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LP ist Privatgelände

imprinzip

Geowizard
na_gluecklich schrieb:
Wie konnte ich nur vergessen, dass es auch noch die Leute gibt, die zu allem ihren Senf hinzugeben müssen.

Offensichtlich genau so, wie du vergessen hast, dass das Forum keine Spielwiese für ein paar Einzelne ist, die meinen, sich wie du als Aufpasser und Sheriff aufzuspielen. Aber mach dich ruhig weiter zum ***, den Anfang hast du schon mal ganz gut hingelegt.

:lachtot:
 

radioscout

Geoking
-jha- schrieb:
Wenn ich an die Probleme an der Bayerischen "Ehrentafel" denke: Da gibt's Stress um Micros im Wald, keine 2m vom Weg entfernt... Gelegt für den schnellen Fund.
Alles "Micro am Fuße eines Baumes unter Stöckchen". Also wirklich trivial zu finden, kein langes Suchen.
Das, was Du beschreibst, entspricht nicht dem, was ich mir unter einem Cache für hohe Fundfrequenz (im Wald) vorstelle.
Nicht vom Weg aus erreichbar: Spuren, Trampelpfad
Am Fuße eines Baumes: welcher innerhalb der GPS-Genauigkeit? Wo an der Wurzel? Wie tief drin?
Und trifft das auf alle Caches zu? Oder waren doch ein paar dabei, die schwieriger zu finden sind und an problematischen Stellen liegen, evtl. als Folge von "besserverstecken" oder Schlamperei?
 

adorfer

Geoguru
Bursche schrieb:
Die Genehmigung zum Cachen im Wald ergibt sich aus dem jeweiligen Waldgesetz,
Das Verstecken von Caches im Bundesland Bayern ist demnach sehr dunkles grau.
Irgendwie wird das immer wieder übersehen.

Aus dem "Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft
und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)
vom 23. Dezember 2005
Art. 33a
Sauberhaltung der freien Natur

(1) 1 Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen in der freien Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden. 2 Werden Sachen entgegen Satz 1 zurückgelassen, kann die zuständige Naturschutzbehörde Anordnungen gegen den Verursacher treffen. 3 Sie kann zurückgelassene Sachen in Verwahrung nehmen und verwerten. 4 Für die Verwahrung, Verwertung und Herausgabe der verwahrten Sachen sowie für die Herausgabe des Erlöses finden Art. 26 bis 28 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 des Polizeiaufgabengesetzes sinngemäß Anwendung. 5 Die abfallrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

(2) 1 Soweit Verursacher nicht herangezogen werden können, soll die Gemeinde unbeschadet anderer Vorschriften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Beschädigungen oder Verunreinigungen, die bei Ausübung des Rechts nach Art. 21 vorgenommen wurden, oder Sachen, die entgegen der Vorschrift in Abs. 1 zurückgelassen wurden, beseitigen. 2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 finden entsprechende Anwendung.

Wohlgemerkt: Es geht dabei NICHT um Naturschutzgebiete, sondern um "ganz normalen Wald".

Ach ja, Geld kostet es auch:
Art. 52 Ordnungswidrigkeiten
[..]
(2) Mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro kann belegt werden, wer
[..]
7. bei Ausübung des Rechts nach Art. 21
a) Grundstücke verunreinigt oder beschädigt oder
b) entgegen Art. 33a Abs. 1 Sachen zurückläßt,
 

adorfer

Geoguru
radioscout schrieb:
-jha- schrieb:
Wenn ich an die Probleme an der Bayerischen "Ehrentafel" denke: Da gibt's Stress um Micros im Wald, keine 2m vom Weg entfernt... Gelegt für den schnellen Fund.
Alles "Micro am Fuße eines Baumes unter Stöckchen". Also wirklich trivial zu finden, kein langes Suchen.
Das, was Du beschreibst, entspricht nicht dem, was ich mir unter einem Cache für hohe Fundfrequenz (im Wald) vorstelle.
Nicht vom Weg aus erreichbar: Spuren, Trampelpfad
Am Fuße eines Baumes: welcher innerhalb der GPS-Genauigkeit? Wo an der Wurzel? Wie tief drin?
Wirklich total banal. Wer länger als 60s sucht, der macht dort was falsch.
Schau es Dir doch selbst an:
http://www.geocaching.com/map/default.aspx?lat=49.91966123043709&lng=9.731268882751465&zm=16&mt=h
Exemplarisch ein paar Fundzahlen der Caches dort.
Und da haben die die Jäger ein Problem. Denn das ein Wald, den es sich nicht zu wandern lohnte bis die Cacher kamen. Bis dahin waren die dort ungestört. Nun ist da jedes Wochenende mindestens ein halbes Dutzend Cacher, die im Zickzack den ganzen Tag durch das Areal ziehen.
 

