gesetze - schert nunmal leider alle über einen Kamm, aber wenn dies nicht so wäre, würde jeder mit irgendeinem speziellen Grund eine Sonderbehandlung einführen. Und da dies nicht praktikabel ist, wurden feste Leitlinien erlassen, die für die Allgemeinheit gültig sind.

Aqua

@epaphras:
Die Beantwortung Deiner Fragen bezüglich Einsatzgebiet, Legitimation und Gesetztesvorlage überlasse ich Andreas bewusst selber, da mir hierzu die genauen Angaben fehlen.
 
OP
Lion & Aquaria

Lion & Aquaria

Geowizard
Blue Savina schrieb:
In diesem Zusammenhang auch danke für dein Mühe, die du dir hier machst (wenn auch nicht in der Art, wie ich sie begrüßt hätte). In meinen Augen wäre dies Aufgabe der Behörde gewesen.
An der Stelle möchte ich nochmals den Vorwurf an gc.com richten.
Ein Außenstehender muss nicht wissen, wer der richtige Ansprechpartner ist, aber dass die "Mutter" des Cachens es nicht mal für nötig hält, einen Hinweis zu geben, an wen man sich richten kann, geschweige denn, denjenigen direkt zu kontaktieren (Weiterleitung der Mail an einen deutschsprachigen Mitarbeiter) finde ich ignorant und erhlich gesagt auch ziemlich arm.

Aqua
 

argus1972

Geowizard
Hm, ich überlege gerade, wie sich die Funktion der Ehrenamtlichen samt staatsgewaltiger Befugnisse so grundgesetzlich verhält. :???:
Hat da jemand Ahnung?
Ich meine das jetzt nicht provozierend, sondern eher ziemlich verdutzt.

Wenn es so einfach geht, "Irgendwen" mit erweiterten Befugnissen auszustatten, steht ja aus gegebenem hessischen Anlass zu befürchten, dass sich demnächst die ALGII-Bezieher schon mal in gewissen Landesteilen auf längere Wanderungen mit reichlich Macht über Otto-Normaltrekker einstellen können.

Wie gesagt, das soll keine Provokation sein!

Hoffentlich bringt Andreas etwas Licht ins Dunkel.
 
OP
Lion & Aquaria

Lion & Aquaria

Geowizard
argus1972 schrieb:
Wenn es so einfach geht, "Irgendwen" mit erweiterten Befugnissen auszustatten, steht ja aus gegebenem hessischen Anlass zu befürchten, dass sich demnächst die ALGII-Bezieher schon mal in gewissen Landesteilen auf längere Wanderungen mit reichlich Macht über Otto-Normaltrekker einstellen können.

Ganz so weit hergeholt ist die Vorstellung gar nicht.
In der deutschsprachigen Gemeinschaft im benachbarten Belgien werden seit einige Jahren Arbeitslose in Rahmen einer ABM als sogenannte "Stuarts" eingesetzt. Ihre eigentliche Funktion ist es, den Leuten in der Stadt z.B. bei der Orientierung zu helfen, andere Aufgabe ist aber auch das Verteilen von Strafzetteln für jeglichen Krams (Falschparken, Müll auf die Straße werfen etc.) und dieser Teil überwiegt in der Realität wesentlich.
Aus gegebenem Anlass werden diese Person von den Bürgern auch abwertend "Arbeitslose in blauen Jacken genannt".
Unterschied ist natürlich, dass hier nicht Ehrenamtliche agieren, sondern eben ehemalige Arbeitslose im Dienste der Stadt.

Aber wie Du schon sagst, Andreas wird uns da hoffentlich genau über seine Befugnisse etc. in Kenntnis setzen.
Solte da keine Klarheit geschaffen werden können, werde ich die Behörde nochmals kontaktieren und dort nachfragen.

Aqua
 

mani.ac

Geomaster
epaphras schrieb:
mani.ac schrieb:
Andersrum hätte ich erwartet dass alles rund um die Wehebachtalsperre (LNVH etc) reif für das Archiv wären...
Warum? Sie liegen alle nicht im Naturschutzgebiet!

Eben...

