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Geomaster
Team-Crossgolf schrieb:Aber nur weil jetzt da ein Baum ist auf den man raufklettern kann oder nicht, das reicht nicht für eine Ausnahmegenehmigung![]()
Ich würde da differenzieren.
Wenn die Baumlocation etwas Besonderes ist, also außer einem Kletterbaum ein weiteres Highlight aufweist, wäre es schade, dass diese location von Nichtkletterern nicht besucht würde. Dann hielte ich eine Ausnahme für ausreichend begründet.
Auf der Suche nach dem Besonderen
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