radioscout

Geoking
Dann ist die Location (dieser Wald) schlecht gewählt.
Warum wird eigentlich nicht die neu formulierte Cache Density Rule angewendet? Die beschreibt, was gemacht werden muß, wenn Caches bzw. deren hohe Dichte an einer bestimmten Stelle zu Problemen führen.
 

Zappo

Geoguru
Bursche schrieb:
............ Oder ist es einfach nur Unwissen?
Bring mir EINEN stichhaltigen juristischen oder gesetzlichen Beleg, daß ich ein Recht drauf habe, im Wald, an der Kirche, am Verkehrsschild, an der Parkbank eine Dose zu hinterlassen.
Dann habe ich kein Problem, meine Ansicht um gefühlte 180 Grad zu ändern.

Aber solange das nicht vorzeigbar erwiesen ist, ist es wohl kein Recht - sondern höchstens eine Duldung. Und solange gefährden nicht DIE Leute, die auf diese Tatsache hinweisen, das Hobby, sondern diejenigen, welche das nicht einsehen und sch entsprechend blauäugig in der Öffentlichkeit verhalten.

Gruß Zappo

PS: Ich hoffe, jetzt fängt nicht wieder die Diskussion über Möchtegerne-James-bonde und ähnlicher Quatsch an.
 

eigengott

Geowizard
Duldung ist das richtige Stichwort. Denn tatsächlich sind wir als Geocacher meistens nur geduldet. Was aber kein großes Problem ist, solange sich Geocacher entsprechend umsichtig - also wie Gäste - verhalten.

Wenn vor Ort aber Schilder "Privatgrund. Betreten verboten." stehen, kann man nicht mehr von einer Duldung ausgehen. Da ist schlicht ein gut dokumentiertes (Fotos!) Needs Archived Log fällig. Warum man darüber sieben Seiten diskutieren muss, verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
 

t31

Geowizard
Bleibt die Frage ob man den Arsch dazu hat. Als Sockenpuppe werden solche Logs nichts ernst genommen und hat man den Arsch, dann ist man der Arsch und hat viele neue "Freunde". So sieht es doch aus! Und genau deshalb wurschtelt man sich hier durch 7 Seiten.
 

do1000

Geowizard
eigengott schrieb:
Wenn vor Ort aber Schilder "Privatgrund. Betreten verboten." stehen, kann man nicht mehr von einer Duldung ausgehen. Da ist schlicht ein gut dokumentiertes (Fotos!) Needs Archived Log fällig.

Das mag ja sein, eine andere Frage ist aber, wer den SBA setzt. Ich fühle mich hierzu jedenfalls nicht verpflichtet. Selbst Staatsanwälte müssen nicht jeden Kleinkram zur Anzeige bringen, den sie privat erfahren.
 
do1000 schrieb:
eigengott schrieb:
Wenn vor Ort aber Schilder "Privatgrund. Betreten verboten." stehen, kann man nicht mehr von einer Duldung ausgehen. Da ist schlicht ein gut dokumentiertes (Fotos!) Needs Archived Log fällig.

Das mag ja sein, eine andere Frage ist aber, wer den SBA setzt. Ich fühle mich hierzu jedenfalls nicht verpflichtet. Selbst Staatsanwälte müssen nicht jeden Kleinkram zur Anzeige bringen, den sie privat erfahren.

Dann stellt sich also die Frage: Schaut man weg und ist kein Petzer oder schreibt man schreibt ein SBA um weiteren Schaden von der GC-Gemeinde abzuwenden?