Aber gerade diese Gebiete hätte ich als schützenswert angesehen und vollstes Verständnis gehabt wenn es dort NSG gäbe.

Und auch wenn dieser Schutz der Biber nicht von einer Behörde geregelt wird macht sich ein verantwortungsvoller Owner Gedanken und stellt vor den Fund ein Rätsel damit ein Massenauftritt in einem sensiblen Gebiet vermieden wird.

Ich hoffe mein Post kommt so besser rüber....
 

mani.ac

Geomaster
epaphras schrieb:
mani.ac schrieb:
... und jeder "blöde" Anfänger lässt ne Filmdose fallen und macht nen Tradi draus...
Wer ist gemeint - dieser Ton ist traurig!

Tschuldige, jetzt verstehe ich den Zusammenhang.

Nein ich meinte nicht die Serie an sich oder Dich als Owner, sondern alle Dosen die rund um die Talsperre liegen.
Ich hätte erwartet dass grade dieses Gelände schützenswert gewesen wäre.
 

argus1972

Geowizard
Zur Naturschutzthematik an sich habe ich eine eigene Meinung, die ich an verschiedenen Stellen im Forum auch schon deutlich zur Sprache gebracht habe, daher soll das jetzt nicht das Thema sein.

Um aber meinen Gedanken mal weiter zu spinnen: Was ist der nächste Schritt? Wo endet das Gesetz, wo fängt Willkür an?
Was macht der Premiumwanderwegwanderer wenn er mal muss? Muss er auf dem Weg bleiben? Wird er dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt?
Wie verhält es sich mit Makrofotografie der schützenswerten Flora, für die man teilweise ziemliche Verrenkungen machen muss? Das Kraut wächst halt meistens nicht auf den Wegen.
Wo endet blinde Pflichterfüllung der Vertrauensposition und wo beginnt der gesunde Menschenverstand?
Aus eigener Erfahrung kann ich behaupten, dass es garantiert zu unschönen Szenen mit harmlosen Wanderern kommen wird, weil alles zu schwammig interpretiert werden kann und muss.
Beispiel: Ich wurde mal in der Wahner Heide bei Köln (Naturschutzgebiet) an einem auf jeder Karte als solchen eingetragenen Aussichtspunkt von der MP, die über das Wohl des ehemaligen Truppenübungsplatzes wacht, hopp genommen, weil eben dieser Ort gefährlich verboten NEBEN dem Weg lag. Nach der Argumentation samt Wanderkarte war das Thema für die Jungs in Grün zwar zu deren Missfallen und meiner deutlich zur Schau gestellten Genugtuung erledigt, aber auf solchen Unsinn habe ich generell keine Lust mehr, wenn ich ehrlich bin.
Gerade in Aachen habe ich mich auch schon mehrfach über das harte Durchgreifen der "Sicherheitsorgane" in der City gewundert, die pausierende Passanten teilweise recht rüde von neuralgischen Punkten wie Brunneneinfassungen vertrieb, meine Wenigkeit inbegriffen.
Die harte Hand der politischen Machthaber und ihrer ausführenden Mitarbeiter hat dort also folglich Tradition.

Daher habe ich eben meine Gasthausbuchung in der hier betroffenen Region für meinen Urlaub im April storniert und werde anderswo Trekken und Cachen gehen, wo man das hoffentlich alles toleranter sieht.
Ich hoffe, diese irritierenden Personalmaßnahmen sprechen sich auch in Trekking- und Wanderforen massiv herum, so dass die "Qualitätsgastgeber" irgendwann "AUA" schreien und zu organisierter Lobbyarbeit übergehen, um die Überwachungsverhältnisse zu entschärfen, die erfahrungsgemäß über kurz oder lang zu einem Problem werden.

Positiv finde ich aber den Hinweis, dass die Owner die Caches entfernen dürfen. Das ist mehr als man eigentlich erwarten durfte.

Ich werde jedenfalls gespannt weiter hier mitlesen, wenn es mich auch jetzt nicht mehr betrifft. Es gibt auch andere tolle Trekkingregionen in Deutschland.
 
Status
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