Kaeptn Nuss
Geocacher
@Fadenkreuz:
Eines vorweg, ich will niemanden in Schutz nehmen.
Aber, kannst du ganz konkret etwas beweisen? Hast Du wirklich unwiderlegbare Beweise? Hast Du jemanden mit der Hand in der Keksdose erwischt?
Nein?
Dann gilt in unserem Rechtssystem der bewährte Grundsatz "in dubio pro reo" und genau deswegen solltest Du wirklich vorsichtig mit solch weitgehenden (konstruierten?) Unterstellungen sein.
Es geht ja auch niemand soweit Dein Tatort-Bildchen mit einem Fahnder-Fetischismus in Verbindung zu bringen.
Eines vorweg, ich will niemanden in Schutz nehmen.
Aber, kannst du ganz konkret etwas beweisen? Hast Du wirklich unwiderlegbare Beweise? Hast Du jemanden mit der Hand in der Keksdose erwischt?
Nein?
Dann gilt in unserem Rechtssystem der bewährte Grundsatz "in dubio pro reo" und genau deswegen solltest Du wirklich vorsichtig mit solch weitgehenden (konstruierten?) Unterstellungen sein.
Es geht ja auch niemand soweit Dein Tatort-Bildchen mit einem Fahnder-Fetischismus in Verbindung zu bringen.