eigengott schrieb:carolli schrieb:ich bin ja ebenfalls wie Du für den Schutz der Natur. Ich möchte hier nur gerne die Verhältnissmäßigkeit gewahrt sehen.
Weniger als 2% der Flächen in Deutschland stehen unter Naturschutz. Und selbst diese Flächen sind meist durch ein offizielles Wegenetz gut erschlossen. Dazu kommen noch Rastplätze, Aussichtspunkte etc. die ebenfalls betreten werden dürfen und die sich oft für einen Geocache (>Micro) eignen. Und ein Weg hört nun mal am Wegesrand auf, nicht drei Meter daneben.
Wenn du das unverhältnismäßig findest, beschwere dich bei der zuständigen Kommune, sie mögen doch die Verordnung für das NSG ändern (z.B. Wegegebot auflockern). Bis dahin trägst gerade Du als Cacheowner ein gewisses Maß an Verantwortung dafür, daß geltendes Recht beim Verstecken und Suchen eingehalten wird.
Hallo Eigengott,
bei diesem Thema waren wir ja schonmal. Hier hat jmd schon geschrieben, daß die Welt nicht digital, sondern analog ist. Und den Sinn eines NSG möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Die Frage, die sich mir einfach stellt, ist: "Beeinträchtige ich das NSG, wenn ich ein paar Meter neben dem Weg einen Cache verstecke?" Das kann dann ja jeder Cacheowner mit sich selbst ausmachen. Du schreibst, daß ein Cacheowner "ein gewisses Maß an Veranwortung" hat. Ich glaube, der Owner hat die volle Verantwortung!
Man liest regelmäßig von Polizei- und Kampfmittelräumeinsätzen an sensiblen Orten. Das halte ich für extrem bedenklich, aber IMHO ist noch keinem Cacheowner was "passiert".
Hier wird uns suggeriert, das ein Cache ein paar Meter vom Weg weg in einem NSG einen Straftatbestand erfüllen könnte... Es lebe der Mikro am Strassenschild....
Gruß
Oliver
Team carolli