Das mag jeder für sich beantworten.
 

ElliPirelli

Geoguru
KoenigDickBauch schrieb:
Dann stellt sich also die Frage: Schaut man weg und ist kein Petzer oder schreibt man schreibt ein SBA um weiteren Schaden von der GC-Gemeinde abzuwenden?

Das mag jeder für sich beantworten.
Das hat Bursche doch schon schön zusammen gefaßt:
Bursche schrieb:
1.Weil durch solche Caches das gesamte Hobby in Verruf gerät.

2.Weil Owner solcher Caches erfahrungsgemäß beratungsresistent sind und wenn überhaupt mit folgenden Standardfloskeln antworten: ...das hast nicht du zu entscheiden sondern der Reviewer.... dann müsste man ja alle Lostplaces archivieren.... Cachen ist eigentlich sowieso verboten und LPs sind eben nur noch ein bisle mehr verboten.... Spießer... Petze...
Das Totschlagargument ist zusätzlich völlig variabel:
-...du hast den cache doch gar nicht gemacht sondern bist gleich am Schild umgekehrt, wie willst du den cache dann beurteilen...
-.... du bist doch selbst durch das Loch im Zaun gestiegen, wer hat dich gezwungen.... und dann hinterher meckern, hättest ja gleich am Zaun abbrechen können
-..... ach erst den Fund loggen und dann meckern...
-.... du hast den cache doch gar nicht gefunden.... wie willst du das beurteilen...

Wer den hier mit dem Argument des Betreten verboten ein SBA loggt, kann meiner Meinung nach gleich bei allen anderen LostPlaces weitermachen.

Die sind auch so gut wie alle Privatgelände und Betreten verboten, aus dem ganz einfachen Grund, daß kein Besitzer haftbar gemacht werden möchte, wenn sich irgendein Vollpfosten darin rumtreibt und sich das Bein bricht und dann Schmerzensgeld einklagen will....
 

eigengott

Geowizard
t31 schrieb:
Als Sockenpuppe werden solche Logs nichts ernst genommen

Da ich unter anderem auch die Needs Archived Logs für NRW bearbeite, muss ich Dir da widersprechen. Es ist mir und den anderen Reviewern völlig egal, wer einen solchen Log schreibt. Entscheidend ist der Inhalt des Logs. Da sollte man klar erläutern und dokumentieren, was Sache ist - das darf in dem Fall auch ruhig ein Vollspoiler sein.
 

Bursche

Geowizard
Zappo schrieb:
....
Aber solange das nicht vorzeigbar erwiesen ist, .....

Die Geschichte vom "geduldeten Cachen" und vom "Guerilla-Cachen in Bayern" liest man nur hier im Forum und immer von den selben Leuten. Jeder noch so kritische Bericht in Jägerzeitschriften etc. und jede Stellungnahme der "Cache-Kritiker" hat neben aller Kritik immer folgenden Grundtenor: "... man kanns halt nicht verbieten... ...wir haben keine rechtliche Handhabe...es ist halt nicht verboten..." . Da fragt man sich schon warum 3-4 Cacher hier im Forum so vehement die Meinung vertreten, das Cachen wäre nicht vom "Betretungsrecht zu Erholungszwecken" nach den Waldgesetzen bzw. von den verwaltungsrechtlichen Widmungen gedeckt. Glaubt ihr der Jagdpächter der in der Ehrentafel Dosen gegen Rehkadaver austauscht, würde sich diesen Schice antun, wenn er tatsächlich eine rechtliche Handhabe nach bayrischem Landesrecht hätte und hohe Bußgelder verhängt werden könnten?

Ich glaube eher, da ist aus Unwissenheit über die verwaltungsrechtliche Widmung und die Landeswaldgesetze eine Legende unter Cachern entstanden und einigen gefällt das Image des "Guerilla-Cachers" so sehr, dass sie die Legende vom anarchischen Dosenverstecken immer wieder anheizen.

Hallo?!? Solange wir nichts anderes tun als "Schnitzeljagd-Spielen" und uns dabei benehmen wie Pilzsucher oder eben spielende Kinder im Stadtpark, solange tun wir nichts Verbotenes! Steigen wir aber in fremde Häuser ein, dann ist dies sehr wohl verboten! Das lernt eigentlich jedes Kind, weshalb sich Geocacher mit so einfachen Dingen so schwer tun ist mir absolut unverständlich.
 

Bursche

Geowizard
do1000 schrieb:
Hey Bursche,

hast Du nicht zufällig ne Kommentarstelle?

Ciao

do1000

Ich bin zwar Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt, aber das Landeswaldgesetz ist doch eher selten einschlägig, weshalb ich hier auch keinen Kommentar stehen habe. Und wenn ich nachschauen würde, dann würde nix zum Thema "Dosenverstecken an der Baumwurzel" drin stehen, denn eine Gerichtsentscheidung gibt es wohl noch nicht und dass sich ein Jura-Prof hierzu theoretische Gedanken gemacht hat, ist auch eher unwahrscheinlich. Letztendlich bleibt es natürlich immer eine Einzelfallentscheidung und je weiter unser Verhalten von dem anderer Menschen abweicht, umso größer ist die Gefahr, dass unser Handeln nicht mehr vom Erholungsbegriff gedeckt ist. Solange wir uns aber nicht anders Verhalten als Pilzsucher, Spaziergänger, Wanderer etc. ist unser Treiben erlaubt. Verhalten wir uns wie Geuerilla-Kämpfer, GSG-9-Agenten etc. dann wird ein Richter unser Treiben schon kritischer betrachten.
 

ElliPirelli

Geoguru
Bursche schrieb:
Solange wir uns aber nicht anders Verhalten als Pilzsucher, Spaziergänger, Wanderer etc. ist unser Treiben erlaubt. Verhalten wir uns wie Geuerilla-Kämpfer, GSG-9-Agenten etc. dann wird ein Richter unser Treiben schon kritischer betrachten.
Dazu gehört dann aber auch für mich, daß ich niemandem sage, was ich da mache.

Ich gehe mit meinem (angeleinten) Hund spazieren, und da ich eine Frau bin (nein, nicht blond!) und zu blöd mein Auto wieder zu finden, hab ich ein GPSr dabei. Und Jeans, T-Shirt und Wanderschuhe gehören ja nun auch nicht grad zu besonders auffälligen Klamotten. Am ehesten noch mein Hut, aber den trag ich auch bei der Arbeit, der gehört dazu....

Wer sollte mir da was anhaben?

Bin ich allerdings in einem LostPlace, den ich ob des morbiden Charakters eh nicht mag, dann fällt es mir schon schwerer meine Anwesenheit zu begründen.

Trotzdem seh ich ein SBA Log eher als übertrieben an, es gibt schließlich viele, die solche Plätze mögen. Solange sie nichts vom Geocaching sagen, wenn sie doch mal angesprochen werden, sollen sie meinetwegen ihren Spaß haben...
 

Bursche

Geowizard
ElliPirelli schrieb:
....Trotzdem seh ich ein SBA Log eher als übertrieben an, es gibt schließlich viele, die solche Plätze mögen. Solange sie nichts vom Geocaching sagen, wenn sie doch mal angesprochen werden, sollen sie meinetwegen ihren Spaß haben...

1. Ein SBA-Log ist nichts anderes als ein persönliche Meinung, die ich dem Owner mitteile und von der der Reviewer eine Kopie erhält.

2. Bei youtube gibt es immer mehr Videos in denen der Einbruch dokumentiert wird. Im Titel steht der real-Name des LP und im Video wird gerne die gc-Nummer eingeblendet. Auch im Listing wird der real-Name der Location immer öfter genannt. Damit werden Zufallsentdeckungen über google immer wahrscheinlicher. (scheinbar schauen Reviewer aber keine youtube-Videos)

3. Daneben ist ein LP eben nicht Lost, wenn dort ein Wachschutz patrouliert oder andere Maßnahmen ergriffen wurden um Leute fernzuhalten! Da hat dann der Owner eben seine Hausaufgaben nicht gemacht! Da ist nicht der SBA-Logger der Spielverderber sondern der Owner ein Idiot.
 
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